AK Präsidentin Renate Anderl & Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft
AK Präsidentin Renate Anderl & Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft © Laura Petkovic
10.7.2026

Lohntransparenz: Was jetzt gilt

Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist seit Jahrzehnten gesetzlich verankert. Dennoch verdienen Frauen in Österreich nach wie vor deutlich weniger als Männer. Mit der EU-Lohntransparenz-Richtlinie soll dieser Grundsatz künftig wirksamer durchgesetzt werden. Österreich hat die Frist zur Umsetzung der Richtlinie jedoch verstreichen lassen. Damit sind die darin konkretisierten Informations- und Auskunftsrechte unter bestimmten Voraussetzungen bereits unmittelbar anwendbar.

Warum die Umsetzung entscheidend ist

Welche Auswirkungen hat die ausstehende Umsetzung und wie hilft eine gelungene Umsetzung Betroffenen von Entgeltdiskriminierung? Antworten auf diese Fragen gaben Renate Anderl und Sandra Konstatzky in einer gemeinsamen Pressekonferenz:


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Presseunterlage

Welche Rechte können Beschäftigte schon jetzt geltend machen?

Auch ohne ein österreichisches Umsetzungsgesetz können sich Arbeitnehmer:innen und Gerichte seit dem 7. Juni 2026 unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar auf einzelne Bestimmungen der EU-Lohntransparenz-Richtlinie berufen:

Mehr Transparenz im Bewerbungsverfahren 

Arbeitgeber:innen müssen Bewerber:innen bereits vor Vertragsabschluss über das vorgesehene Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne informieren. Fragen nach dem bisherigen Gehalt sind im Bewerbungsgespräch unzulässig.

Recht zu erfahren, wie Gehälter festgelegt werden 

Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Informationen darüber, nach welchen Kriterien Gehälter festgelegt werden. Diese Kriterien müssen objektiv, geschlechtsneutral und für Beschäftigte leicht zugänglich sein. Maßgeblich sind etwa die Art der Tätigkeit, die Verantwortung, physische und psychische Belastungen sowie Ausbildung und Berufserfahrung.

Recht auf Informationen über Gehälter 

Arbeitnehmer:innen können Auskunft über ihr eigenes Entgelt sowie über die durchschnittlichen Einkommen von Beschäftigten in vergleichbaren Positionen verlangen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Arbeitgeber:innen müssen diese Informationen innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch binnen zwei Monaten, bereitstellen. Außerdem sind sie verpflichtet, ihre Beschäftigten jährlich über dieses Auskunftsrecht zu informieren.

Warum Österreich die Richtlinie rasch umsetzen muss

In Österreich ist das Thema Gehalt nach wie vor tabu. Mehr Lohntransparenz schafft Fairness, stärkt das Vertrauen in Entgeltsysteme und verbessert die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.

Auch Unternehmen profitieren von klaren und transparenten Regeln: Sie können ihre Entgeltsysteme nachvollziehbar gestalten und damit ihre Attraktivität als Arbeitgeber:in steigern. Betriebsrät:innen und Personalvertretungen erhalten zugleich bessere Möglichkeiten, sich für faire und transparente Entlohnung einzusetzen.

Derzeit liegt die Verantwortung, gegen Entgeltdiskriminierung vorzugehen, vor allem bei den betroffenen Arbeitnehmer:innen. Die EU-Lohntransparenz-Richtlinie verlagert diese Verantwortung stärker auf die Arbeitgeber:innen: Sie müssen gerechte Entgeltsysteme sicherstellen und Beschäftigte proaktiv informieren.

Zugleich verbessert die Richtlinie die Durchsetzung von Ansprüchen bei Entgeltdiskriminierung. Sie stärkt die Rechte der Betroffenen vor Gericht und sieht wirksame Sanktionen vor, wenn Arbeitgeber:innen ihre Informations- und Berichtspflichten verletzen. 

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