The silhouette of the evening electricity transmission pylon
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28.08.2022

AK ÖGB Modell zur Abschöpfung von Übergewinnen bei Energiekonzernen

Während die Konsument:innen von Energie unter den laufend steigenden Preisen stöhnen, können sich Energiekonzerne wie Verbund oder OMV aber auch private Ökostrombetreiber freuen. Sie profitieren in der aktuellen Situation von überdurchschnittlich hohen Margen. 

AK und ÖGB fordern, diese krisenbedingten Übergewinne mit einer befristeten Sonderabgabe zu belegen. Die Mittel sollen für die Finanzierung von notwendigen Entlastungsmaßnahmen von Konsument:innen zweckgewidmet werden und damit den Spielraum für Ausgleichsmaßnahmen erhöhen. Schließlich sind es auch die KonsumentInnen, die durch die überhöhten Preise die Gewinne der Unternehmen bezahlt haben. Auch die EU-Kommission empfiehlt seit Monaten, Übergewinne abzuschöpfen, um preissenkende Maßnahmen zu finanzieren.  

Umfrage: Zwei Drittel für Sondersteuer auf Krisengewinne.
© Tea Mina Jaramaz, AK Wien


Nachdem andere Länder in Europa schon vorgezeigt haben, wie solche Übergewinne abgeschöpft werden können, liegt nun das AK ÖGB Modell vor, wie diese Sondersteuer verfassungskonform umgesetzt werden könnte – und zwar ohne die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energien zu bremsen. 

Karte: Länder mit Übergewinnsteuer
© Tea Mina Jaramaz, AK Wien

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Factsheet


„Mit dem Modell wird es in Österreich, wie in anderen europäischen Ländern auch, die Möglichkeit geben, die Übergewinne der Energiekonzerne abzuschöpfen, damit sie tatsächlich den Vielen zugutekommen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Es liegt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr, noch länger zuzuwarten.“ Und weiter: „Die Rekordteuerung ist wesentlich durch die Übergewinne im Energiesektor bedingt. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir diese Gewinne abschöpfen und zur Finanzierung der sozialen Abfederung heranziehen.“ 

Hier die Eckpunkte des AK ÖGB Modells

  • AK und ÖGB wollen Übergewinne im Energiesektor zu 60 % bis 90% abschöpfen
  • Pro Jahr liegen diese Übergewinne bei 4 bis 5 Mrd. Euro
  • Das Modell ist befristet: von 2022 bis 2024
  • Investitionen in Erneuerbare Energieträger sind sofort und vollständig abzugsfähig.
  • Durch das Modell bleiben Anreize, in Erneuerbare Energieträger zu investieren.
  • Zu erwarten ist, dass rund 1 bis 1,5 Mrd. Euro in Investitionen für erneuerbare Energieträger geltend gemacht werden (und damit nicht unter die Sondersteuer fallen)
  • Durch die Sondersteuer können zwischen 1,5 bis 2,2 Mrd. Euro zur Finanzierung der Anti-Teuerungsmaßnahmen verwendet werden können
  • das Modell ist verfassungskonform (der Energiesektor treibt Rekordteuerung, ein Sektorbeitrag zur Finanzierung der dadurch notwendigen Hilfsmaßnahmen ist daher sachlich gerechtfertigt – wie auch Bankenabgabe nach Finanzkrise)
  • Besteuert werden Energieunternehmen in Österreich (Ausnahmen für kleine Unternehmen)
  • Übergewinne sind Gewinne des jeweiligen Jahres gegenüber dem Referenzgewinn (Durchschnitt der Gewinne 2019 bis 2021) (Gewinnbasis Ebitda)
  • Besteuert wird erst, wenn der der Gewinn für die betroffenen Jahre bei mehr als 110 Prozent des Referenzgewinns liegt

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