Publikation

Überblick über das Gleichbehandlungs­;gesetz

Im Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz– GlBG) werden verschiedene EU Richtlinien umgesetzt. Dabei geht es nicht mehr nur um den Bereich Arbeitswelt (und dies ist schon eine Erweiterung gegenüber dem ersten Gleichbehandlungsgesetz, das in Österreich galt), sondern auch um private Bereiche, wie z.B. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

Das Gleichbehandlungsgesetz wurde mehrfach angepasst.Die letzte große Novelle ist mit 1. März 2011 in Kraft getreten und verankert erstmals das Thema „Einkommenstransparenz“ im Gesetz. Sie sieht aufgrund der noch immer bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern bei der Entlohnung (25% Nachteil beim Stundenlohn) insgesamt drei Maßnahmen vor, mit denen die „Einkommensschere“ bekämpft bzw. geschlossen werden soll:

Erstens die Verpflichtung von Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Erstellung sog „Einkommensberichte“; zweitens die Verpflichtung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers bei der Stellenausschreibung das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben und die Bereitschaft zur Überzahlung, falls eine solche besteht; drittens die Möglichkeit der Gleichbehandlungskommission als auch der Gleichbehandlungsanwaltschaft „Einkommensdaten“ von Vergleichspersonen im Einzelfall bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger abzufragen.

Art der Publikation:
Studie

HerausgeberIn:
Arbeiterkammer

Datum/Jahr:
Oktober 2011

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