Frau im Fitnessstudio auf dem Laufband
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10.5.2023

Fitnesscenter: AK holte für Konsumenten eine halbe Million Euro zurück!

Die AK klagte Clever fit, GetUFit, FITINN & Co. und bekam von den Gerichten Recht: Vertragspauschale, Chipgebühr und Servicepauschalen sind rechtswidrig. Es gibt nun eine klare Judikatur – Zusatzentgelte dürfen nicht ohne weiteres verrechnet werden. 

Betroffene können sich bis Ende Mai melden

Die AK hat bis jetzt rund 500.000 Euro für die Kund:innen zurückgeholt. Es haben sich insgesamt über 20.000 Betroffene bei der AK gemeldet – Tendenz steigend. Die AK fordert die Fitnesscenter erneut auf, das Geld von sich aus zurückzuzahlen. Betroffene können sich noch bis Ende Mai melden. 

AK Erfolg gegen Clever fit

Wie alles begann: Ende letzten Jahres hat der Oberste Gerichtshof (OGH) der AK Klage gegen Clever fit Recht gegeben. Die bei Vertragsbeginn kassierte Verwaltungspauschale, Chipgebühr und die halbjährlich verrechneten Servicepauschalen sind rechtswidrig. Wofür diese zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag verrechneten Entgelte zu zahlen waren, war nicht ersichtlich – auch nicht für die Gerichte. Konsument:innen haben einen Anspruch auf Rückzahlung. „Bei einer dreijährigen Clever fit Mitgliedschaft sind das immerhin rund 160 Euro“, rechnet Konsument:innenschützer Martin Goger vor.

Verfahren gegen andere Fitnesscenter

Die AK ging auch gegen andere Fitnesscenter vor. GetUFit, das Fitnessstudios in Wien und Niederösterreich betreibt, verrechnete dieselben Zusatzentgelte wie Clever fit. Nach Vorliegen des rechtskräftigen Urteils hat die AK GetUFit zur Rückzahlung dieser Entgelte aufgefordert; ein Teil der Kund:innen wurde bereits entschädigt.

Ein weiteres Urteil hat die AK im Verfahren gegen Fit/One erwirkt. Auch diese Kette betreibt Studios in Wien und Niederösterreich. Rechtswidrig ist die zu Vertragsbeginn bezahlte Verwaltungspauschale, die je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen 20 und 29 Euro betrug und „für die Ausgabe eines Mitgliedsbandes“ verrechnet wurde. Auch Fit/One hat die Pauschale teilweise schon rückerstattet.

Im Fall der größte Fitnesscenterkette Österreichs FITINN konnte die AK vor kurzem ebenfalls ein positives Urteil des OGH erwirken. Die bei Vertragsabschluss verrechnete Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,90 Euro, die „für die Aktivierung der Mitgliedskarte“ kassiert wurde, wurde als rechtswidrig beurteilt. Die AK hat FITINN aufgefordert, die Aktivierungsgebühr den Kund:innen zurückzuzahlen.

Nun liegt auch ein taufrisches Urteil gegen die Fitfabrik vor: Der OGH hat die von der Fitfabrik jährlich verrechnete Servicepauschale von 40 Euro als rechtswidrig eingestuft. Für die Bezahlung der Servicepauschale hatten Kund:innen das Recht auf ein „kostenloses Personal Training“. Außerdem sollte die Servicepauschale „der Erhaltung der Qualitätsstandards und der Investitionen in Geräte und Infrastruktur dienen“.

Die Fitfabrik konnte die Gerichte allerdings nicht davon überzeugen, dass das „Personal Training“ eine besonders werthaltige Leistung darstellte, wofür ein gesondertes Zusatzentgelt gerechtfertigt wäre. Auch die Erhaltung der Qualitätsstandards und die Investitionen in Geräte und Infrastruktur sind laut Ansicht der Gerichte ohne Zweifel Nebenpflichten, die bereits durch den monatlichen Beitrag abgegolten sind. Die AK wird auch die Fitfabrik zur Rückzahlung auffordern, sollte sie nicht von sich aus tätig werden.

Gegen McFit ist noch ein Verfahren beim OGH anhängig. Die AK rechnet bald mit einem Urteil.

Kontaktformular

„Die meisten Fitnesscenterbetreiber zahlten die rechtswidrig kassierten Entgelte nicht von sich aus zurück, obwohl die Urteile vorliegen“, beklagt Goger. „Betroffene müssen selbst tätig werden. Das funktioniert jedoch auch nicht immer, daher haben wir die Unternehmen zur Rückzahlung aufgefordert.“ Bis Ende Mai können sich Konsument:innen noch über das AK Online-Kontaktformular anmelden. Aufgrund der hohen Anzahl von Anmeldungen nimmt die Abwicklung der Rückerstattungen einige Zeit in Anspruch.
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