Keine Schlechterstellung für Mindestpensionist:innen!
Eine Änderung des ursprünglichen Gesetzes für das Teuerungspaket der Regierung hat zur Folge, dass Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten künftig schlechter gestellt sind.
Denn die Einmalzahlung von 500 Euro erhalten in voller Höhe nur jene Pensionistinnen und Pensionisten, die keine Ausgleichszulage beziehen. Wer eine Ausgleichszulage erhält, bekommt deutlich weniger, da die Einmalzahlung auf Grundlage der Eigenpension berechnet wird.
Die Regierung sorgt also mit einem fehlerhaften Gesetz dafür, dass ausgerechnet jene, die ohnehin um ihre Existenz kämpfen müssen und von der Teuerung besonders betroffen sind, um hunderte Euro umfallen.