Bin ich wahlberechtigt?

Sie sind automatisch wahlberechtigt, wenn Sie zum Stichtag – der ist wenige Wochen vor der Wahl – Mitglied der Arbeiterkammer sind, also wenn Sie unselbstständig beschäftigt sind oder einen freien Dienstvertrag haben. 

Sie sind AK Mitglied in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten.

Alle Infos kommen per Post!

Sie bekommen alle persönlichen Wahlinfos und -unterlagen rechtzeitig von Ihrer Arbeiterkammer zugeschickt.

Achtung!

Sind Sie zu diesem Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, karenziert? Oder befinden Sie sich als Arbeitnehmer:in zur Zeit gerade im Zivil- oder Präsenzdienst oder wurden in den letzten 12 Monaten arbeitslos?

Dann können Sie sich in die Wählerliste eintragen lassen.
Das AK Wahlbüro informiert Sie darüber rechtzeitig schriftlich.

Wählen – egal mit welcher Staatsbürgerschaft!

In der Arbeiterkammer wird Ihre Stimme gehört, egal woher Sie kommen. Welchen Pass Sie haben, ist egal!

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Worum geht es bei der AK Wahl?

Bei der AK Wahl wählen Sie, wofür sich die Arbeiterkammer in den nächsten 5 Jahren einsetzen soll.

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