Wohnen darf kein Luxus sein
Seit März 2022 konnten 2.300 Wohnungen österreichweit gehalten werden, und somit stehen 5.200 Menschen nicht ohne einem Dach über dem Kopf da – der Wohnschirm sprang ein.
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Worüber Mieter:innen klagen und welche hohen volkswirtschaftlichen Folgekosten durch abgewendete Delogierungen gespart werden können, darüber informierten Thomas Ritt (AK Wien) und Tanja Wehsely (Volkshilfe Wien). Die gesamte Presseunterlage zum Downloaden finden Sie hier.
Wohnschirm: 5.200 Menschen vor Wohnungslosigkeit bewahrt
Allein bei der AK Wien melden sich 500 Menschen pro Monat in der Wohnrechtsberatung allein wegen der Teuerungen. Sie fragen nach, ob der hohe Mietzins wirklich rechtens ist, melden sich wegen hoher Heizkosten und Zahlungsschwierigkeiten und fragen nach Beihilfen oder Förderungen.
Die AK hat berechnet: Ist ein:e Mieter:in mit den Mieten von rund 2.500 Euro säumig, entstehen geschätzte Gesamtkosten pro Delogierung von 30.900 Euro für Mieter:in, Vermieter:in und Sozialstaat. Eine Delogierung nicht zu verhindern, kostet das Zwölffache gegenüber der Übernahme der Mietrückstände. Aus den Mitteln des Wohnschirms wurden damit bereits Folgekosten von über 85 Millionen Euro verhindert.
Alleinerzieherin aus Tirol stand kurz vor Delogierung
Frau K. aus Tirol ist alleinerziehende Mutter von zwei minderjährigen Kindern. Sie kann nur Teilzeit arbeiten, da sie als Alleinerzieherin die Alleinverantwortung für ihre Kinder trägt. Deshalb ist das Familieneinkommen knapp. Ein Kind entwickelte durch die Pandemie Angstzustände, die Kosten für die Therapie belasteten das Haushaltsbudget. Daher blieben einige Mieten offen.
Fr. K. war mit ihrer finanziellen Situation und der Gesundheit ihres Kindes überfordert und wandte sich erst einen Tag vor dem Räumungstermin an die Beratungseinrichtung in Tirol. Binnen weniger Stunden konnte durch die schnelle Intervention der Mitarbeiter:innen der Beratungsstelle und Wohnschirm das Ansuchen bewilligt und somit der Räumungstermin abgesagt und die Wohnung der alleinerziehenden Mutter gesichert werden. Die Alleinerzieherin wird weiterhin von der Beratungseinrichtung unterstützt, ihre finanziellen Ansprüche geltend zu machen, damit eine nachhaltige Wohnperspektive geschaffen wird.
Wienerin mit Mietzinsrückständen
Frau R. aus Wien war 13 Jahre lang bei einer Firma beschäftigt, dann wurde sie aufgrund der Corona-Pandemie gekündigt. Dies führte zu einer psychischen Krise, zusammen mit der erheblichen Einkommensminderung kam es deshalb zu Mietzinsrückständen.
Die zuständige Beratungseinrichtung erstellte mit Fr. R einen Haushaltsplan, um die finanzielle Situation zu stabilisieren und erarbeitete mit ihr weitere Perspektiven. Das Ansuchen bei Wohnschirm wurde rechtzeitig gestellt und bewilligt, um die Festsetzung eines Räumungstermins zu verhindern. Fr. R. hat einen Umstieg in die Gastronomie vollzogen, durch den neuen Job sind die weiteren Mietzahlungen wieder möglich.
Unsere Forderungen
Die Politik muss endlich tätig werden – es ist schon fünf nach zwölf. Wohnen muss billiger werden: Ein Mietdeckel ist nötig und zusätzlich Sofort-Entlastungen für Mieter:innen, „5 aus 45“ Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm, die sich schnell machen lassen und helfen:
- Maklerprovision ist umgesetzt, aber es gibt noch immer Schlupflöcher beim Bestellerprinzip
- Bundesgrundstücke für den geförderten Wohnbau
- Wirksame bundesgesetzliche Leerstandsabgabe muss her
- Kurzzeitvermietungen einschränken
- Reform des Mietrechts dauert zu lange, gleich geht: Befristungen abschaffen
Hilfe bei Miet- und Energiekosten-Schulden
- Volkshilfe: Für Wien – Wohndrehscheibe, Volkshilfe Wien Wohn & Energie Kompass
- Volkshilfe: Bundesweit – Wohnschirm hilft – Bei Miet- und jetzt auch bei Energiekosten-Schulden
- Was tun bei Rückstand mit der Energierechnung
- Wohnbeihilfe ansuchen: In Wien können Sie bei der MA 50 Wohnbeihilfe beantragen, wenn Sie ein gewisses Mindesteinkommen haben: Tel.: +43 1 4000-74880, E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at.
In allen anderen Bundesländern gibt dazu das jeweilige Amt der Landesregierung Auskunft.