Die gesetzliche Mitgliedschaft

Ohne gesetzliche Mitgliedschaft gibt es keine Arbeiterkammer.

  • Die Arbeiterkammer vertritt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und hat daher die Kraft von rund 4 Millionen.

  • Die gesetzliche Mitgliedschaft aller Arbeitnehmer:innen sichert die Finanzierung der Leistungen der AK, besonders den Rechtsschutz für jene, die Probleme in der Arbeitswelt haben.

  • Die gesetzliche Mitgliedschaft aller Arbeitnehmer:innen ermöglicht der AK, den Interessenausgleich zwischen den einzelnen Gruppen zu finden.

  • Ohne gesetzliche Mitgliedschaft gibt es keine Kammern – gibt es keine Sozialpartnerschaft, die Basis des sozialen Friedens in Österreich.

  • Ohne gesetzliche Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer gäbe es keine verbindlichen Kollektivverträge mehr.
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