Preisgesetz ist zahnlos
Nachdem die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in ihrer Branchenuntersuchung vom Sommer 2022 festgehalten hatte, dass die Gewinnmargen seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine drastisch gestiegen sind, und die Preise zwischen 10 und 25 Cent pro Liter geringer sein müssten, hat die AK im September einen Antrag nach dem Preisgesetz beim Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft eingebracht. Wesentliches Ziel war, die Teuerung bei Mineralölprodukten zu bekämpfen.
Nach nunmehr sechs Monaten hat Minister Kocher jetzt verkündet, das Verfahren sei auf Empfehlung der Preiskommission einzustellen.
Aus Sicht der AK ist diese Vorgangsweise nicht nachvollziehbar. Die Eurostat-Daten zeigen klar, dass die Preise in Österreich deutlich stärker gestiegen sind als im EU-Durchschnitt.
Preisgesetz muss reformiert werden
Es ist für die AK auch unverständlich, dass trotz Rekordinflation und Rekordgewinnen der Mineralölkonzerne die Möglichkeiten des Preisgesetzes nicht genutzt wurden, um die Preispolitik der Konzerne auf den Prüfstand zu stellen. „Minister Kocher lässt damit zu, dass die Menschen in Österreich stärker unter der Teuerung zu leiden haben, als in anderen EU-Staaten – und zwar auch bei Energie und Lebensmitteln“, betont AK Präsidentin Renate Anderl.
Dass die Untersuchung jetzt wieder auf halbem Weg eingestellt wird (wie schon beim Antrag der AK zu den Lebensmittelpreisen 2008) zeigt, dass das Preisgesetz in der derzeitigen Form kein taugliches Mittel zur Bekämpfung der Inflation ist und rasch novelliert werden muss.
Unsere Forderungen
- Klare Indikatoren, wann ein Verfahren einzuleiten ist – das Abstellen auf internationale Preisentwicklungen verunmöglicht sinnvolle Prüfungen von überhöhten österreichischen Preisen
- Einführung einer Beweislastumkehr: Unternehmen müssen bei Einleitung eines Verfahrens darlegen, dass die verlangten Preise nicht auf einer ungerechtfertigten Preispolitik beruhen
- Strenge Verfahrensfristen: Es braucht rasche Ergebnisse, keine monatelangen Prüfungen
- Einrichtung einer schlagkräftigen Anti-Teuerungskommission mit wirkungsvollen Befugnissen, statt der zahnlosen „Expert:innengruppe zur Beobachtung und Analyse der Inflation“ (EBAI)