Schwangere Frau fasst sich an den Bauch
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Wochengeld

Das Wochengeld ersetzt Ihr Einkommen während des gesetzlichen Beschäftigungsverbots rund um die Geburt. Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen erhalten diese Leistung während der Schutzfrist.

Wann erhalten Sie Wochengeld?

Sie erhalten Wochengeld

  • in den letzten acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (Schutzfrist),
  • am Tag der Geburt und
  • in den ersten acht Wochen nach der Geburt.

Kommt Ihr Baby früher zur Welt?

Wird Ihr Kind vor dem errechneten Geburtstermin geboren, verlängert sich der Wochengeldbezug nach der Geburt um jene Zeit, die vor der Geburt nicht mehr in Anspruch genommen werden konnte.

Insgesamt erhalten Sie Wochengeld für mindestens 16 Wochen.

Tipp

Ihr Elternkalender führt Sie verlässlich durch Schwangerschaft und Karenz.

Individuelles Beschäftigungsverbot

Manchmal ist eine besondere Schonung notwendig, weil die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet wäre. In diesem Fall können Fachärzt:innen für Gynäkologie oder Innere Medizin ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. In bestimmten Ausnahmefällen sind Arbeitsinspektions- oder Amtsärzt:innen zuständig.

Auch während eines individuellen Beschäftigungsverbots haben Sie Anspruch auf Wochengeld. Nach der Geburt erhalten Sie die Leistung jedenfalls für weitere mindestens acht Wochen.

Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt

Nach einer

  • Frühgeburt,
  • Mehrlingsgeburt oder
  • Kaiserschnittentbindung

erhalten Sie Wochengeld für mindestens zwölf Wochen nach der Geburt.

Kommt das Kind zusätzlich vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, kann sich der Wochengeldbezug nach der Geburt auf bis zu 16 Wochen verlängern.

Wochengeld beantragen

Das Wochengeld müssen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung (z. B. ÖGK) beantragen.

Dafür benötigen Sie:

  • eine ärztliche Bestätigung über den Beginn der Schutzfrist und
  • eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Ihres Arbeitgebers.

Wie hoch ist das Wochengeld?

Die Höhe des Wochengeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

Zusätzlich wird ein Zuschlag für Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) berücksichtigt.

Wenn Sie Weiterbildungsgeld beziehen

Sind Sie bei Beginn der Schutzfrist in Bildungskarenz und beziehen Weiterbildungsgeld, wird das Wochengeld auf Grundlage Ihres Arbeitsverdienstes der letzten drei Monate vor Beginn des Weiterbildungsgeldbezugs berechnet.

Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen

Beginnt die Schutzfrist für Ihr weiteres Kind noch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, haben Sie Anspruch auf Wochengeld.

Sind Sie zwar noch in Elternkarenz, beziehen aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sonderwochengeld.

Tipp

Beziehen Sie einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, entspricht das Wochengeld dem bisherigen täglichen Kinderbetreuungsgeld, wenn die Schutzfrist noch während dieses Bezugs beginnt.

Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind

Auch geringfügig Beschäftigte können Anspruch auf Wochengeld haben – vorausgesetzt, sie sind selbstversichert.

Das tägliche Wochengeld beträgt 12,19 Euro (2026).

Sonderwochengeld

Wann haben Sie Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Sonderwochengeld, wenn

  • Sie sich zu Beginn des Mutterschutzes noch in gesetzlicher Elternkarenz befinden und
  • Sie zu diesem Zeitpunkt kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen.

Der Anspruch gilt rückwirkend für Mutterschutzfristen, die ab 1. September 2022 begonnen haben.

Auch in diesen Fällen besteht Anspruch

Sie erhalten Wochengeld in Höhe des Sonderwochengeldes auch,

  • wenn Sie nach der Karenz kurz wieder arbeiten und der Mutterschutz für Ihr weiteres Kind innerhalb von drei Monaten nach Ende der Karenz beginnt oder
  • wenn Sie nach der Geburt Ihres älteren Kindes wieder arbeiten, Ihre Arbeitszeit (z. B. in Elternteilzeit) reduziert haben und der Mutterschutz für das weitere Kind vor dem zweiten Geburtstag des älteren Kindes beginnt.

In beiden Fällen prüft die Sozialversicherung mit einem Günstigkeitsvergleich, ob Ihnen ein höheres Wochengeld zusteht.

Wie hoch ist das Sonderwochengeld?

Das Sonderwochengeld entspricht dem erhöhten Krankengeld.

Es beträgt 60 Prozent des letzten Arbeitsverdienstes vor der Karenz. Liegt dieser Verdienst in einem früheren Kalenderjahr, wird er entsprechend valorisiert.

Wochengeld und Überstunden

Für die Berechnung des Wochengeldes zählt grundsätzlich der Verdienst der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

Da Schwangere nach Bekanntgabe der Schwangerschaft keine Überstunden mehr leisten dürfen, konnte dies bisher zu einem niedrigeren Wochengeld führen.

Der Oberste Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass regelmäßig geleistete Überstunden sowie Entgelte für Sonn- und Feiertagsarbeit, die vor Bekanntgabe der Schwangerschaft angefallen sind, bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt werden müssen.

Neuberechnung des Wochengeldes und Auswirkungen auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

Das Wochengeld ist zugleich die Berechnungsgrundlage für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG).

Das ea KBG beträgt 80 Prozent des Wochengeldes, höchstens jedoch 80,12 Euro pro Tag (2026).

Wird Ihr Wochengeld nachträglich erhöht, kann sich dadurch auch Ihr einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld erhöhen.

Wichtig: Die Neuberechnung des ea KBG müssen Sie gesondert schriftlich bei der zuständigen Sozialversicherung beantragen.

Achtung Frist!

Den Antrag auf Neuberechnung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den höheren Wochengeldanspruch stellen.

Kein Anspruch auf Wochengeld?

Besteht kein Anspruch auf Wochengeld oder Sonderwochengeld, können Sie Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt Ihres Kindes beziehen.

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