Publikation
Arbeitszeitkalender 2025
Schon wieder Überstunden? Oft wird von Arbeiter:innen und Angestellten besonderer Einsatz verlangt. Natürlich ist der/die Arbeitgeber:in verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und anhand dieser die Lohnabrechnung zu erstellen. Aber wir bemerken in unseren Beratungen, dass sehr viele Kolleginnen und Kollegen ihre Mehr- und Überstunden nicht korrekt oder überhaupt nicht ausbezahlt bekommen.
Wir von der AK wollen helfen, dass Sie Ihr Geld bekommen – dafür ist es  unbedingt notwendig, dass Sie die geleisteten (Über-)Stunden regelmäßig  aufschreiben und so Ihre Arbeitszeit beweisen können. Das gilt ganz  besonders auch für Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeiter:innen. Führen Sie den Arbeitszeitkalender möglichst genau, denn: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.  
 
																				  Art der Publikation: 
 Broschüre 
  Erscheinungsort: 
Wien
  HerausgeberIn: 
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
  Datum/Jahr: 
November 2024
 
                                 
                                     
                                