Wenn Sie bereits Tickets für eine Veranstaltung gekauft haben, diese aber wegen Corona abgesagt wurde, können Sie grundsätzlich die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Teilweise darf Ihnen aufgrund der neuen Rechtslage (Kunst- Kultur- und Sportsicherungsgesetz 2020) jedoch ein Gutschein ausgestellt werden. Die gesetzliche Gutschein-Regelung sieht bei Ticketpreisen bis zu 250 Euro einen Mix aus Gutscheinen und Bargeld vor. Bis zu 70 Euro müssen KonsumentInnen einen Gutschein annehmen. Den darüber liegenden Betrag (bis zu 250 Euro) erhalten sie in bar. Bei Beträgen über 250 Euro kann der Veranstalter wiederrum einen Gutschein ausstellen.
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