Publikation

Bilaterale Investitions­schutz­abkommen

Mit den bilateralen Investitionsschutzabkommen räumen die vertragsunterzeichnenden Staaten ihren Investoren im jeweiligen Gastland besondere Rechte ein, wie Inländergleichbehandlung, Meistbegünstigung gegenüber anderen Investoren, faire und gerechte Behandlung vor Ort, prompte und angemessene Entschädigung bei etwaiger Enteignung oder enteignungsähnlich wirksamen Maßnahmen sowie freien Kapitaltransfer. Sie genießen darüber hinaus das besondere Privileg, bei Streitfällen nicht den nationalen Rechtsweg beschreiten zu müssen, sondern unmittelbar internationale Schiedsgerichte anrufen und den Vertragsstaat verklagen zu können. Von dieser Möglichkeit machen immer mehr multinationale Unternehmen Gebrauch. Sie verklagen Gastländer auf hohe Entschädigungszahlungen auch für entgangene zukünftige Gewinne, wenn regulative Maßnahmen - etwa im Umweltbereich - ihre Geschäftstätigkeiten berühren.

Vor dem Hintergrund der mittlerweile zahlreichen und sehr widersprüchlichen Schiedssprüche hat Nathalie Bernasconi Osterwalder und Lise Johnson, Expertinnen im internationalen Investitionsrecht am International Institut for Substainable Development (IISD) in Genf, den österreichischen BIT-Mustertext, der die Grundlage für Regierungsverhandlungen ist, kritisch analysiert. Welche Kernelemente des Vertragstexts sind mögliche Einfallstore für Klagen ausländischer Investoren gegen Österreich? Daraus abgeleitet, welcher Reformbedarf besteht und wie reagieren andere Staaten auf die neuen Herausforderungen? Das Projekt wurde vom Netzwerk Wissenschaft der AK Wien finanziert.

Art der Publikation:
Studie

Erscheinungsort:
Wien

AutorenInnen:
Nathalie Bernasconi-Osterwalder und Lise Johnson

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
November 2011

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