Schüler liest ein Buch
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3.4.2023

Hruška-Frank: Wo bleibt der nationale Aktionsplan zu Kinderarmut?

„Es ist hoch an der Zeit, dass die Regierung endlich den Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut vorlegt, auf den wir seit dem Frühjahr warten“, fordert AK Direktion Silvia Hruška-Frank.

Wie die neue Studie der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) zeigt, stellt sich für viele Familien die Frage: Essen oder Heizen. „Viele verzichten auf das Heizen der Wohnung und ziehen ihren Kindern auch zu Hause Wintersachen an, damit sie Lebensmittel kaufen können. Das ist eine Schande für ein reiches Land wie Österreich!“, betont Hruška-Frank.

Wohn- und Energiekosten fressen Einkommen auf 

Schon im März 2022 hätte die Republik Österreich der EU-Kommission im Rahmen der „Europäischen Kindergarantie” einen Nationalen Aktionsplan zur Reduktion von Kinderarmut vorlegen müssen. „Wir warten nun schon ein Jahr darauf, dass die Regierung Maßnahmen vorlegt, damit Kinder und Jugendliche nicht in Armut aufwachsen müssen“, kritisiert die AK Direktorin.

Bereits 2021, also vor der Teuerungswelle, mussten laut Statistik Austria 368.000 Kinder in Armut leben. Nun leiden auch jene Familien massiv unter der Teuerung, bei denen sich früher das Notwendige noch gut ausgegangen ist. Die hohen Wohn- und Energiekosten fressen die Einkommen auf und viele können jetzt nicht einmal mehr ihre Grundbedürfnisse finanzieren.  

Dabei müsste die Koalition gar nicht lange nach den richtigen Maßnahmen suchen: Die AK Wien hat schon im Herbst 2021 ein Paket zur Bekämpfung von Kinderarmut vorgelegt. Mit den drei Säulen: Genug Geld zum Leben, gute Bildung für alle und leicht zugängliche Unterstützung, würde akute Not gelindert und die Vererbung von Armut dauerhaft verhindert. 

Sozialhilfe-Gesetz – Abriss und qualitätsvoller Neubau

Handlungsbedarf sieht die AK Wien auch beim Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Dieses sollte sicherstellen, dass in Österreich niemand hungern oder frieren muss. „Wie die GÖG-Studie nun zeigt, erfüllt das Sozialhilfe-Gesetz seine Aufgabe bei Weitem nicht. Das Gesetz war von Anfang an eine Fehlkonstruktion – nach den Urteilen des Verfassungsgerichts ist jetzt nur noch eine Ruine übrig“.

„Hier bleibt nur mehr: Abriss und qualitätsvoller Neubau. Es braucht ein garantiertes Minimum für alle in Österreich lebenden Menschen, mit dem die grundlegendsten Bedürfnisse auch tatsächlich abgedeckt werden können. Wir müssen das Gesetz wieder vom Kopf auf die Füße stellen und Mindest- statt Höchstsätze festlegen“, so Hruška-Frank abschließend.

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