AK Wahl in meinem Bundesland
Hier finden Sie die Wahltermine und weitere Infos zu den AK Wahlen in Ihrem Bundesland!
Sie sind automatisch wahlberechtigt, wenn Sie zum Stichtag – der ist wenige Wochen vor der Wahl – Mitglied der Arbeiterkammer sind, also wenn Sie unselbstständig beschäftigt sind oder einen freien Dienstvertrag haben.
Sie sind AK Mitglied in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten.
Sind Sie zu diesem Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, karenziert? Oder befinden Sie sich als Arbeitnehmer:in zur Zeit gerade im Zivil- oder Präsenzdienst oder wurden in den letzten 12 Monaten arbeitslos?
Dann können Sie sich in die Wählerliste eintragen lassen.
Das AK Wahlbüro informiert Sie darüber rechtzeitig schriftlich.
© 2023 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65