Verbreiterung der Finanzierungsbasis des Sozialsystems

Antrag Nr. 12 der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen an die 139. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2006 VERBREITERUNG DER FINANZIERUNGSBASIS DES SOZIALSYSTEMS Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert den Bundesgesetzgeber auf, mittels Ver-breiterung der Finanzierungsbasis für die soziale Absicherung • eine faire Beteiligung aller Gesellschaftsgruppen an der Finanzierung unseres Sozialstaates herzustellen • die Aushöhlung der Finanzierungsbasis (bei sinkender Lohnquote) zu stoppen • die überproportionale Belastung des Faktors Arbeit zu beseitigen Begründung Die Finanzierung des österreichischen Sozialsystems basiert in sehr hohem Maß auf Beiträgen von den Löhnen und Gehältern. Dies trifft für weite Bereiche des Sozialsystems zu, wie beispielsweise für das Gesundheitssystem, für die Leistungen des FLAF, für die Leistungen aus der Arbeitslosenversi-cherung bzw für aktive Arbeitsmarktpolitik und auch für die ASVG-Pensionen. Die Finanzierung über Beitragszahlungen von den Löhnen ist dort besonders problematisch, wo die Leistungen selbst keine sachliche Rechtfertigung für eine derartige Form der Finanzierung bieten. Dies gilt vor allem für den Familienlastenausgleichsfonds oder die Finanzierung der aktiven Arbeits-marktpolitik, wo die Leistungen sämtlichen Gesellschaftsgruppen zu Gute kommen, die Finanzierungs-last aber im Wesentlichen allein von den ArbeitnehmerInnen bzw von den Arbeitskosten getragen werden muss. Aber etwa auch die Gesundheitsleistungen werden in sachlich nicht vertretbarem Aus-maß über Beitragszahlungen von den Löhnen finanziert. Die Konzentration auf den Faktor Arbeit führt vor dem Hintergrund nun schon seit vielen Jahren gege-benen Sinken der Lohnquote (Anteil der Lohneinkommen am gesamten Volkseinkommen) auch dazu, dass Personen mit hohen und stark steigenden Vermögens- und Gewinneinkommen zunehmend von ihrer Finanzierungsverantwortung entbunden werden, während die Finanzierungslast verstärkt Bezie-herInnen von mittleren und niedrigeren Arbeitseinkommen trifft. Die Verzerrung der Finanzierungsstruktur zu Lasten des Faktors Arbeit ist also nicht nur aus Fair-nessüberlegungen abzulehnen, die sinkende Lohnquote führt gleichzeitig auch zu einer stetigen Aus-höhlung der Finanzierungsbasis des Sozialstaates und gefährdet damit die Stabilität der Systeme. Die Lohnquote ist seit 1980 von rund 76 % auf knapp 67 % (2005) gesunken, die bereinigte Lohnquote (Basisjahr 1970) im gleichen Zeitraum gar von rund 69 % auf rund 57 %. Die einseitige Belastung des Faktors Arbeit mit ihren negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung bei gleichzeitigen großzügigen Steuergeschenken an Großbetriebe und Höchsteinkommensbezieher ist der falsche Weg. Es gilt, diese Fehlentwicklung der vergangenen Jahre zu korrigieren, die einseiti-ge Belastung des Faktors Arbeit zu beseitigen und mittels Verbreiterung der Finanzierungsbasis wie-der eine faire Beteiligung aller Gesellschaftsgruppen (unter verstärkter Berücksichtigung ihrer Lei-stungsfähigkeit) an der Finanzierung unseres Sozialstaates zu gewährleisten.

Ergebnis: Angenommen angenommen

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