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Verbandsklagen nach QEG

Was Sie wissen sollten

Österreichs neue Verbandsklagen nach QEG

Mit Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie stehen der AK neue Möglichkeiten zur Verbandsklage zur Verfügung. Unter anderem kann sie stellvertretend für Konsument:innen Unternehmen klagen, die rechtswidrig handeln. 

Allgemeine Infos

Die Bundesarbeitskammer ist als gesetzlich anerkannte Qualifizierte Einrichtung gem. § 3 Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) zur Führung von innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verbandsklagen nach der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG berechtigt. Mehr ...

Verbandsklagen

Hier finden Sie eine Übersicht über die geplanten, anhängigen und abgeschlossenen Verbandsverfahren: 

Tätigkeitsberichte

Unsere Tätigkeitsberichte finden Sie hier:


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