Arbeitsplätze klimafit machen!
Der Klimawandel ist gekommen, um zu bleiben – auch die Beschäftigten spüren die gravierenden Folgen mittlerweile in sämtlichen Wirtschaftszweigen.
Warum wir ein klimafittes Arbeitsrecht brauchen
Die Arbeitsproduktivität leidet, Fehler und Unfälle häufen sich, je heißer es ist. Wenn das Thermometer auf über 30 Grad Celsius klettert, steigt das Risiko von Arbeitsunfällen um fünf bis sieben Prozent. Worauf wir uns im Zuge des Klimawandels einstellen müssen und warum wir ein klimafittes Arbeitsrecht brauchen, präsentierten bei einer Pressekonferenz AK Direktorin Silvia Hruška-Frank und der Meteorologe Andreas Jäger:
AK Broschüre „Arbeiten im Klimawandel“
An einer Rechtsordnung, die sämtliche Folgen des Klimawandels abbildet und den Betroffenen die notwendige Rechtssicherheit gibt, führt kein Weg vorbei. Überlange, unbezahlte Pausen, die den Arbeitstag zerreißen, wie das derzeit unter dem Titel „Siesta“ diskutiert wird, werden das Problem nicht lösen.
Unsere Forderungen
- Klimafittes Arbeitsrecht: Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher soll mit den Sozialpartnern das Arbeitsrecht klimafit machen. Bei Corona war das Ausmaß der Krise nicht absehbar, jetzt wissen wir aus tausenden wissenschaftlichen Analysen, was auf uns zukommt.
- Klimafitte Arbeitsplätze: Es soll abgestufte Schutzmaßnahmen ab 25 Grad Celsius in Innenräumen geben, um die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen gegen die Auswirkungen von Hitze in Arbeitsräumen besser zu schützen. Das können etwa Lüftungsmaßnahmen, Dämmungen, Beschattung oder Kühlanlagen sein. Sind alle vom Arbeitgeber getroffenen baulichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen nicht ausreichend, um die Hitzebelastung entsprechend zu senken, müssen Ersatzarbeitsplätze oder zusätzliche bezahlte Pausenregelungen geschaffen werden – ab 30 Grad Celsius.
- Bezahlt Hitzefrei ab 30 Grad Celsius: Solange der Arbeitgeber keine kühlere Alternative anbietet, muss in letzter Konsequenz bezahlt hitzefrei gelten.
- Hitzefrei am Bau – Rechtsanspruch: Die Hitzefrei-Regelung am Bau gilt ab 32,5 Grad Celsius im Schatten – Baufirmen sollen sie nutzen. Aber: Rechtsanspruch darauf gibt es für betroffene Arbeitnehmer:innen keinen. Ob Hitzefrei gewährt wird, entscheidet weiterhin ausschließlich der Arbeitgeber, zumeist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dabei ist das Procedere ist sehr einfach und die Kosten werden den Firmen von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse refundiert.
Dennoch nutzen leider immer noch zu wenige Firmen die Regelung und gefährden damit ihre Beschäftigten. 2022 gab es an 24 Tagen für 38.842 Beschäftigte aus 1.351 Betrieben Hitzefrei – das heißt, nur jeder 4. Bauarbeiter durfte bei starker Hitze seine Arbeit beenden. „Diese Schieflage kann nur mit einem Rechtsanspruch auf Hitzefrei gelöst werden – der Schutz von Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz darf nicht länger von wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers anhängig sein“, so die AK Direktorin.
- Fürsorgepflicht statt überlange unbezahlte Mittagspausen (Siesta): Bei der Gestaltung der Arbeitszeit ist eine neue, gesunde Vollzeit der wichtigste Ansatzpunkt, mit der auch Belastungen durch Hitze am Arbeitsplatz geringgehalten werden können. Geteilte Dienste mit langen Pausen und einem spürbar längeren Arbeitstag erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sind kein probates Mittel, um klimabedingte Belastungen in der Arbeitswelt spürbar zu reduzieren.