Mädchen schaut aus dem Fenster
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6.7.2022

Befristete Mietverträge abschaffen

„Die AK setzt sich seit Jahren gegen Befristungen ein. Sie verteuern das Wohnen und schaffen Unsicherheiten für die Mieterinnen und Mieter in einem sich ständig verschärfenden Wohnungsmarkt“, sagt der Leiter der AK Abteilung Kommunalpolitik, Thomas Ritt. 

Für Gemeinnützige gilt das Ziel, unbefristet zu vermieten

Zu Meldungen, nach denen die Wohnungsgenossenschaft EBG Wohnungen befristet angeboten habe, sagt Ritt: „Falls sich dies als richtig erweist, wird die AK den Revisionsverband, die Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen, ersuchen den jetzt bekannt gewordenen Fall zu prüfen.“ 

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz schreibt grundsätzlich vor, unbefristet zu vermieten. Dies ist juristisch eine sogenannte „Gebarungsvorschrift“. Die AK wird prüfen, ob diese Zielbestimmung geeignet ist, eventuell von Befristungen betroffene Mieterinnen und Mieter rechtlich so zu vertreten, dass solche Befristungen aufgehoben werden können.  

Ritt weiter: „Dass sich ausgerechnet die FPÖ jetzt laut gegen eine Befristung einer Genossenschaftswohnung wendet, ist verwunderlich. Schließlich haben FPÖ, Neos und die ÖVP bei der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 2019 im sogenannten „freien Spiel der Kräfte“ im Nationalrat auch gesorgt, dass die Möglichkeiten zur kurzzeitigen Befristung von Genossenschaftswohnungen sogar erheblich ausgeweitet wurden. Für bestimmte Fälle wurden sogar Kettenmietverträge mit einer Dauer von wenigen Monaten erlaubt.  

Unsere Forderungen

Die AK dagegen fordert seit Jahren, dass Befristungen nur noch die Ausnahme sein dürfen. Drei von vier neuen Mietverträgen im privaten Segment werden inzwischen nur mehr befristet vergeben.

Ritt sagt deshalb: „Weg mit den befristeten Mietverträgen. Immobilienkonzerne, Versicherungen und andere große Wohnungsbesitzer:innen sollen zukünftig nur mehr unbefristet vermieten dürfen. Privatpersonen sollen hingegen zum Beispiel eine Eigentumswohnung befristet vermieten dürfen.
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