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Für Beschäftigte in den Gesundheitsberufen

Wiederaufleben der Registrierungspflicht ab 01.01.2022

Achtung

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Berufsangehörigen, die in einem Gesundheitsberuf (gemäß GuKG und MTD-G) tätig sind, registriert sein – unabhängig davon, ob angestellt oder freiberuflich. Auch jene, die kurz vor Arbeitsantritt stehen, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister stellen. 

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde 2020 die Registrierungspflicht ausgesetzt. Ab 01.01.2022 müssen sich die betroffenen Berufsgruppen wieder in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen, um ihren Beruf weiterhin ausüben zu dürfen.

Tipp

Wir empfehlen, rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen, entweder online unter gbr-online.ehealth.gv.at (mit Handysignatur/Bürgerkarte) oder persönlich nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 1 50165 1202 in der AK Wien.

Liegen alle Voraussetzungen für die Eintragung vor, führt die Behörde die Registrierung zeitnah durch. Jedenfalls stellt die Behörde eine Bestätigung der Antragstellung aus. Damit ist der erste Schritt getan, damit Sie Ihre Arbeit fortsetzen oder beginnen können. Der Berufsausweis wird nach der Eintragung in das Register ausgestellt und zugesandt.

Ausnahmeregelung:

Pflegeassistent:innen, Pflegefachassistent:innen und DGKPs mit Nostrifikations- oder Anerkennungsbescheid dürfen weiterhin ihrem Beruf jedenfalls bis zum 31.12.2023 nachgehen, unabhängig davon, ob sie die Auflagen erfüllt haben oder nicht. Für die anschließende Eintragung  ins Register sind sowohl die erfüllten Auflagen als auch ein Nachweis der ausreichenden Deutschkenntnisse vorzulegen.


   

Kontakt

Wir sind unter der Telefonnummer +43 1 50165 1202 für Sie erreichbar.

 
Das Ge­sund­heits­be­rufe­re­gis­ter

Das Re­gis­ter wer­tet Ge­sund­heits­be­rufe auf: Nur wer ent­sprech­ende Qua­li­fi­ka­tion­en hat, wird auf­ge­nom­men.

Die AK als Registrierungs­behörde

Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben Gesundheits­berufe­register eingeführt. Die AK wurde mit der Registrierung betraut.

Gesundheitsberuferegister in Ihrem Bundesland

Sie haben Fragen zur Registrierung von Gesundheitsberufen? Finden Sie hier Infos und AnsprechpartnerInnen in Ihrem Bundesland!

Verlängerung der Berufsberechtigung

Mit der Eintragung ins öffentliche GBR haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um 5 Jahre notwendig.

Bitte wählen Sie Ihr Bundesland

Wenn Sie Ihren Beruf bereits ausüben, befindet sich Ihre Registrierungsbehörde in jenem Bundesland, in dem Sie Ihren Dienstort haben. Sofern Sie Ihren Beruf noch nicht ausüben, können Sie die Registrierung im Bundesland Ihres Wohnortes durchführen. 

Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien

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