Wochengeld für Arbeitslose
Anspruch auf Wochengeld bei Arbeitslosigkeit.
Das Wochengeld ersetzt Ihr Einkommen während des gesetzlichen Beschäftigungsverbots rund um die Geburt. Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen erhalten diese Leistung während der Schutzfrist.
Sie erhalten Wochengeld
Wird Ihr Kind vor dem errechneten Geburtstermin geboren, verlängert sich der Wochengeldbezug nach der Geburt um jene Zeit, die vor der Geburt nicht mehr in Anspruch genommen werden konnte.
Insgesamt erhalten Sie Wochengeld für mindestens 16 Wochen.
Manchmal ist eine besondere Schonung notwendig, weil die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet wäre. In diesem Fall können Fachärzt:innen für Gynäkologie oder Innere Medizin ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. In bestimmten Ausnahmefällen sind Arbeitsinspektions- oder Amtsärzt:innen zuständig.
Auch während eines individuellen Beschäftigungsverbots haben Sie Anspruch auf Wochengeld. Nach der Geburt erhalten Sie die Leistung jedenfalls für weitere mindestens acht Wochen.
Nach einer
erhalten Sie Wochengeld für mindestens zwölf Wochen nach der Geburt.
Kommt das Kind zusätzlich vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, kann sich der Wochengeldbezug nach der Geburt auf bis zu 16 Wochen verlängern.
Das Wochengeld müssen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung (z. B. ÖGK) beantragen.
Dafür benötigen Sie:
Die Höhe des Wochengeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.
Zusätzlich wird ein Zuschlag für Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) berücksichtigt.
Sind Sie bei Beginn der Schutzfrist in Bildungskarenz und beziehen Weiterbildungsgeld, wird das Wochengeld auf Grundlage Ihres Arbeitsverdienstes der letzten drei Monate vor Beginn des Weiterbildungsgeldbezugs berechnet.
Beginnt die Schutzfrist für Ihr weiteres Kind noch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, haben Sie Anspruch auf Wochengeld.
Sind Sie zwar noch in Elternkarenz, beziehen aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sonderwochengeld.
Beziehen Sie einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, entspricht das Wochengeld dem bisherigen täglichen Kinderbetreuungsgeld, wenn die Schutzfrist noch während dieses Bezugs beginnt.
Auch geringfügig Beschäftigte können Anspruch auf Wochengeld haben – vorausgesetzt, sie sind selbstversichert.
Das tägliche Wochengeld beträgt 12,19 Euro (2026).
Sie haben Anspruch auf Sonderwochengeld, wenn
Der Anspruch gilt rückwirkend für Mutterschutzfristen, die ab 1. September 2022 begonnen haben.
Sie erhalten Wochengeld in Höhe des Sonderwochengeldes auch,
In beiden Fällen prüft die Sozialversicherung mit einem Günstigkeitsvergleich, ob Ihnen ein höheres Wochengeld zusteht.
Das Sonderwochengeld entspricht dem erhöhten Krankengeld.
Es beträgt 60 Prozent des letzten Arbeitsverdienstes vor der Karenz. Liegt dieser Verdienst in einem früheren Kalenderjahr, wird er entsprechend valorisiert.
Für die Berechnung des Wochengeldes zählt grundsätzlich der Verdienst der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.
Da Schwangere nach Bekanntgabe der Schwangerschaft keine Überstunden mehr leisten dürfen, konnte dies bisher zu einem niedrigeren Wochengeld führen.
Der Oberste Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass regelmäßig geleistete Überstunden sowie Entgelte für Sonn- und Feiertagsarbeit, die vor Bekanntgabe der Schwangerschaft angefallen sind, bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt werden müssen.
Das Wochengeld ist zugleich die Berechnungsgrundlage für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG).
Das ea KBG beträgt 80 Prozent des Wochengeldes, höchstens jedoch 80,12 Euro pro Tag (2026).
Wird Ihr Wochengeld nachträglich erhöht, kann sich dadurch auch Ihr einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld erhöhen.
Wichtig: Die Neuberechnung des ea KBG müssen Sie gesondert schriftlich bei der zuständigen Sozialversicherung beantragen.
Den Antrag auf Neuberechnung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den höheren Wochengeldanspruch stellen.
Besteht kein Anspruch auf Wochengeld oder Sonderwochengeld, können Sie Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt Ihres Kindes beziehen.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
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