Steuersparen von A bis Z
Was können Sie bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen? Unser ABC zeigt Ihnen, welche Ausgaben und Absetzbeträge Ihre Steuer verringern können.
AfA – Absetzung für Abnutzung
Geräte, die Sie beruflich nutzen, können Sie von der Steuer absetzen. Kosten sie mehr als 1.000 Euro – bis 2022 waren es 800 Euro –, müssen Sie die Kosten auf mehrere Jahre verteilen.
Mehr dazu: Werbungskosten
Adoptionskosten
Adoptionskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
Alleinerzieherabsetzbetrag
Den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) gibt es für Eltern, die Familienbeihilfe beziehen und länger als sechs Monate im Kalenderjahr in keiner Beziehung gelebt haben.
Mehr dazu: Steuervorteile für Familien
Alleinverdienerabsetzbetrag
Beim Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) kommt es auf das Einkommen der Ehepartner oder Partner an. Dieses darf 2026 insgesamt 7.411 Euro nicht übersteigen, 2025 waren es 7.284 Euro.
Zusätzlich muss für mindestens ein Kind länger als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen worden sein.
Mehr dazu: Steuervorteile für Familien
Allergien
Kosten für die Behandlung von Allergien können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn sie den steuerlichen Selbstbehalt übersteigen oder mit einer Behinderung zusammenhängen.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
Alimente
Alimente selbst können Sie nicht von der Steuer absetzen. Wenn Sie für ein Kind Unterhalt zahlen, kann aber der Unterhaltsabsetzbetrag infrage kommen.
Mehr dazu: Steuervorteile für Familien
Arbeitskleidung
Typische Berufskleidung können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn sie privat nicht getragen werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Sicherheitsarbeitsschuhe.
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel wie Büromaterial, Telefon, Internet oder Computer können Sie von der Steuer absetzen, wenn Sie diese beruflich brauchen und Ihr:e Arbeitgeber:in die Kosten nicht übernimmt.
Ausbildungskosten
Kosten für eine Ausbildung können absetzbar sein, wenn Ihnen die Bildungsmaßnahme künftig die Ausübung eines Berufs ermöglicht.
Auswärtige Berufsausbildung
Für die auswärtige Berufsausbildung Ihres Kindes können Sie einen Freibetrag geltend machen, wenn es im näheren Umfeld keine entsprechende Schule, Lehrstelle oder Universität gibt.
Mehr dazu: Steuervorteile für Familien
Begräbniskosten
Für Begräbnis und Grabstein können insgesamt bis zu 20.000 Euro bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht durch Aktivposten im Nachlass gedeckt sind.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
Behinderung
Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 25 % können Ausgaben, die wegen der Behinderung entstehen, Ihre Steuer verringern.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
Behinderung von Kindern
Bei Kindern mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gibt es zusätzlich einen Freibetrag.
Mehr dazu: Steuervorteile für Familien
Betriebsratsumlage
Die Betriebsratsumlage wird zwar direkt vom Entgelt einbehalten, bei der laufenden Lohnverrechnung aber noch nicht steuermindernd berücksichtigt.
Tragen Sie deshalb die gesamte Betriebsratsumlage bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung unter „Sonstige Werbungskosten“ ein.
Achtung: Gewerkschaftsbeiträge oder Personalvertretungsumlagen, die bereits bei der Lohnverrechnung steuermindernd berücksichtigt wurden, dürfen Sie nicht ein zweites Mal geltend machen.
Bildschirmbrille
Brauchen Sie für Ihre berufliche Arbeit am Computer eine eigene Bildschirmbrille, können Sie die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.
Büromaterial
Büromaterial, das Sie für Ihren Beruf brauchen, können Sie von der Steuer absetzen, wenn Ihr:Ihre Arbeitgeber:in es nicht bereitstellt oder bezahlt.
Computer
Computer und Zubehör können Sie von der Steuer absetzen, wenn Sie diese auch beruflich nutzen.
Mehr dazu: Werbungskosten
Diätverpflegung
Kosten für eine krankheitsbedingt notwendige Diätverpflegung können ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von insgesamt mindestens 25 % und von 20 % für die Krankheit, wegen der Sie die Diät einhalten müssen.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
Dienstreisen
Kosten für Dienstreisen wirken sich steuerlich aus, wenn Ihr:Ihre Arbeitgeber:in sie nicht bezahlt hat.
Mehr dazu: Dienstreisen im Steuerrecht
Doppelte Haushaltsführung
Eine doppelte Haushaltsführung ist absetzbar, wenn
- Sie mindestens 80 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt arbeiten,
- die Fahrtzeit mehr als eine Stunde beträgt und
- es Ihnen nicht zumutbar ist, Ihren Wohnsitz an den Arbeitsort zu verlegen.
e-Card-Gebühren
e-Card-Gebühren können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn sie nicht von Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in abgezogen werden und Sie diese selbst an die Krankenkasse zahlen müssen.
Ergonomisches Mobiliar
Kosten für ergonomisches Mobiliar wie einen Schreibtisch oder Schreibtischsessel können Sie geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 26 Tagen im Jahr Telearbeit – früher Homeoffice – geleistet haben.
Mehr dazu: Steuertipps fürs Homeoffice
Fachliteratur
Berufsspezifische Bücher und Zeitschriften, die Sie selbst für Ihre Arbeit kaufen, können Sie steuerlich geltend machen. Tageszeitungen sind in der Regel nicht absetzbar.
Familienheimfahrten
Familienheimfahrten können Sie von der Steuer absetzen, wenn Ihnen die tägliche Heimfahrt von der Arbeit nicht zugemutet werden kann und die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt sind.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag und verringert Ihre Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer.
Er kann laut Ausgangstext pro Kind bis zu 2.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Bis 2021 waren es 1.500 Euro. Für volljährige Kinder nennt der Ausgangstext bis zu 700 Euro, für 2022 und 2023 650 Euro und bis 2021 500 Euro.
Sie können den Familienbonus Plus entweder bei der laufenden Gehaltsabrechnung oder bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigen lassen.
Mehr dazu: Familienbonus Plus
Ferialpraktikant:in
Wer als Ferialpraktikant:in nicht das ganze Jahr arbeitet, bekommt bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung besonders häufig Geld zurück.
Mehr dazu: Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen
Fortbildungskosten
Kosten für eine berufliche Fortbildung können Sie als Werbungskosten geltend machen.
Auch ein Sprachkurs kann dazugehören, wenn Sie die Sprachkenntnisse beruflich verwenden.
Gewerkschaftsbeiträge
Gewerkschaftsbeiträge können Sie bei der Arbeitnehmer:inneneranlagung angeben, wenn sie nicht bereits von Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurden.
Homeoffice
Homeoffice fällt unter Telearbeit.
Haben Sie Telearbeit geleistet und dafür keine Kostenersätze bekommen, werden automatisch 3 Euro pro Telearbeitstag, höchstens 300 Euro im Jahr, als Telearbeitspauschale anerkannt.
Sind Ihre Kosten für digitale Arbeitsmittel wie Computer und Internet höher, können Sie den tatsächlichen Betrag geltend machen.
Mehr dazu: Steuertipps fürs Homeoffice
Internatskosten
Ist Ihr Kind in einem Internat untergebracht, weil es in der Nähe Ihres Wohnorts keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gibt, können Sie einen Freibetrag für die auswärtige Berufsausbildung geltend machen.
Mehr dazu: Steuervorteile für Familien
Internet
Nutzen Sie Ihren Internetanschluss beruflich oder für eine Ausbildung, können Sie einen Teil der Internetkosten steuerlich geltend machen.
Jahresausgleich
Der frühere „Jahresausgleich“ oder „Steuerausgleich“ heißt seit 1994 Arbeitnehmer.
Mehr dazu: Arbeitnehmer
Katastrophenschäden
Kosten aufgrund von Katastrophenschäden können Sie von der Steuer absetzen, soweit sie nicht durch Versicherungen oder Subventionen gedeckt sind. Dazu können zum Beispiel Sanierungskosten nach einem Hochwasser gehören.
Mehr dazu: Katastrophenschäden
Kilometergeld
Für berufliche Fahrten mit Ihrem privaten Auto oder eigenen Fahrrad können Sie Kilometergeld geltend machen, wenn Ihr:ihre Arbeitgeber:in die Kosten nicht ersetzt.
Mehr dazu: Reisekosten im Steuerrecht
Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge sind bis zu 600 Euro steuerlich absetzbar. Bis 2023 lag die Höchstgrenze bei 400 Euro.
Die Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Sie müssen sie daher nicht selbst in der Arbeitnehmer:innenveranlagung eintragen.
Mehr dazu: Sonderausgaben
Krankheitskosten
Krankheitskosten können Sie grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn sie den von Ihrem Einkommen abhängigen Selbstbehalt übersteigen.
Vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen können nicht geltend gemacht werden.
Stehen die Krankheitskosten mit einer Behinderung von mindestens 25 % in Zusammenhang, können sie ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten von Kindern
Krankheitskosten Ihrer Kinder werden steuerlich grundsätzlich genauso berücksichtigt wie Ihre eigenen Krankheitskosten.
Mehr dazu: Steuervorteile für Familien
Künstliche Befruchtung
Kosten einer künstlichen Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt absetzbar sein. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme in Österreich nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz zulässig ist.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
Kurkosten
Von absetzbaren Kurkosten müssen Sie eine Haushaltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag abziehen.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
Medikamente
Ärztlich verordnete Medikamente zählen zu den Krankheitskosten.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag steht ab dem dritten Kind zu, wenn das Familieneinkommen im Kalenderjahr 55.000 Euro nicht übersteigt.
Mehr dazu: Steuervorteile für Familien
Mitversicherte Angehörige
Verpflichtende Sozialversicherungsbeiträge für mitversicherte Angehörige können Sie steuerlich geltend machen, wenn Sie diese direkt an die Krankenkasse bezahlt haben.
Mehr dazu: Werbungskosten
Nachzahlungen zur Sozialversicherung
Haben Sie einen geringfügigen Nebenverdienst oder mehrere geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig und verdienen Sie insgesamt mehr als die Geringfügigkeitsgrenze, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Einen Teil davon können Sie über die Arbeitnehmer:innenveranlagung zurückholen.
Mehr dazu: Mehrere geringfügige Beschäftigungen
Nachkauf von Schulzeiten
Den Nachkauf von Schulzeiten für die Pension können Sie in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Die Ausgaben werden dem Finanzamt gemeldet und automatisch berücksichtigt.
Mehr dazu: Sonderausgaben
Nächtigungsgeld
Bei Dienstreisen können Sie Nächtigungsgeld anstelle der tatsächlichen Übernachtungskosten geltend machen, wenn Ihr:ihre Arbeitgeber:in die Kosten nicht bezahlt.
Mehr dazu: Dienstreisen im Steuerrecht
Negativsteuer
Auch wenn Sie keine Lohnsteuer zahlen, kann sich eine Arbeitnehmer:innenveranlagung wegen der Negativsteuer lohnen.
Mit dem sogenannten SV-Bonus gibt es auch für Arbeitnehmer:innen über der Steuergrenze eine Form der Negativsteuer.
Mehr dazu: Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen
Öko-Sonderausgaben
Seit 2022 werden für bestimmte Ausgaben zur thermisch-energetischen Gebäudesanierung oder zum Austausch fossiler Heizsysteme automatisch pauschale Sonderausgaben berücksichtigt.
Mehr dazu: Sonderausgaben
Pendler
Pendlerpauschale und Pendlereuro können entweder direkt bei der Lohnverrechnung oder bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt werden.
Mehr dazu: Pendlerpauschale
Pflegeheim und häusliche Pflege
Kosten für ein Pflegeheim oder für die häusliche Pflege kann die pflegebedürftige Person steuerlich geltend machen.
Übernehmen Angehörige diese Kosten, können auch sie die Ausgaben steuerlich berücksichtigen lassen.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
Reisekosten
Kosten für beruflich veranlasste Reisen können Sie absetzen, wenn Ihr:Ihre Arbeitgeber:in sie nicht bezahlt.
Dazu können Dienstreisen sowie Fahrten zu einer beruflichen Aus- oder Fortbildung beziehungsweise Umschulung gehören.
Mehr dazu: Dienstreisen und Reisekosten im Steuerrecht
Spenden
Spenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Jahreseinkünfte steuerlich absetzen.
Die Spenden werden automatisch an das Finanzamt gemeldet und können daher nicht mehr selbst eingetragen werden.
Mehr dazu: Sonderausgaben
Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten können Sie in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Mehr dazu: Sonderausgaben
Taggeld
Bei Dienstreisen können Sie Taggeld geltend machen, wenn Ihr:Ihre Arbeitgeber:in es nicht bezahlt.
Auch bei Reisen zu einer Aus- oder Fortbildung beziehungsweise Umschulung kann Taggeld geltend gemacht werden.
Mehr dazu: Dienstreisen im Steuerrecht
Taxikosten
Menschen mit Gehbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 % sowie blinde oder schwerstsehbehinderte Menschen können Taxikosten von bis zu 153 Euro pro Monat geltend machen.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
Telearbeit
Haben Sie Telearbeit geleistet und dafür keine Kostenersätze bekommen, werden automatisch 3 Euro pro Telearbeitstag, höchstens 300 Euro im Jahr, als Telearbeitspauschale anerkannt.
Sind Ihre Kosten für digitale Arbeitsmittel wie Computer und Internet höher, können Sie den tatsächlichen Betrag geltend machen.
Mehr dazu: Steuertipps fürs Homeoffice
Telefon
Nutzen Sie ein Telefon beruflich, können sowohl die Anschaffungskosten des Geräts als auch die laufenden Gebühren steuerlich berücksichtigt werden.
Mehr dazu: Werbungskosten
Unterhaltsabsetzbetrag
Den Unterhaltsabsetzbetrag können Sie geltend machen, wenn Sie nachweislich den vollständigen gesetzlichen Unterhalt für ein Kind geleistet haben.
Das gilt für Kinder, die in Österreich, einem anderen EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz leben.
Mehr dazu: Steuervorteile für Familien
Unterhalt für Kinder im Ausland
Für Kinder, die außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz leben, kann Unterhalt entweder zur Hälfte oder pauschal mit 50 Euro pro Monat geltend gemacht werden.
Mehr dazu: Steuervorteile für Familien
Umschulungskosten
Kosten einer Umschulung können Sie absetzen, wenn Sie tatsächlich anstreben, den neu erlernten Beruf auszuüben.
Umzugskosten
Umzugskosten können Sie steuerlich geltend machen, wenn der Umzug beruflich notwendig war, weil Ihnen die tägliche Rückkehr zu Ihrem bisherigen Wohnsitz nicht zugemutet werden kann.
Zahnbehandlungskosten
Kosten für Zahnbehandlungen zählen zu den Krankheitskosten und können als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt berücksichtigt werden.
Vorbeugende Maßnahmen wie eine Mundhygiene zählen nicht zu den Krankheitskosten.
Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen
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