Forderung an die neue Bundesregierung

Leitantrag der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen zur 131. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2002 FORDERUNGEN AN DIE NEUE BUNDESREGIERUNG Gut zweieinhalb Jahre nach der „Wende“ in der Wirtschaftspolitik zeigen die wichtigsten Indikatoren, dass sich die wirtschaftliche und soziale Lage eindeutig verschlechtert hat: ·Mit fast 7 % wird Österreich heuer die höchste Arbeitslosenrate seit 1998 haben. Praktisch die gesamte in den Jahren 1999/2000 eingetretene Verbesserung auf 5,8 % wurde damit wieder zunichte gemacht. ·Das Wirtschaftswachstum Österreichs, welches in den neunziger Jahren etwas besser war als im europäischen Durchschnitt, ist zuletzt hinter diesem zurück geblieben. ·Die Einkommen der Arbeitnehmer, konkret der durchschnittliche Reallohn pro Beschäftigten netto, liegt im Jahr 2002 unter dem Wert des Jahres 2000 ·Die unteren Einkommensschichten wurden durch eine Welle von Steuer- und Gebührenerhöhungen überdurchschnittlich stark belastet. Dringend geboten in dieser Situation ist eine wirtschafts- und sozialpolitische Neuorientierung, welche sich wieder an den Zielen Beschäftigung, Wachstum und soziale Sicherheit orientiert. Dies erfordert kurzfristig ein Programm zur Stützung und Belebung der Konjunktur durch Entlastung der Masseneinkommen sowie eine Infrastruktur- und Arbeitsmarktpolitikoffensive. In einem künftigen Konjunkturaufschwung sollten die Steuermehreinnahmen zur Rückführung des Defizits verwendet werden. Mittel- und längerfristig sollten wieder Realinvestitionen statt Finanzinvestitionen gefördert werden. Priorität für Zukunftsinvestitionen – nicht nur in Worten, sondern auch im Budget, bedeutet va auch eine ausreichende Dotierung für Wissenschaft, Bildung und Forschung. Ein Nachholbedarf – finanziell und konzeptuell – besteht auch bei der Entwicklung und Intensivierung der Weiterbildungspolitik. Nicht zuletzt ist ein anderer Politikstil gefordert: sozialer Dialog statt Konflikt. Bei ihren Maßnahmen war diese Regierung nicht bereit, auf die betroffenen Gruppen einzugehen, in einen Dialog einzutreten, und hat mit großer Rücksichtslosigkeit ihre Parlamentsmehrheit eingesetzt, um über Gegenargumente und gesellschaftliche Widerstände „drüber zu fahren“. Mittel- und langfristig würde sich ein verschärftes innenpolitisches Klima negativ auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Österreichs auswirken. Die klare Alternative zu einer solchen Konfliktorientierung ist ein partizipatorischer Ansatz, dh das Bemühen um einen Konsens bzw Kompromiß mit den von einer Maßnahme stärker betroffenen Gruppen. Es gehört zum We-sen einer parlamentarischen Demokratie, dass die Entscheidung über die Zusammensetzung der Regierung und über alle Gesetze von den gewählten Repräsentanten der Bevölkerung getroffen wird. Das schließt freilich nicht aus, dass den Interessengruppen und Verbänden wieder mehr Eigenständigkeit zuerkannt wird, und dass sie nicht von der Regierung zu „just in time-Lieferanten“ degradiert werden. Hier sollte die zukünftige Rolle der Sozialpartnerschaft neu definiert werden. Forderungen im Rahmen einer grundlegende Neuorientierung in allen Bereichen der Politik Sofortmaßnahmen Die Wirtschaftspolitik muss angesichts der gravierenden Verschlechterungen dringend Maßnahmen zur Verbesserung Arbeitsmarktsituation und der Masseneinkommen setzen und mehr Mittel für Investitionen in die Zukunft bereitstellen. ·Eine sofortige Steuerreform muss die Einkommen der Arbeitnehmer und insbesondere der unteren und mittleren Einkommensschichten entlasten. ·Durch eine Infrastrukturoffensive, welche geplante Projekte zum Ausbau des Schienennetzes und im Straßenbaubereich kurzfristig umsetzt, können 20.000 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden. ·Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik muss das Recht auf Ausbildung für Jugendliche sowie das Recht auf Qualifikation und Weiterbildung bei Verlust des Arbeitsplatzes gewährleistet und Wiedereinstiegshilfen angeboten werden. ·Sofort zurückzunehmen sind folgende Maßnahmen der derzeitigen Bundesregierung: Ambulanzgebühr, Besteuerung der Unfallrenten, Studiengebühr Prioritäten und Forderungen der BAK für die Sozialpolitik in den nächsten Jahren Der Sozialstaat und mit ihm die gesamte Gesellschaft steht schon heute und viel mehr noch in den kommenden Jahren vor zwei zentralen Herausforderungen. Zum einen befindet die Arbeitswelt in einem Umbruch, der heute – vielfach verstärkt durch Deregulierungs- und Privatisierungsvorhaben der Bundesregierung – zu Lasten der ArbeitnehmerInnen geht. Notwendig ist eine moderne Gestaltung der Arbeitswelt, in der die ArbeitnehmerInnen – ihre Interessen bei der Verbindung des Arbeitslebens mit ihren anderen Lebenssituationen, ihre Arbeitsbedingungen, ihre soziale Sicherheit – im Zentrum politischer Anstrengungen stehen. Nicht zuletzt deshalb, damit der Sozialstaat für alle dauerhaft gesichert werden kann. Zum zweiten befindet sich die Gesellschaft in einem tiefgreifendem demografischen Wandel, der in einer rasanten Alterung der Gesellschaft zum Ausdruck kommt. In der Arbeitswelt werden ältere ArbeitnehmerInnen den Großteil der Beschäftigten ausmachen. In der Gesundheitsversorgung und in der Altersvorsorge werden Leistungen in hoher Qualität mehr denn je gebraucht werden. Vorkehrungen und Vorbereitungen strukturell wie finanziell auf diese Situation sind längst überfällig und wurden von der Bundesregierung gänzlich verabsäumt. Der Schlüssel für die Bewältigung der Herausforderungen liegt in einer Erhöhung der Erwerbsbeteiligung. Diese kann über qualitätsvolle, arbeitnehmerInnenorientierte, sozial abgesicherte Arbeitsplätze jene Finanzierungsquellen gewährleisten, die für die Sicherung der Pensionen und die erforderliche Ausstattung des Gesundheitswesens notwendig sind. Arbeitsrecht Die Arbeitswelt und die Arbeitsverhältnisse in Österreich und in ganz Europa befinden sich in einem tiefgreifenden Wandel. Kennzeichnend dafür sind Tendenzen zur Flucht aus dem Arbeitsrecht, was regulär wie atypisch Beschäftigte betrifft. Die Schutzfunktion des Arbeitsrechts wird zunehmend ausgehöhlt. Darüber hinaus entsprechen die geltenden Regelungen zur kollektiven Interessensvertretung im Betrieb vielfach nicht mehr der zeitgemäßen Arbeitsgestaltung. Zentrales Anliegen für die nächste Zukunft ist daher die Steuerung der Entwicklung neuer Beschäftigungsformen und die Schaffung eines Arbeitsrecht für alle Beschäftigten, das Selbstbestimmung und Autonomie der Beschäftigten mit notwendigem Schutz verbindet. Ziel muss es sein, allen Beschäftigten im Risikofall soziale Sicherheit zu gewährleisten. Die wichtigsten Forderungen: ·Vollständige Umsetzung der Aktion Fairneß – der Rechtsangleichung zwischen ArbeiterInnen und Angestellten ·die Bekämpfung des Schwarzunternehmertums in Österreich (Verstärkung der Kontrollen, sofortige An-meldung von Beschäftigten zur Sozialversicherung ...) ·die Reform der Arbeitsverfassung mit dem Ziel der Anpassung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von BetriebsrätInnen an die Erfordernisse einer zunehmend flexiblen Wirtschaft (ua Sanktionierung der Nicht-Information von BetriebsrätInnen insbesondere bei Betriebsänderungen und der Einführung neuer Technologien) ·Modernisierung des ArbeitnehmerInnenbegriffs durch die Einbindung neuer Formen der Unselbständigkeit ins Arbeitsrecht; Rücknahme der Verschlechterungen im Lehrlingsausbildungsrecht; Wiedereinbeziehung der HausbesorgerInnen in den arbeitsrechtlichen Schutz ·beschäftigungspolitisch ausgerichtete Arbeitszeitreform (Arbeitszeitverkürzung; Verbesserung der Möglichkeiten lebensbegleitenden Lernens für ArbeitnehmerInnen etwa über Bildungsfreistellungen; Neuregelung der Nachtarbeit) ·arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männer im Arbeitsleben (Weiterent-wicklung des Gleichbehandlungsrechts wie Einbeziehung von freien DienstnehmerInnen, Beweislastumkehr, erzwingbare Betriebsvereinbarungen zur Frauenförderung,...) ·die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung für Perso-nen mit Betreuungspflichten, etwa für Eltern mit Kindern, bis zum Schuleintritt mit einem Rückkehrrecht auf Vollzeitbeschäftigung; arbeitnehmerInnen- und familienorientierte Arbeitszeitgestaltung) ·Effiziente Durchsetzung der ArbeitnehmerInnenrechte durch Verbesserung des Verfahrensrechts, der Laiengerichtsbarkeit und der Gerichtsorganisation ·Erhöhung des Bestandsschutzes insbesondere für ältere ArbeitnehmerInnen ·Verstärkter Kündigungsschutz für ArbeitnehmerInnen mit längerem Krankenstand (Rücknahme der Ab-schaffung des Entgeltfortzahlungsfonds) ·Maßnahmen gegen zunehmende Arbeitsdruckbelastung in Verbindung mit unfairer Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeitsrecht (Konkurrenzklauseln, unbezahlte Überstunden...) ·Beseitigung der Schwächen im neuen Abfertigungsrecht Duale Berufsausbildung Wichtigste Forderungen ·Förderung der Qualität der Ausbildung ·Bindung der Lehrlingsausbildungsprämie an die Qualität der Ausbildung (bestandene LAP, Auszeich-nung, Absolvierung von zusätzlicher Ausbildung über das Berufsbild hinaus) ·Ausbildungsplätze für alle Jugendlichen ·Alternative Ausbildungsplätze in Zukunftsberufen im Rahmen des Jugendausbildungs-Sicherungs-gesetzes für die gesamte Dauer bis zum Lehrabschluß ·Längerfristige Lösungen zur derzeitigen Lehrstellenproblematik (JASG soll auf Dauer gestellt werden und dann wenn zuwenig Lehrstellen angeboten werden, sollen je nach den Erfordernissen am Lehrstel-lenmarkt Ausbildungsplätze angeboten werden) ·Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der Ausbilder/innen ·Bezahlung der Internatskosten für alle Lehrlinge ·Übernahme der gesamten Fahrtkosten für Zweitunterkünfte (Internate und Zweitwohnsitze zwecks Be-rufsausbildung) ·Schaffung einer Ausbildungsmöglichkeit für behinderte/benachteiligte Jugendliche (Integrative Be-rufsausbildung) ·Evaluierung der Lehrausbildungsprämie und der Erleichterungen bei den Beiträgen zu UV, KV, Zuschlag zur ALV in Hinblick auf zusätzliche Lehrstellen und Qualität in der Ausbildung Gesundheitspolitik: Die Gesundheitspolitik steht angesichts der Alterung der Gesellschaft, angesichts steigender Kosten und notwendiger Strukturreformen vor großen Herausforderungen. Gesundheitsleistungen müssen in hoher Qualität bedarfsgerecht, in ausgewogener regionaler Verteilung und für alle Bevölkerungsgruppen frei zugänglich sein. Die wichtigsten Forderungen: ·Nationaler Gesundheitsplan (grundlegende Festlegungen über die effizienteste und patentInnenfreund-lichste Aufteilung der Erbringung von Gesundheitsleistungen („Rollen“); flächendeckende Leistungsan-gebotsplanung; Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklungsplan; Gesundheitsberichterstattung; Ver-einbarung von Gesundheitszielen ..) ·Stärkung von Prävention und Rehabilitation zur Verhinderung von Invalidität; Rücknahme der Besteue-rung der Unfallrenten ·Zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Leistungen im Gesundheitswesen (zB Schließung von Lücken bei Neuro- und Kinderrehabilitation; festsitzender Zahnersatz und Kieferregulierung, Hospizwesen, Psychotherapie; Abänderung des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung für nicht-erwerbstätige EhepartnerInnen/LebensgefährtInnen, Rücknahme der Kürzung der Dauer des Anspruchs auf Krankengeld) ·Sicherung der Finanzierung des Gesundheitswesens (Einbeziehung wertschöpfungsbezogener Elemente und Zweckbindung von Abgaben wie Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Mehrwertssteuerrückvergütung an die Krankenkassen, Senkung der Spannen bei den Medikamentenpreisen) ·Entwicklung eines sinnvollen Schnittstellenmanagements zwischen Krankenhäusern und Nachsorge; Rücknahme der Ambulanzgebühr ·Ausbau von PatientInnenrechten (umfassende Information und Mitbestimmung der PatientInnen im Pro-zeß der Heilbehandlung) ·Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung (ua erzwingbare Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung) ·Erhöhung der Aufwendungen für Unfallverhütung auf international übliche 10 % des Gesamtaufwandes der AUVA ·Modernisierung des ArbeitnehmerInnenschutzes mit dem Ziel der Schaffung einer vorbildlichen Präventionskultur (Trennung von Kontrolle und Beratung, Anhebung des Strafrahmens bei Arbeitsinspektion, Rücknahme der Vorankündigung der Kontrollen der Arbeitsinspektion, Stärkung der Präventivfachkräfte) ·Senkung der MWSt von derzeit 20 % auf den ermäßigten Tarif in Höhe von 10 % Pensionen: Die nachhaltige Sicherung der Pensionen auf dem erreichten Niveau kann erreicht werden, wenn der Schwerpunkt der Anstrengungen auf die Steigerung der Beschäftigung gelegt wird. Parallel dazu ist die Modernisierung des Pensionsrechts mit dem Ziel höherer Gerechtigkeit zwischen und innerhalb der Generationen erforderlich. Die wichtigsten Forderungen: ·Nationale Kraftanstrengung zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen älterer ArbeitnehmerInnen - Arbeit ermöglichen statt Abschieben in die Arbeitslosigkeit (EU Ziel Stockholm: Erwerbsquote der 55-64jährigen auf 50 % anheben) ·Modernisierung des Pensionsrechts (langfristige Harmonisierung der gesetzlichen Alterssicherungssy-steme, Erhöhung der Transparenz des Leistungsrechts; Gerechtigkeit zwischen und innerhalb der Generationen; Rücknahme des „prämienbegünstigten Zukunftsvorsorgemodells der Regierung; Nachfolgeregelung zur Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, Übernahme der bisher zeitlich befristeten Ausnahmeregelung für Personen mit 45 (Männer) bzw 40 (Frauen) Beitragsjahren weiterhin mit 60 bzw 55 Jahren in Pension gehen zu können ins Dauerrecht; Übernahme der befristeten Regelung, daß Personen, die aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens keinen Notstandshilfeanspruch haben, für diesen Zeitraum Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung erwerben, ins Dauerrecht; Ausweitung der Berücksichtigung von besonders belastenden Arbeitsformen für einen vorzeitigen Pensionsantritt; Vernetzung des Pensionsrechts mit Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge) ·Neuregelung der Invaliditätspensionen ·Bundeseinheitliche Mindestsicherung im Alter und bei Invalidität ·Ausbau der eigenständige Alterssicherung für Frauen; Rückführung der von der Regierung beschlossenen Verschlechterungen bei Witwen/Witwerpensionen für Frauen ·Kostentransparenz und adäquate Finanzierung der Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung ·Steigerung des Eigenfinanzierungsgrades in der Pensionsversicherung der Selbständigen ·Ausdehnung der Bemessungsgrundlage für die Arbeitgeberbeiträge (in Richtung Wertschöpfung) ·Wertsicherung bestehender Pensionen Mindestsicherung Zur Überbrückung von Lücken und Brüchen im Erwerbsleben und zur armutsfesten Sicherung einer würdigen Existenz für alle in Österreich lebenden Menschen ist die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung notwendig. Die wichtigste Forderung ist jene nach der Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung über ·Umbau der Sozialhilfe zu einer umfassenden Mindestsicherung ·Mindestsicherung in allen Bereichen der Sozialversicherungssysteme (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung für alle; bedarfsorientierte Mindestsicherung im Alter) ·Rechtsanspruch auf soziale und aktivierende Hilfestellungen zur Integration in den Erwerbsarbeitsmarkt Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Für ArbeitnehmerInnen haben qualifizierte Berufsausübung und qualitätsvolle Betreuung der Familie einen gleich wichtigen Stellenwert. Lange überfällig sind daher Verbesserungen in Arbeitswelt und Gesellschaft zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Arbeitswelt und Familie: ·Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung für Personen mit Betreuungspflichten (siehe auch Arbeits-recht) ·finanzielle Mindestabsicherung bei der Familienhospizkarenz und Zugangsmöglichkeiten für alle ·Verbesserung der Rechtsdurchsetzung von Teilzeitkarenz für Eltern, ·Ausbau der Mitgestaltungsrechte bei der Arbeitszeit, ·Ergänzung des Kinderbetreuungsgeldes durch eine erwerbsabhängige Leistung in der Karenz; Verbesserungen beim Zuschuss für AlleinerzieherInnen und einkommensschwache Familien, Beendigung der Finanzierung des Kinderbetreuungsgeldes ausschließlich aus lohnbezogenen ArbeitnehmerInnenbeiträgen ·Unterstützung beim Wiedereinstieg nach der Karenz ·Berücksichtigung von Betreuungspflichten bei Arbeitslosigkeit ·Auch in Zukunft Sicherung der Sonntagsruhe: Sonntagsarbeit nur, soweit sie wirklich erforderlich ist Mehr und bessere Kinderbetreuung ·Strategieplan zur Erreichung des Barcelona-Ziels (Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen für 33 % der Kinder unter 3 Jahre), ausreichende Hort- und Kindergartenplätze für Kinder zwischen 3 und 14 Jahren ·Flexible Öffnungszeiten und Einstiegmöglichkeiten von und für Kinderbetreuungseinrichtungen ·Arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von Tagesmüttern/-vätern und bundeseinheitliche Mindest-standards bei deren Ausbildung Frauenförderung Frauen sind in Arbeitswelt und Gesellschaft noch immer benachteiligt. Neben Verbesserungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die vor allem Frauen entlasten, braucht es Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt und zur Förderung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. ·Ausbau der eigenständige Alterssicherung von Frauen ·Beseitigung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung bei der Notstandshilfe durch Anrechnung des Partnereinkommens; ·Verbesserung bei der Gewährung von Unterhaltsvorschuß (unabhängig von der Eintreibbarkeit beim Kindesvater) ·Bundeseinheitliche Standards bei der Ausbildung in Gesundheits- und Sozialberufen mit beruflicher Durchlässigkeit zum beruflichen Aufstieg ·Gesetzliche Verankerung und Ausbau von arbeitsmarktpolitischen Frauen- und Mädchenberatungs-stellen. ·Abbau der noch bestehenden Diskriminierungen von Teilzeitbeschäftigten ·Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsrechts ·Koppelung von Wirtschaftsförderung an betriebliche Chancengleichheit Behindertenpolitik Behinderte Menschen sind in unserer Gesellschaft vielfach immer noch ausgegrenzt und finden insgesamt nur schwer Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe in Form von Erwerbsarbeit. Sie sind überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Dementsprechend bedarf es verstärkter Anstrengungen sowohl zur gesellschaftlichen wie arbeitsmarktpolitischen Integration behinderter Menschen. ·Umsetzung der EU-Richtlinie „Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ ·Einrichtung eines oder einer Behindertenbeauftragten, der/die die Auswirkungen von Gesetzen und/oder Maßnahmen der Regierung auf die Situation von Menschen mit Behinderung prüft ·Verstärkte Förderung der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt mit ausreichender finanzieller Dotierung ·Unterstützung der Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen behinderter Menschen (etwa durch Aufnahme einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung „Maßnahmen zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung im Betrieb“; Verbesserung der Position der Behindertenvertrauensperson im Betrieb; Einführung von Mediation als vorgeschaltetes Element im Kündigungsverfahren; Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Behinderten über die Ermöglichung von Karenzzeiten für Weiterbildung, Rehabilitationsmaßnahmen etc) ·Erhöhung der Ausgleichstaxe auf ein beschäftigungssicherndes Ausmaß ·Schulische Integration von Behinderten über das 8. Schuljahr hinaus ·Öffentliche Anerkennung der Gebärdensprache als Sprache ·Wiedereinführung der Prämien für Unternehmen, die Arbeitsaufträge an Einrichtungen vergeben, die überwiegend Behinderte beschäftigen; Wiedereinführung der Einladung zur Anbotserstellung bei öffent-lichen Ausschreibungen an integrative Betriebe Demographischer Wandel Der Altersaufbau der Gesellschaft wird sich in den nächsten Jahren deutlich in Richtung ältere Menschen ver-schieben. Damit der demografische Wandel ökonomisch sinnvoll und solidarisch bewältigt werden kann, sind rasch und strukturiert Vorkehrungen zu treffen. Die wichtigsten Forderungen: ·Schaffung einer altersgerechten Arbeitswelt ·Arbeitsmarktproblemen Älterer vorbeugen durch Erhaltung arbeitsmarktrelevanter Qualifikation und Gesundheitsvorsorge in der Arbeitswelt ·Beschäftigungsverhältnisse älterer ArbeitnehmerInnen absichern durch Altersadäquate Arbeitsorganisation und durch Erhöhung des Bestandsschutzes für Ältere ·Reintegration älterer Arbeitsloser durch Maßnahmenmix (Implacement-Stiftung, Taskforces,...) ·Umfassende Öffentlichkeitsarbeit zur Einleitung eines Kulturwandels zugunsten älterer ArbeitnehmerIn-nen unter dem Motto „Wirtschaftliche Innovation und sozialer Zusammenhalt brauchen die Erfahrung Älterer“ Pflege: ·Ausbau öffentlicher Dienstleistungen im Altenbetreuungs- und Pflegebereich ·Weiterentwicklung des Pflegegeldes (Absicherung pflegender Angehöriger, teilweise Bindung des Pflegegeldes (ab Stufe 4) an sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; Valorisierung; Erleichterter Zugang zu Stufe 1) ·Anpassung der Sozial- und Gesundheitsrichtungen an besondere Bedürfnissen älterer Menschen (Geriatrieabteilungen, Altenhilfe qualitativ und quantitativ verbessern). ·Wohnortnahe Einrichtung flächendeckender Gesundheits- und Sozialsprengeln Übergreifende Themen ·Verankerung sozialer Grundrechte in der Bundesverfassung, um Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung an die Beachtung sozialstaatlicher Werthaltungen zu binden ·Neugestaltung der Organe des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, um wieder eine echte Selbstverwaltung einzuführen Prioritäten und Forderungen der BAK für die Wirtschafts- und Bildungspolitik in den nächsten Jahren Öffentlicher Sektor, Steuer- und Budgetpolitik Die Budget-, Steuer- und Verwaltungspolitik des Staates ist an den Bedürfnissen der BürgerInnen auszurichten. Maßnahmen und Strukturen (Budget, Verwaltung, Staatsvermögen) müssen soweit transparent gestaltet werden, dass den BürgerInnen, ihren Interessensvertretungen und den Medien eine effektive Kontrolle der Politik möglich ist. §Die Budgetpolitik ist vorrangig an den Zielen Wachstum und Beschäftigung auszurichten, und muss unter Berücksichtigung der Konjunkturlage und von Investitionen langfristig stabil sein. Auf intergenerative Gerechtigkeit ist zu achten. §Auf europäischer Ebene ist eine sinnvolle Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu unter-stützen. Im Bereich der Kapitalbesteuerung ist eine Harmonisierung zur Vermeidung von Steuerdumping anzustreben. §Die Personalpolitik im Öffentlichen Sektor ist an den Notwendigkeiten der bestmöglichen Leistungs-erbringung und an den tatsächlichen Gesamteinsparungen zu messen und darf sich nicht auf die Reduktion der Personalzahlen beschränkt sein. Steuern und Abgaben: Im Bereich der Steuerpolitik ist eine Umorientierung weg von der massiven Belastung der Einkommen aus Arbeit und hin zu gerechter Besteuerung von Kapital, Vermögen und Umweltverbrauch einzulei-ten. Steuerlasten sind je nach Leistungsfähigkeit gerecht zu verteilen. Realinvestitionen in Arbeitsplätze, Forschung und Bildung sind gegenüber Finanzinvestitionen zu fördern. §Der Familienlastenausgleich, der derzeit fast ausschließlich über Abgaben auf die Lohnsumme finanziert wird, ist auf eine breitere bzw andere finanzielle Basis zu stellen. (zB Zuschlag zur veranlagter Einkom-mensteuer). Ebenso sind die eigenen Einnahmen der Gemeinden auf eine breitere Basis zu stellen. §Stärkere Besteuerung von Vermögen : Verlängerung der Spekulationsfrist, Streichung der Steuerbegünstigung für Stock options; die Steuern auf großen Grundbesitz sind zu erhöhen; die Privilegien der Stiftungen sind zu überprüfen; eine Anpassung der Erbschaftssteuer für große Vermögen ist durchzuführen. § Ambulanz- und Studiengebühren sind zurückzunehmen. § Mittelfristig ist eine grundlegende Tarifreform im Lohn- und Einkommensteuerrecht einzuleiten, wobei auf die Wechselwirkungen mit den SV-Beiträgen Bedacht zu nehmen ist. § Bekämpfung von Steuerbetrug und Schwarzunternehmertum: die Anspruchsverzinsung ist beizu- behalten, darüber hinaus sind die Kontrollen im Bereich der Mehrwertsteuer sowie der veranlagten Ein-kommenssteuer zu verstärken. Ebenso sind Steuerschlupflöcher insbesondere bei Umgründungen zu schließen. Verwaltungsreform, Ausgliederungen §Für Maßnahmen der Verwaltungsreform sind ausreichende Vorbereitungen zu treffen. (Leistungsbewertung, Pilotprojekte) sowie die Betroffenen einzubeziehen. §Ausgliederungen sollten nicht nach Kriterien der Maastricht Defizit Berechnungen erfolgen sondern nach der wirtschaftlichen und demokratiepolitischen Sinnhaftigkeit durchgeführt werden. Finanzausgleich §Eine stärkere Bündelung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung ist anzustreben. Das derzeitige System der Finanzierungen ist zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Arbeitsmarktpolitik Die Arbeitsmarktpolitik leistet einen wichtigen Beitrag zu einer positiven Wirtschaftsentwicklung, bei Umsetzung einer Strategie des Lebenslangen Lernens und zur Modernisierung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktstrukturen gerade auch im Hinblick auf die EU-Erweiterung und der demographischen Entwicklung. Die Arbeitsmarktpolitik stellt Arbeitssuchenden armutsvermeidende Existenzsicherung zur Verfügung, unterstützt sie wirkungsvoll bei der Suche nach guten neuen Arbeitsplätzen und hilft Arbeitslosen und Beschäftigten, auf die sich rasch verändernden Anforderungen an ihre berufliche Qualifikation im Sinne nachhaltiger Reintegration in den Arbeitsmarkt bzw Sicherung der Beschäftigung reagieren zu können. Sie leistet Beiträge zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Österreich, insbesondere in dem sie gesellschaftlich Benachteiligte (behinderte Menschen, sozial ausgegrenzte Menschen, MigrantInnen) beim Versuch dauerhafter Arbeitsmarktintegration unterstützt. Sie leistet wirkungsvolle Beiträge zur Überwindung von Diskriminierungen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt. Daraus leitet die BAK folgende Prioritäten der Arbeitsmarktpolitik für die nächste Legislaturperiode ab: §Verbesserung der Existenzsicherung Arbeitsloser zur Verringerung der Verarmungsgefahren wegen Arbeitslosigkeit sowie zur Verbesserung der Möglichkeiten Arbeitsloser, in ihre beruflichen Qualifikatio-nen zu investieren. §Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten arbeitssuchender und beschäftigter ArbeitnehmerInnen zu arbeitsmarktbezogenen Aus- und Weiterbildungen als Beitrag für das strategische Ziel einer generellen Erhöhung des Qualifikationsniveaus in Österreich lebender ArbeitnehmerInnen. §Abbau von Diskriminierungen und Verbesserung der Chancen auf nachhaltige Arbeitsmarktintegration insbesondere jugendlicher und älterer Arbeitsloser, von Frauen und MigrantInnen sowie für Menschen mit problematischen Berufsverläufen. §Verbesserung des Zusammenwirkens zwischen Arbeitsmarktpolitik und (regionaler) Wirtschaftsentwick-lung. §Stabilisierung und Erhöhung der finanziellen Grundlagen für die österreichische Arbeitsmarktpolitik. §Sicherung der Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik durch ein öffentlich-rechtliches Dienstleistungsunter-nehmen mit Mitverantwortung und -entscheidung durch die Sozialpartner sowie Zurückdrängung von Privatisierungstendenzen in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik. §Unbefristete Verlängerung der Altersteilzeitregelung in einer reformierten Variante §Reform der dualen Berufsausbildung (Rücknahme der arbeitsrechtlichen Verschlechterungen für Lehr-linge; Recht für alle Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz; Schaffung von Ausbildungsverbünden; Auffangnetz für Jugendliche zu einer vollwertigen Alternative zur klassischen Lehrausbildung in Betrie-ben weiterentwickeln, verstärkte Entwicklung von Lehrberufen mit Zukunftschancen...) Lebenslanges Lernen und Wissensgesellschaft Weiterbildung Das Zeitalter des Lebenslangen Lernens (LLL) verlangt nach einer neuen, umfassenden Strategie in der Weiterbildung. Das hat die ÖVP-FPÖ-Regierung nicht erkannt. Die ArbeitnehmerInnen müssen sich die Weiterbildung, die sie brauchen, auch leisten können. Sie brauchen Zeitkonten für Weiterbildung, und es muss gewährleistet sein, dass die Weiterbildungsangebote von hoher Qualität sind. Weiterbildung muss ein Leben lang möglich sein, die neue Bundesregierung wird sich dieser Herausforderung stellen müssen. §Ein neues „Bundesgesetz zur Förderung der Weiterbildung“ soll eine verläßliche Grundlage für eine Offensive für das LLL schaffen. §Die neue Bundesregierung soll vorerst 100 Mio € zusätzlich zur Förderung der Weiterbildung zur Verfü-gung stellen. §Eine einkommensabhängige „Bildungsprämie“ soll vor allem einkommensschwächeren ArbeitnehmerInnen die Teilnahme am LLL ermöglichen. §Der Erwerb des Hauptschulabschlusses, eines Lehrabschlusses oder der Berufsreifeprüfung soll für Erwachsene ohne Gebühren möglich sein. §Eine flexiblere Bildungskarenz soll mehr ArbeitnehmerInnen ermöglichen, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden. Die finanzielle Unterstützung während der Bildungskarenz muss angehoben werden. §Jede/r ArbeitnehmerIn sollte einen Anspruch auf 35 Stunden Weiterbildung pro Jahr in der Arbeitszeit haben. §Ein „Gütesiegel für Weiterbildung“ soll die Qualität des Weiterbildungsangebotes sichern. §Eine gebührenfreie, objektive Bildungsberatung und -information soll bei einem zunehmend unübersichtlichem „Weiterbildungsmarkt“ Orientierung bieten. Forschungs- und Technologiepolitik hat neben einer hohen allgemeinen gesellschaftspolitischen Bedeutung die Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen gegenüber der starken internationalen Konkurrenz zu sichern und damit Arbeitsplätze in Österreich nachhaltig zu schaffen bzw zu erhalten. §Konzentration der wesentlichen forschungs- und technologiepolitischen Kompetenzen in einem Ministerium. §Teilnahme von Vertretern der großen gesellschaftlichen Gruppen im Rat für Forschung und Technolo-gieentwicklung. §Um die österreichische F&E-Quote deutlich anzuheben, sollten zusätzlich zu einer Steigerung der Bud-getmittel auch Sondermittel zur Finanzierung spezieller Projekte bzw Programme aufgebracht werden. §Die vorzeitige Einbeziehung der betrieblichen Arbeitnehmervertreter bei der Einführung neuer Technologien ist sowohl auf betrieblicher Ebene, als auch auf der Ebene der Förderpolitik sinnvoll und notwendig. Schul- und Hochschulpolitik Bildung und berufliche Höherqualifizierung eröffnen nicht nur Chancen für die persönliche Weiterentwicklung, sondern auch die gesellschafts- und wirtschaftspolitische Entwicklung Österreichs wird wesentlich vom Qualifika-tionsniveau der ArbeitnehmerInnen bestimmt. Die BAK tritt für ein staatlich finanziertes, qualitativ hochwertiges und integratives Bildungssystem ein, das durch einen offenen Zugang, Chancengleichheit, Durchlässigkeit und geringe Drop-out-Raten gekennzeichnet ist. Notwendig ist daher einerseits eine Schwerpunktsetzung beim Abbau von bestehenden Barrieren, zB schicht- oder geschlechtsspezifischer Art, sowie andererseits eine umfassende Bildungsoffensive auf allen institutionellen Ebenen. Insbesondere sollen alle Jugendlichen ein Recht auf einen Ausbildungsplatz haben und der Anteil von Jugendlichen mit abgeschlossener Berufsausbildung und/oder Matura deutlich erhöht werden. Forderungen: §Bedarfsgerechter Ausbau ganztägiger Schulformen. §Ganzjähriger schulischer Förderunterricht zur Vermeidung sozialer Selektion. §Schrittweise Verringerung der KlassenschülerInnenhöchstzahlen auf 25. §Verstärkte Kooperation zwischen Hauptschule und AHS-Unterstufe. §Reform der Oberstufe zur Senkung der Dropoutraten, zB durch Einführung eines flexiblen Kurssystems in den letzten beiden Schuljahren. §Verankerung der Berufsorientierung ausschließlich als verbindliche Übung in allen Mittel- und Oberstu-fenformen. §Integration von benachteiligten Jugendlichen in die Berufsbildung. §Alternative Berufsausbildung in stark praxisorientierten Fachschulen. §Adaption der Schulausstattung an die steigenden Qualifikationsanforderungen sowie Schulbau- programm für die Berufsausbildung. §Gebührenfreies Nachholen von Bildungsabschlüssen in einem Kolleg für Berufstätige. §Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in zukunftsweisenden, nichttraditionellen schulischen Ausbildungsgängen sowie in Studienrichtungen an Universitäten und Fachhochschulen. §Reform der Schülerbeihilfe (zB Gewährung ab der 9. Schulstufe) und des Stipendienwesens (zB Ausbau der Studienabschlussstipendien für Berufstätige). §Abschaffung der Studiengebühren an Universitäten und Fachhochschulen §Förderung von Studierenden ohne traditionelle Matura (zB mehr Vorbereitungskurse an Fachhochschulen). §Zukunftsweisende Universitätsreform anstelle des Universitätsgesetzes 2002, dh zB Erprobung in Pilotprojekten mit mehrjährigen Globalbudgets und Leistungsvereinbarungen, mehr Mitbestimmungsrechte für Studierende und Beschäftigte, Vorlage einer Folgekostenabschätzung. §Maßnahmenbündel zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Beruf (Studiengänge für Berufstätige Ausbau im FH-Bereich und neues Angebot an Universitäten, bedarfsgerechte Öffnungszeiten von Biblio-theken etc). §Erstellung eines bundesweiten, mehrjährigen Hochschulrahmenplans für Universitäten und Fachhoch-schulen. §Qualitätskontrolle bei Studienplänen und Universitätslehrgängen (zB Einhaltung der Studienzeiten, Ak-kreditierungsrat für Lehrgänge). §Ausbau des Fachhochschulbereichs mit der Zielsetzung, dass in den nächsten Jahren ca ein Viertel aller Studierenden ein Fachhochschulstudium absolviert. §Schaffung einer gemeinsamen gesetzlichen Interessenvertretung aller Studierenden. Öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge Die Bundesarbeitskammer setzt im Bereich der Infrastruktur und Daseinsvorsorge auf eine Politik, die die hohe Qualität der öffentlichen Leistungen zu günstigen Preisen sichert, Vorrang für die Schiene erreicht, und die Sicherheit für alle erhöht: §Lkw-Road-Pricing endlich umsetzen: Die Lkw-Maut sollte bei durchschnittlich 29 Cent festgesetzt wer-den, ohne Kompensation für Frächter. §Zumindest teilweise Rücknahme der Bundesstraßenreform, damit mehr (höherrangige) Bundesstraßen an die Asfinag übertragen werden können. Die frei werdenden Budgetmittel stehen dann für die Siche-rung der Schieneninfrastrukturfinanzierung aus dem Budget zur Verfügung. §Reform des Eisenbahnrechts – verbindliche Regeln in der Eisenbahnverordnung für alle Bahnen. §Nachfolgeregelung für den Transitvertrag mit Fahrtenbegrenzung. §Postbusverkauf: keine Teilprivatisierung. §Güterbeförderungsrecht/Gefahrguttransport: Haftungen und Kontrollen der Unternehmungen verstärken und Sozialbetrug strafrechtlich verankern. §Die für die Daseinsvorsorge in Österreich nötige Netz-Infrastruktur muss weiterhin im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Der Staat muss auch in Zukunft für deren Ausbau und Weiterentwicklung – auch finanziell – sorgen. §Nutzung der österreichweiten bzw kommunalen Schienennetze weiterhin primär durch Unternehmen, welche sich mehrheitlich in öffentlichem Eigentum befinden (ÖBB, Wiener Linien, etc). §Die Wasserversorgung muss öffentlich bleiben. §Die Erhaltung und Weiterentwicklung kommunaler Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge ist Garant für kostengünstige Preise und Erhalt der Qualität der Dienstleistung für die Bürger. Zur Kontrolle von Effizienz und Qualität öffentlicher Unternehmen sind Leistungsindikatoren und Benchmarking heran-zuziehen. §In öffentlichem Besitz befindlich Unternehmen haben sich dem Wettbewerb voll zu stellen, wo dieser existiert, sie dürfen aber auch nicht gegenüber Privatunternehmen benachteiligt werden. §Für die Daseinsvorsorge sind EU-weit Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Eigenarten der Dienstleistungen für die Daseinvorsorge berücksichtigen und in den Wettbewerbs- und Beihilferegelun-gen klar zwischen diesen und den rein „privaten“ Gütern und Dienstleistungen differenzieren. Wettbewerb, Regulierung Die BAK fordert eine aktive Wirtschafts- und Industriepolitik, die zu einer Ausweitung der Beschäftigung bei qualitativer Verbesserung der Arbeitsplätze führt, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verbessert, den Strukturwandel unterstützt, ihn aber fair gestaltet und Nutzen für alle sicherstellt, sowie faire Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und die Konsumenten setzt. §Wirtschaftsförderung: klare und sinnvolle Zuordnung der verschiedenen Kompetenzen auf der Ebene der Ministerien. §Auffangnetz (nach dem Vorbild der ehemaligen GBI) zur Sanierung regional- und/oder beschäftigungs-politisch bedeutsamer Unternehmen. §Intensivierung des Wettbewerbs durch ein generelles Kartellverbot, Abschaffung unverbindlicher Ver-bandsempfehlungen, Aufwertung der Wettbewerbskommission, §Einrichtung eines institutionalisierten Gutachters für das Kartellgericht. §Neuregelung des Zeitungsversandes. §Beachtung sozialer Mindeststandards für Strom- und Gasbezieher: dazu ist ein Regulativ im Rahmen der „Daseinsvorsorge“ sowohl auf EU- als auch nationaler Ebene notwendig. §Möglichkeiten einer Zusammenführung der Geschäftsapparate von Regulatoren, Wettbewerbsbehörde und Bundesvergabeamt zur besseren Nutzung von Synergieeffekten und Expertenwissen prüfen. Privatisierung Unterscheidung der zu privatisierenden Unternehmen in solche, wo der Staat aus Gründen der Standortsicherung oder der Versorgungssicherheit beteiligt bleiben soll (zB Sperrminorität/Mehrheitsbeteiligung) und in jene, wo dies nicht der Fall ist. Das ÖIAG-Gesetz 2000 soll im Sinne der Kernaktionärsphilosophie novelliert werden. Die ÖIAG soll von einer reinen Privatisierungsholding in eine Beteiligungsgesellschaft umgewandelt werden. Das sichert die Wahrnehmung der Interessen des Bundes im Sinne von gesetzlich klar definierten strategischen Zielsetzungen (Kernaktionärsphilosophie). Umweltpolitik Die BAK setzt auf eine stetige Fortentwicklung der nationalen und internationalen Umweltpolitik, weil hier auch große Chancen für Innovation und Beschäftigung genützt werden können und weil fehlender Umweltschutz auch immer ein soziales Problem erzeugt. §Haftung für Umweltschäden endlich umsetzen. §Produktbezogene Abfallpolitik : Reform der Bestimmungen im AWG 2002 über die Erlassung produktbezogener Verordnungen sowie die Kontrolle von Sammel- und Verwertungssystemen. §Die Pflanzenschutzmittelpolitik ist – im Einklang mit der EU und den meisten Mitgliedstaaten – am Prin-zip der Minimierung auszurichten. §verpflichtende Reduktion der Nitratdüngung im Ackerbau zur Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers. §Programme für eine Beschleunigung der thermischen Sanierung im Wohnbaubestand. §Forcierung des Baues von Müllverbrennungsanlagen unter ökologischen Gesichtspunkten. Industrielle Müllverbrennungsanlagen, in denen mit steigender Tendenz hoch schadstoffbelastete Abfälle verbrannt werden, müssen dabei die gleichen Emissionsgrenzwerte einhalten wie Alleinverbrennungsanlagen. §Die nötigen Mittel für diese Investitionen sollen durch eine Veränderung der Deckelungsregelung der bestehenden Energiesteuer aufgebracht werden: Höhere Deckelung (0,6 BPW statt 0,25), und Ökologisierung derselben (Rückvergütung bei Überschreiten der Deckelung nur mehr: 80 %. §Verwaltungsreform: Beseitigung der rechtsstaatlich nicht vertretbaren Möglichkeiten der Bezirkshaupt-leute, die Entscheidung in der Sache ohne Begründung vom Unabhängigen Verwaltungssenat wieder an sich zu ziehen. Rücknahme der Kompetenz der BH in sachwidrigen Fragen, wie zB überregionalen Verfahren; praxis- und rechtsstaatsorientierte Überarbeitung der sonstigen Verwaltungsvereinfachungen für EMAS-Betriebe. §Umgebungslärm, vor allem der Verkehrslärm, ist ungeachtet aller erreichten Fortschritte ein schwerwiegendes und unterschätztes Problem unserer Gesellschaft. Er beeinflußt nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die Gesundheit vieler Bürger nachteilig. Hier ist eine Reihe von Maßnahmen erforderlich. §Eine komplette Überarbeitung der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie ist dringend erforderlich: In einer einseitigen Aktion wurden deren wichtigste ökologische und soziale Zielsetzungen, die in einem breit angelegten Prozeß unter intensiver Beteiligung der BAK entwickelt wurden, entfernt bzw inhaltlich entstellt. Europapolitik - EU-Erweiterung §Eine umfassende Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ist notwendig. §Beschäftigungs- und Werkvertragsabkommen (nur business to business) sind regional und sektoral klar zu begrenzen und als Instrument wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme einzusetzen. §Kontingentgrößen sind auf die Arbeitsmarktsituation und regionale Strukturen auszurichten und in den allgemeinen Rahmen der Ausländerbeschäftigung einzubeziehen. §Vorbereitung österreichischer Ballungsräume und Grenzregionen auf die EU-Erweiterung. §Kurskorrektur im Bereich Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ist notwendig. §Gezielte und koordinierte Maßnahmen zur Steigerung der Standortqualitäten der Regionen sind zu setzen, um die österreichischen Grenzräume (Grenzregionen einschließlich der Ballungszentren) auf den erweiterten Binnenmarkt vorzubereiten; dies erfordert eine Qualifikationsoffensive für Arbeitnehme-rInnen, die von der EU-Erweiterung besonders betroffen sein werden (gering qualifizierte bzw ältere Ar-beitnehmerInnen, Zuwanderer, Frauen). §Ein integrierter Ansatz, der die nationalen sowie europäischen Politiken in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung, Regional- und Standortpolitik sowie Infrastruktur verknüpft und entsprechend der lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten differenzierte Entwicklungsprogramme erarbeitet und umsetzt ist zu wählen. Außenhandelspolitik §Nutzung des Exportförderungssystems zur Internationalisierung hoher Arbeitsstandards. §Implementierung von Anreizmechanismen in das Exportförderungssystem zum Halten bzw Ausbau inländischer Beschäftigung. Multilaterale Handelspolitik (WTO/GATS) §Das Dienstleitungsabkommen der WTO (GATS) muß so verhandelt werden, daß den einzelnen Ländern auch in Zukunft uneingeschränkt das Entscheidungsrecht darüber zukommt, ob sie elementare öffentliche Dienstleistungen (Bildung, Gesundheitswesen, Sozialversicherungsbereich, Wasser, kommunale Dienstleistungen, öffentlicher Wohnbau, öffentlicher Verkehr etc) liberalisieren bzw privatisieren oder nicht. §Eine Liberalisierung dieser essentiellen Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge im Zuge der GATS 2000 Verhandlungen ist zu verhindern. Die Kernbereiche der Daseinsvorsorge müssen auch weiterhin als am Gemeinwohl orientierte, öffentliche Aufgaben explizit festgeschrieben werden. §Eine Evaluierung der bisher im Rahmen der WTO erfolgten Liberalisierungsschritte ist vorzunehmen. §Die Verhandlungen über eine Liberalisierung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen (Mode 4) dürfen keinesfalls zu einer Aushöhlung gesetzlicher Arbeitnehmer-rechte führen. Über den derzeitigen Liberalisierungsstand soll daher nicht hinausgegangen werden. Schutz des Konsumenten Ziel muss es sein, die Position der KonsumentInnen im Alltag zu verbessern, insbesondere die Rahmenbedingungen in den Bereichen, in denen in den letzten Jahren liberalisiert worden ist (Telekom, Banken, Finanzdienstleistungen, etc). §Mehr Rechte im Alltag: Mehr Rechte bei falscher Preisauszeichnung, bessere, einheitliche Preisaus-zeichnung. Schadenersatz für Urlaubsärger, Erweiterung der Rücktrittsrechte, Schadenersatz für Liefer-verzug. §Finanzierung der Verbraucherarbeit: Mittelfristige gesetzliche Absicherung der öffentlichen Finanzierung des VKI. §Mehr Marktbeobachtung und Marktkontrolle: Einrichtung einer Beobachtungsstelle zur Prüfung von Preisauszeichnung und Warenkennzeichnung. Schaffung einer österreichischen Product Safety Agency für Fragen der Produktsicherheit. §Für ein wirksames Lebensmittelgesetz: UnternehmerInnen und nicht die MitarbeiterInnen müssen für Gesetzesverletzungen zur Verantwortung gezogen werden, Veröffentlichung von behördlichen Aktivitä-ten und Ergebnissen (mit Firmennamen). §Mehr Sicherheit und Transparenz im Finanzdienstleistungsbereich. §Zugang zum Recht erleichtern: Schaffung von Schlichtungsstellen; Vereinfachung von gerichtlichen Verfahren für geringeren Streitwert. §Telekom: Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Transparenz (Tarif, Abrechnungsgenauigkeit, Ge-schäftsbedingungen, ua), gesetzliche Schranken für anbieterseitige Vertragsänderungen. §Internet und E-Commerce: Beim E-Government müssen herkömmliche Zugangsformen zu Ämtern, Be-hörden und öffentlichen Einrichtungen gewahrt bleiben. Kostenfreier Internetzugang für VerbraucherIn-nen bei Behörden, Ämtern und öffentlichen Bildungs- und Kultureinrichtungen. Wohnen Mietrecht §Rücknahme der Wohnrechtsnovelle 2000 und 2001: Wiedereinführung eines Mindestmieterschutzes für MieterInnen von Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Schaffung arbeitsrechtlicher Vorrausset-zungen für die Hausbesorgertätigkeit durch ein modernes Hausbesorgergesetz. §Rücknahme der Benachteiligungen für Mieter in Wohnungseigentumshäusern. §Mietzinsregelungen: Ersatz der undurchschaubaren und unwirksamen Richtwertmietenregelung durch klare Mietobergrenzen; dauerhafte Mietzinsbeschränkung bei allen gefördert errichteten Wohnungen. §Betriebskosten: Bei freien und angemessenen Mieten keine Überwälzbarkeit von in der Interessens-sphäre des Vermieters gelegener Kosten wie Grundsteuer, Verwalter- und Versicherungskosten; klare Begrenzungen der Hausbetreuungskosten; Verbot der vertraglichen Verpflichtung der MieterInnen zu Vertragsabschlüssen mit externen Dienstleistern; einheitliche Betriebskostendefinition für alle Mietwoh-nungen. §Reduktion der Anzahl befristeter Mietverträge. §Erhaltungspflicht des Vermieters auch innerhalb von Wohnungen (zB Therme) und sachgerechter Ersatz für Investitionen des ausziehenden Mieters. Wohnungsgemeinnützigkeit §Rücknahme der Verschlechterungen der Kaufbedingungen für Optionsmietwohnungen durch die Wohnrechtsnovelle 2002. §Rückführung der ehemals gemeinnützigen Bundeswohnbaugesellschaften in die Gemeinnützigkeit. §Klare Mietenbegrenzung bei allen gefördert errichteten gemeinnützigen Mietwohnungen – Beseitigung der „angemessenen“ Mietzinse. §Eindeutige Bindung des Eigenkapitals und Vermögens der gemeinnützigen Bauvereinigungen für Wohnbau, Sanierung und Wohnungsverwaltung. Wohnungseigentumsgesetz §Rücknahme der Möglichkeit, Wohnungseigentum an Substandardwohnungen zu bilden (WEG 2002) zum Schutz vor Spekulation und Übervorteilung. Maklergesetz bzw Maklerverordnung §Senkung der auf Wohnungssuchende überwälzbaren Maklerprovisionen, klarer Katalog für Mindestinformationspflichten des Wohnungsmaklers. __________________________________________ Bericht über die Erledigung der Anträge der 131. HV Leitantrag FSG Forderungen an die neue Bundesregierung Sozialpolitischer Teil: Die Bundesarbeitskammer hat bereits rund um die Nationalratswahlen 2002 ein umfassendes Forde-rungspaket der ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen an eine neue Bundesregierung öffentlich gemacht. Die neu angelobte Bundesregierung hat ihre Vorstellungen für die beginnende Legislaturperiode in ihrem Regierungsprogramm niedergelegt. Über weite Strecken stehen die Vorhaben der Bundesregierung im offenen Widerspruch zu Sichtwei-sen und Forderungen der ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen. Zentrale Anliegen von BAK und ÖGB wie ernsthaft Anstrengungen zur Bekämpfung der Arbeitslosig-keit; eine konjunkturbelebende Wirtschaftspolitik durch Entlastung der Masseneinkommen sowie die Rücknahme unsozialer Ausgrenzungsmaßnahmen der letzten Bundesregierung wurden und werden von der Bundesregierung nicht aufgegriffen. Die Regierung ist weiterhin nicht gewillt, in einen Dialog mit den ArbeitnehmerInneninteressenvertre-tungen mit dem Ziel einer Suche nach gemeinsamen Lösungen einzutreten. Im Gegenteil: einige Vorhaben der Bundesregierung befinden sich bereits in den ersten Umsetzungs-schritten. Mit umfassender Informationsarbeit gelingt es den ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen zuneh-mend die Bevölkerung über die massiven Kürzungspläne der Bundesregierung auf dem Rücken der arbeitenden Menschen in Kenntnis zu setzen. Gewerkschaftliche Widerstandsmaßnahmen gegen die Regierungspläne sind im Laufen. Bildungspolitischer Teil: Die bildungspolitischen Forderungen, die im Leitantrag an die neue Bundesregierung von der 131. Hauptversammlung beschlossen wurden, finden sich nur in sehr geringen Ansätzen im neuen Regie-rungsprogramm. So ist zwar eine Weiterführung der AHS-Reform inklusive Reifeprüfung von den Re-gierungsparteien geplant, allerdings ist unklar in welche Richtung diese Reform gehen soll. Die Absichtserklärung zur Fortführung der Bildungsbauoffensive ist zu unterstützen, jedoch sollte vor-her eine Darstellung der Aktivitäten der letzten Jahre erfolgen. Insbesondere im Bereich des berufsbil-denden Schulwesens ist ein erheblicher Mangel von Ausbildungsplätzen zu verzeichnen. Im laufenden Schuljahr wurden 6.000 Jugendliche, obwohl sie die Voraussetzungen erbracht haben, abgewiesen. Die Bildungsbauoffensive in der vergangenen Legislaturperiode war jedenfalls unzureichend. Bezüglich der von der Hauptversammlung geforderten Frauenförderung gibt es im Regierungspro-gramm keine konkreten Ziele und Vorgaben, deren Umsetzung überprüft werden könnten. Die Forde-rung nach Gender Mainstreaming ist überdies eine EU-Vorgabe. Im Lehrlingsbereich sind Ansätze vorhanden, benachteiligten und behinderten Jugendlichen eine be-rufliche Qualifizierung zu ermöglichen. Dazu haben die Sozialpartner bereits ein Konzept mit Teilquali-fikationen sowie verlängerter Lehrzeit finalisiert. Leider fehlen im Regierungsprogramm die von der Hauptversammlung eingeforderten Maßnahmen gegen die steigende Jugendarbeitslosigkeit. Wesentliche Forderungen der Hauptversammlung werden im Regierungsprogramm völlig ausge-klammert, wie der Ausbau ganztägiger Schulformen, Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen, ver-stärkte Kooperation zwischen Hauptschule und AHS-Unterstufe, Bessere Verankerung der Berufsori-entierung, genügend Ausbildungsplätze im BMHS-Bereich und in alternativen Formen zur dualen Ausbildung, Reform der Schülerbeihilfe uvm. Auch im Wissenschaftsbereich finden sich kaum Forderungen der BAK im Regierungsprogramm. So werden die Studiengebühren beibehalten und ein notwendiges Maßnahmenbündel zur Vereinbarkeit Studium und Beruf ist ebenfalls nicht im Regierungsprogramm enthalten. Als einzige Maßnahme für berufstätige Studierende sollen die Studienbeiträge abschreibbar gemacht werden. Im Fachhoch-schulbereich wird zwar der von der BAK eingeforderte FH-Entwicklungsplan im Regierungsprogramm erwähnt, allerdings werden die wirklich relevanten Bereiche für die FH-Entwicklung nicht angespro-chen. Stellt man die Forderungen des Leitantrags zum Lebenslangen Lernen (LLL) und den Inhalt des Re-gierungsprogramms gegenüber, so können aus ArbeitnehmerInnensicht die geplanten Maßnahmen im Großen und Ganzen begrüßt werden. Allerdings fehlen darüber hinaus gehende, wichtige Initiativen: dies betrifft va eine neue gesetzliche Regelung der Förderung der Weiterbildung sowie die offene Frage der Finanzierung. Zu den Maßnahmen im einzelnen: ·Bildungsabschlüsse international vergleichbar machen, Zertifizierung Diese Maßnahme befindet sich im Einklang mit dem Brügge-Prozess und ist zu begrüßen. Das bm:bwk ist in die entsprechenden Gremien auf europäischer Ebene eingebunden. Eine EU-weit akzeptierte Zertifizierung erhöht – wie auch die Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen, eine der aktuellen bildungspolitischen Prioritäten der EU – die Mobilitätschancen österreichischer ArbeitnehmerInnen in einem vereinten Europa. Ein wichtiger Schritt auf nationaler Ebene wäre nach Auffassung der BAK die Anrechnung non-formal und informell erworbener Kompetenzen im formalen Bildungssystem, dh etwa die Anrechnung von Kursen in der Erwachsenenbildung oder spezifischer Berufspraxis im Zweiten Bildungsweg. ·nationale Steuerungsgruppe zur Koordination und Strategieplanung im bm:bwk Ein begrüßenswerter, von BM Gehrer bereits im Juni 2001 angekündigter, schon längst überfälliger und bisher nicht umgesetzter Schritt. Die BAK fordert seit Jahren die Einrichtung eines koordinativen, die Bundesregierung beratenden Gremiums im Bereich der Weiterbildung („Zukunftsforum Weiterbildung“). Jedenfalls müssen – nicht nur, weil die EU die Rolle der Sozialpartner in diesem Zusammenhang stets betont, sondern auch, weil die berufliche Weiterbildung in Österreich vorwiegend von den Bildungseinrichtungen der Sozialpartner getragen wird – die Sozialpartner in diesem neuen Gremium vertreten sein. ·Besonderes Augenmerk: Nachholen von Bildungsabschlüssen Auch dieser Schritt ist zu begrüßen: das Risiko, von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, steigt mit niedrigem formalen Bildungsabschluss, der positive Hauptschulabschluss ist Voraussetzung für den Zweiten Bildungsweg, eine Lehrabschlussprüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsreifeprüfung, die Berufsreifeprüfung eröffnet den Zugang zu postsekundären Bildungswegen. Das Nachholen von Bildungsabschlüssen muss jedoch ohne Gebühren möglich sein, dies ist eine der zentralen Forderungen der BAK. ·neue e-learning Modelle, neue steuerliche Anreizsysteme, Qualitätssicherung Eine weitere Ausweitung steuerlicher Absetzmöglichkeiten für Aufwendungen in der Weiterbil-dung ist sinnvoll, um zu vermehrten Eigeninvestitionen der ArbeitnehmerInnen zu motivieren. Von steuerlichen Incentives profitieren allerdings in erster Linie gutverdienende ArbeitnehmerInnen. Die BAK fordert daher als Ergänzung eine einkommensabhängige Bildungsprämie; wahlweise können dann Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht oder über die staat-liche Prämie (teil)finanziert werden. Die Qualitätssicherung im Bereich der Weiterbildung ist eine weitere bildungspolitische Priorität auf europäischer Ebene; zu diesem Thema wurde im Herbst 2002 vom bm:bwk eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner einberufen. Ein – von der BAK angeregtes - „Gütesiegel für Weiterbildung“ würde einerseits die Orientierung für die KonsumentInnen erleichtern, andererseits könnten öffentliche Förderungen treffsicherer vergeben werden. Natürlich wird es bei den im Regierungsprogramm angekündigten Maßnahmen auf die Detailplanung bzw auf die Details der Umsetzung ankommen. Die BAK vermisst im vorliegenden Regierungsprogramm bzw fordert darüber hinaus: -Ein neues „Bundesgesetz zur Förderung der Weiterbildung“, welches eine verlässliche Grundlage für eine Offensive im Bereich der Erwachsenenbildung schaffen und die Aspekte Finanzierung, Qualitätssicherung, Zertifizierung und „Lernzeitkonten“ beinhalten soll. -Die neue Bundesregierung soll vorerst 100 Mio € zusätzlich zur Förderung der Weiterbildung zur Verfügung stellen. -Wie bereits erwähnt: Eine einkommensabhängige „Bildungsprämie“ soll va einkommens-schwächeren ArbeitnehmerInnen die Teilnahme an Weiterbildung ermöglichen. -Wie bereits erwähnt: Der Erwerb des Hauptschulabschlusses, eines Lehrabschlusses oder der Berufsreifeprüfung soll für Erwachsene ohne Gebühren möglich sein. -Eine Forderung, die das BMWA betrifft: Eine flexiblere Bildungskarenz soll mehr ArbeitnehmerInnen ermöglichen, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden. Die finanzielle Unterstützung während der Bildungskarenz muss angehoben werden. -Jede/r ArbeitnehmerIn sollte einen Anspruch auf 35 Stunden Weiterbildung pro Jahr in der Arbeitszeit haben. Eine gebührenfreie, flächendeckende objektive Bildungsberatung und –information soll bei einem zunehmend unübersichtlichem „Weiterbildungsmarkt“ Orientierung bieten. Wirtschaftspolitischer Teil: Nach Antritt der neuen Bundesregierung (28. Februar 2003) hat das Büro der Bundesarbeitskammer das Programm für die XXII. Gesetzgebungsperiode sofort einer eingehenden Analyse unterzogen. Die Gesamteinschätzung ergab, dass ·die Regierungsvorhaben die Arbeitslosigkeit erhöhen ·das Programm keine ausreichenden Impulse enthält, um das schwache Wirtschaftswachstum in Österreich anzukurbeln ·es weiterhin zu einer Ungleichverteilung der Lasten und Begünstigungen zum Nachteil der Arbeitnehmer kommen wird, und ·die soziale Sicherheit und der soziale Zusammenhalt stark gefährdet werden. Die Analyse wurde am 13. März 2003 in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Seither wurde in weiteren Pressekonferenzen und -aussendungen den Forderungen der BAK Nachdruck ver-liehen sowie in laufenden Kontakten mit den Ministerien die Anliegen vertreten. Schwerpunkte waren dabei die Bereiche Arbeitsmarkt und Steuerpolitik. Die sog „Budgetbegleitgesetze“ zu den Bundeshaushaltsentwürfen 2003/04 waren ein neuer Anlass, Vorhaben der Regierung, die zu neuen steuerlichen Belastungen der Arbeitnehmer führen, entgegen zu treten und für eine Neuorientierung der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere für die Prioritäten Beschäftigung und Steuerentlastung der Arbeitnehmer zu plädieren. Mehrere Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen wurden zur Unterstützung einer stärker wach-stums- und beschäftigungspolitischen Orientierung der Politik durchgeführt. Im Bereich der Europapolitik wurden die Vorstellungen der BAK im Memorandum „Fünf Forderungen auf eine faire EU-Erweiterung“ (April 2003) zusammen gefasst. Zur Unterstützung der Forderungen der BAK im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung wurde eine eingehende Analyse der Beitrittsverträge durchgeführt.

Ergebnis: M ang mehrheitlich angenommen

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