
Berufsgesetz für die Soziale Arbeit – für ein Ende der unendlichen Geschichte!
Vor dem Hintergrund des im Regierungsprogramms festgeschriebenen Ziels, ein bundesweites Berufsgesetz für Soziale Arbeit und die Erhöhung der Zahl der Studienplätze zu beschließen, haben wir bei der Veranstaltung am 03.07.2025 im Wien Museum unsere Forderung nach einer raschen Umsetzung des Vorhabens erneuert.
Mit ca. 150 Teilnehmenden haben wir gemeinsam diskutiert, Fragen gestellt, uns vernetzt und uns ausgetauscht. Danke allen, die sich aktiv beteiligt haben!
Kein Berufsrecht für soziale Arbeit
Soziale Arbeit ist wichtig für den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie: heute mehr denn je. Obwohl Soziale Arbeit mit geschätzten 43.000 Berufsangehörigen eine unverzichtbare Säule im Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesen darstellt, gibt es im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen einen wesentlichen Unterschied: für Soziale Arbeit existiert noch immer kein Berufsrecht und somit auch keine für die Profession spezifischen Regelungen.
Seit über 30 Jahren bemühen sich die Berufe der Sozialen Arbeit um ein eigenes Berufsgesetz. Es soll mehr Sicherheit für die Berufsangehörigen und die Adressat:innen der Sozialen Arbeit aber auch für Förder- und Arbeitgeber:innen bringen. Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen agieren nicht nur innerhalb der Gesellschafts- und Politikfelder, sondern sie sind auch als Vermittler:innen zwischen diesen tätig und erfüllen damit wesentliche Schnittstellenfunktionen.
Unsere Forderungen und erste Erfolge
Im Programm der Bundesregierung sind ein bundesweites Berufsgesetz für Soziale Arbeit und die Erhöhung der Zahl der Studienplätze als Regierungsziele genannt. Aus diesem Anlass haben wir unsere Forderung nach einer raschen Umsetzung des Vorhabens erneuert und dazu eingeladen, sich über mögliche Regelungsinhalte zu informieren und gemeinsam darüber zu diskutieren.
In den letzten drei Jahren gab es viel Einsatz für ein Berufsgesetz. Dadurch ist auch einer erster Erfolg gelungen. Die Bezeichnungen Sozialarbeiter:in und Sozialpädagog:in wurde durch das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz SozBezG geschützt.
In vielen gemeinsamen Prozessen und Arbeitsgruppen hat die Berufsgruppe der Sozialen Arbeit sowohl einen Identifikationsrahmen als auch einen Qualifikationsrahmen für die Soziale Arbeit in Österreich erarbeitet. Damit wurden fundierte inhaltliche Grundlagen für die konkrete Ausarbeitung eines Berufsgesetzes vorgelegt.
Präsentation Qualifikationsrahmen
Bei unserer Veranstaltung wurde der Qualifikationsrahmen erstmals öffentlich präsentiert, um ihn in der Fachcommunity gemeinsam diskutieren zu können. Und es wurde erörtert, welche nächsten Schritte jetzt erforderlich sind, um der Sozialen Arbeit endlich zu ihrem Berufsgesetz zu verhelfen.
Wesentlich dabei ist, Befürchtungen klar entgegenzutreten. So wird immer wieder angenommen, dass ein Berufsgesetz für die Soziale Arbeit die bestehenden Probleme bei der Anwerbung von qualifizierten Berufsangehörigen verstärken könnte. Dazu müssen wir festhalten: Personalprobleme sind keine Folge von Berufsrecht, sondern von mangelhaften Arbeitsbedingungen. Denn die Berufsangehörigen der Sozialen Arbeiten machen ihre Arbeit gerne, aber nicht unter den derzeitigen, schwierigen Umständen. Das wissen wir zB aus der Umfrage der AK zur Sozialen Arbeit von 2024.
Und wir wissen, dass das Gefühl, gute Arbeit machen zu können, ein wichtiger Resilienzfaktor für Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen ist. Ein gutes Berufsrecht stärkt genau diesen Punkt und leistet damit einen Beitrag zur beruflichen Zufriedenheit und zur Verringerung von vorzeitigen Berufsausstiegen.
Die Veranstaltung zum Nachschauen
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