Langzeitarbeitsloser
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15.7.2022

Valorisierung von Sozialleistungen: Wo bleiben die arbeitslosen Menschen?

Anlässlich der am 15.7.2022 von Bundesminister Johannes Rauch bekannt gegebenen Valorisierung der Sozialleistungen bekräftigt die Arbeiterkammer ihre Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens. 

Kein Verständnis hat Arbeiterkammer Präsidentin Renate Anderl dafür, dass jetzt weder das ohnehin geringe Arbeitslosengeld noch die Notstandshilfe valorisiert werden: „Arbeitsuchende sind angesichts der enormen Teuerung derzeit besonders armutsgefährdet. Hier auf die Arbeitsmarktreform zu verweisen, die von der Regierung seit Monaten auf die lange Bank geschoben wird, hilft den Menschen, die jetzt schon schwer über die Runden kommen, gar nicht.“

Unklar geblieben ist auch, welcher Mechanismus bei der Valorisierung der Sozialleistungen zur Anwendung kommt. Anderl: „Bundesminister Rauch ist hier sehr vage geblieben.“ Die als Vorbild genannte jährliche Anpassung in der Pensionsversicherung sieht oft höhere Anpassungen für kleine Pensionen als für große vor. Von der Valorisierung sind aber auch einkommensunabhängige Leistungen wie die Familienbeihilfe umfasst. Auch die Berechnungsmethode für die Erhöhung ist unklar. 

Zurückgenommen hat das Sozialministerium dafür – nach scharfen Protesten u.a. von Arbeiterkammer und ÖGB – die Kürzung des Schulstartpakets von 100 auf 80 Euro. Familien mit geringem Einkommen sollen jetzt einen zusätzlichen Gutschein im Wert von 40 Euro erhalten. „Wir freuen uns, dass das Sozialministerium unsere Forderung aufgegriffen hat und nun auch Inflation und Teuerung berücksichtigt“, so AK Präsidentin Anderl.

Kein Verständnis hat Anderl dagegen dafür, dass bei der Valorisierung die Schulbeihilfe ausgelassen wurde. „Gleichermaßen muss nun aber auch die Schulbeihilfe, die ja Unterstützung für genau die gleichen Familien wie das Schulstartpaket sein soll, an die Teuerung angepasst werden. Abfederung der Teuerung für armutsgefährdete Familien brauchen wir generell, bei allen Unterstützungsleistungen für verschiedene Lebenslagen!“, schließt Anderl. 

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