Heizkostenzuschuss ist zu wenig, wir brauchen Schutzschirm für Wärme
Einmalzahlungen werden für viele Menschen nicht ausreichend sein
Der Winter ist da und die Menschen müssen einheizen. Aber heuer geht das Heizen mit der Angst einher, es sich nicht mehr leisten zu können, denn die Energiekosten galoppieren davon: Nach den letzten verfügbaren Daten der Energieagentur sind die Preise für Fernwärme im Oktober 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 61,5 % gestiegen, Brennholz ist um 81,7 % teurer als im Vorjahr, Erdgas um 119,0 %. Und bei Pellets explodiert der Preis: der Brennstoff kostet um 163,4% mehr als im Vorjahr.
Als Akutmaßnahme will die Bundesregierung nun einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 500 Mio. Euro vergeben, davon gezielt 50 Mio. Euro für Menschen aufwenden, die aufgrund der massiven Teuerungswelle – hauptsächlich getrieben von den Energiekosten – Gefahr laufen, ihre Miete nicht mehr bezahlen können und von Obdachlosigkeit bedroht sind.
Alles, was Menschen mit niedrigen Einkommen unterstützt, ist wichtig. Aber einmalige Zuschüsse reduzieren die Energiekosten nicht dauerhaft und haben daher keine dämpfende Wirkung auf die hohe Inflationsrate – die Spirale aus teurer Energie und dadurch getriebenen immensen Kostensteigerungen dreht sich weiter. Eine Studie der AK zeigte bereits vor einigen Wochen, dass die hohen Energiepreise zu fast zwei Drittel für die Rekordteuerung verantwortlich sind.
Die Energiekrise erfordert systemische Maßnahmen mit Weitsicht: Eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Haushalte, mit besonderem Fokus auf vulnerable Gruppen. Wir brauchen eine nachhaltige Dämpfung der Energiekosten – wie bei der Stromkostenbremse, um positive gesamtwirtschaftliche Effekte zu generieren. Gleichzeitig sind Anreize zum Energiesparen und Hilfen zum Ausstieg aus fossilen Heizungsformen notwendig, um gegen die Klimakrise zu kämpfen.
Die AK fordert:
- Einen gut ausgebauten Sozialstaat, der Haushalte davor schützt in Armut abzurutschen.
- Eine Wärmekostenbremse für Gas und Fernwärme (leitungsgebundene Wärme) sowie eine Stromkostenbremse für Wärmepumpen, nach dem Vorbild Deutschlands. Um Anreize zum Energiesparen zu setzen, sollen 80 % des Verbrauches subventioniert werden, darüber hinaus soll marktüblich verrechnet werden.
- Für zentralen Heizungen in Mehrparteienhäuser dürfen für Gas oder Strom (Wärmepumpe) keine höheren Preise verrechnet werden, als Konsument:innen durchschnittlich für Strom und Gas zu zahlen haben. Momentan kostet eine Megawattstunde (MWh) Gas für eine Zentralheizung doppelt so viel, wie eine MWh Gas für eine Gastherme in einer Wohnung. Kosten, die auf die Wohnungsnutzer:innen überwälzt werden.
- Für andere Heizmittel, wie Pellets oder Öl, muss es Zuschüsse geben. Voraussetzung dafür sind der Nachweis der tatsächlichen Kosten und ein effizienter Einsatz (80 Prozent der Kosten sollen getragen werden).
- Strenge Missbrauchsaufsicht: Energielieferanten dürfen für den Zeitraum der Zuschüsse oder der Wärme- und Strompreisbremse ihre Energiepreise nur erhöhen, wenn die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist. Dafür soll das Unternehmen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nachweisen müssen, aus welchen Gründen es die Preise erhöht.
- Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen sollen die Möglichkeit bekommen, die Kosten von Zentralheizungen einfach und kostenlos auf ihre Angemessenheit hin überprüfen zu lassen.
- Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses des Bundes muss auch für die Länder an Bedingungen geknüpft werden – die Länder erhalten diesen Zuschuss nur, wenn die Landes-Heizkostenzuschüsse des Vorjahres nicht gekürzt werden und der Zuschuss auch nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird (zB. auf die Mindestsicherung).
- Die Zuschüsse und Kostenbremsen müssen durch eine Übergewinnsteuer gegenfinanziert werden. Derzeit zahlen sich die Steuerzahler:innen die Subventionierungen noch selbst.