Arbeitsrecht
Ab 2026: Geringfügiger Zuverdienst zu Arbeitslosengeld und Notstandshilfe eingeschränkt
Ab dem 1.1.2026 wird es – bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr möglich sein, neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe mit einem geringfügigen Dienstverhältnis dazu zu verdienen. Das musst du jetzt wissen.