Jugendlicher mit blauem Moped
© gstockstudio, Fotolia.com

Reiseversicherungen: Wer eine Reise tut, sollte Reiseschutz genau überlegen

Große Unterschiede ortete die AK bei Prämien und Leistungen von Reiseversicherungen. Die Prämien sind aber nur sehr bedingt miteinander vergleichbar, da auch die enthaltenen Leistungen stark differieren. AK Tipp: Vor der Reise genau überlegen, was beim Reiseschutz wichtig ist und anhand einer Prioritätenliste Tarife vergleichen. Das zeigt eine aktuelle AK Analyse bei  acht Reiseversicherern.  

Tipp

Die Analyse finden Sie hier.

Große Differenzen bei Leistungen und Prämien

Die AK hat zwischen März und Mai 2023 die Reiseversicherungsprodukte von acht Reiseversicherern untersucht: Allianz Travel, Europäische Reiseversicherung, HanseMerkur, Uniqa, Grazer Wechselseitige, LTA Lifecard, Wiener Städtische, Axa Assistance. Dabei handelt es sich um „Pakete“ bzw. Komplett-Tarife mit verschiedenen Bausteinen: Reisestorno-, Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherungen. In manchen Tarifen sind spezielle Zusatzdeckungen enthalten.

Die AK hat drei Modelle konstruiert: Ein Komplett-Paket für eine Familie mit zwei Kindern, die einen günstigen 14 Tage Urlaub in Europa bucht – Reisepreis 3.500 Euro. Die Bandbreite der Reiseversicherungen spannt sich von rund 90 Euro (Uniqa) bis 278 Euro (LTA).

Die Reiseversicherung für eine:n Reisende:n für einen 10-tägigen Urlaub in Europa (Reisepreis 1.250 Euro) zeigt ebenfalls erhebliche Unterschiede – von knapp 32 (Uniqa) bis 162 Euro (LTA).

Und auch die Maturareise für eine Person, eine Woche Türkei (Reisepreis 1.000 Euro), schlägt sich mit rund 30 (Uniqa) bis 152 Euro (LTA zu Buche.

Vergleichen zahlt sich in Zeiten der Teuerung aus!

Die Tarife und Prämien sind im Vergleich zu 2017 (letzte AK Erhebung) teurer geworden. „Die Prämien haben sich bei gleichen Modellannahmen und vergleichbaren Tarifen um bis zu 23 Prozent erhöht. Die durchschnittliche Erhöhung betrug knapp 14 Prozent. Vergleichen zahlt sich in Zeiten der Teuerung aus!“, raten die AK Konsument:innenschützer.

Reisende, die eine Reiseversicherung abschließen wollen, sollten nicht allein auf die Prämie, sondern auf die Versicherungssummen in den einzelnen Bausteinen, Ausschlüsse und Einschränkungen sowie den örtlichen (Europa, weltweilt) und zeitlichen Geltungsbereich (für die Reise selbst, Jahresvertrag) der Reiseversicherungspolizze achten. Es gibt Einzel-, Alleinerzieher-, Familien- oder Gruppentarife, Tarife mit oder ohne Selbstbehaltsbestimmungen.

Die Laufzeiten der Reisversicherungspolizze können auf die Reisedauer beschränkt sein oder auf Jahresbasis („Jahresverträge“) abgeschlossen werden, wobei es sich oft bereits ab zwei Reisen pro Jahr auszahlt eine Jahresreiseversicherung abzuschließen, weil die Prämiendifferenz zur Einzelreise oft nur unwesentlich höher ist.

Das sollten Sie bei Reiseversicherungen wissen

  • Fokus auf Reiseschutz: Machen Sie sich klar, welcher Reiseschutz Ihnen besonders wichtig ist. Holen Sie mehrere Angebote ein und achten Sie bei der Auswahl auf Nebenbedingungen (Fristen), Ausschlüsse und Einschränkungen.

  • Auf Leistungen achten: Schließen Sie nicht gleich den erstbesten Tarif im Internet bzw. auf Reiseportals-Seiten ab, sondern vergewissern Sie sich, was genau versichert ist und was nicht.

  • Produktinfoblätter ansehen: Studieren Sie die gesetzlichen Produktinformationsblätter, die Sie vor Vertragsabschluss bekommen müssen – darin sind die wichtigsten Eckpunkte des Versicherungsproduktes aufgelistet. Notieren Sie auch die Kontaktdaten der 24-Stunden-Hotline der Versicherung.  

Versicherungsschutz greift je nach Karte und Anbieter unterschiedlich!

Kreditkarten haben einen Reiseversicherungsschutz mit vielen unterschiedlichen Bausteinen. Wann der Versicherungsschutz wirksam wird, ist je nach Kartenanbieter und Karte verschieden. Manchmal reicht es etwa eine Karte zu besitzen, manchmal muss man sie regelmäßig verwenden. Auch mit welchem Verkehrsmittel gereist wird, ist manchmal nicht unerheblich. Beim Stornoschutz genau schauen, wann er gilt und wann nicht. Das zeigt eine aktuelle AK Analyse von drei Kreditkarten-Reiseversicherungen.

Die AK hat die Versicherungsbedingungen bei Kreditkarten von drei Kreditkartenanbietern analysiert. Sie arbeiten mit unterschiedlichen Versicherungsunternehmen zusammen: American Express, card complete, PayLife. Auch Kreditkarten inkludieren Reiseversicherungen mit zahlreichen Bausteinen: Storno, Reiseabbruch, Flugverspätung, Kranken- und Unfallversicherung, Reisehaftpflicht.

Die Jahresgebühren der Kreditkarten inklusive Versicherungsschutz betragen von 66 (card complete – Visa/Mastercard classic) bis 250 Euro (PayLife Platinum). „Es gibt je nach Kartenanbieter und Karte unterschiedliche Bedingungen für die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes“, wissen die AK Konsument:innenschützer. So etwa reicht es von Besitz einer Kreditkarte über regelmäßige Verwendung für Zahlungen bis hin zur Zahlung des Reisepreises mit der Kreditkarte. Unterschiede gibt es zudem bei den Deckungslimits in den einzelnen Bausteinen.“

Wer vom Versicherungsschutz umfasst ist

Vom Versicherungsschutz umfasst ist nicht nur der/die Karteninhaber:in selbst, sondern auch im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige (Ehe- oder Lebenspartner und die unterhaltsberechtigten Kinder). Details sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen, wobei beispielsweise bei card complete nur mitreisende Angehörige mitversichert sind; in der Reisunfall- und Behandlungskostenversicherung allerdings ausschließlich der Karteninhaber.

„Es gibt weitere Voraussetzungen, damit der Versicherungsschutz wirksam wird“, so die AK Expert:innen. „Es wird auch unterschieden, mit welchem Verkehrsmittel die Reise stattfindet.“ So sind bei Diners Club Reisen, die nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel sind (etwa mit dem privaten Auto), nicht versichert – Ausnahme: Reisegepäckversicherung, wenn zumindest eine Übernachtung auswärts ist.

Die wichtigsten Stornogründe

Einer der wichtigsten Bausteine des Reiseversicherungsschutzes ist der Stornoschutz. Als Stornogründe im Rahmen der Stornoversicherung gelten in der Regel nur plötzliche und unerwartete Ereignisse (COVID-19 gilt als mitversichert) und Tod des Versicherten oder naher Angehöriger, ein bedeutender Sachschaden am Wohnungseigentum, unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes.

Kein Schutz besteht ...

Kein Schutz besteht bei Vorerkrankungen oder Ereignissen, die vorhersehbar waren. Bei der Schadensmeldung brauchen Konsument:innen Belege, warum storniert wird, etwa Sterbeurkunde, ärztliches Attest oder Unfallbericht, Krankmeldung bei der Sozialversicherung. Nicht überall versichert sind Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung bekannt wurde sowie Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst. „Zu beachten ist, dass bei der Stornoversicherung ein Selbstbehalt anfallen kann, etwa 20 Prozent bei card complete oder bei PayLife Karte GoldPlus“, warnt die AK.  

Das sollten Sie bei Kreditkarten-Reiseversicherungen wissen 

  • Versicherungsschutz: Fragen Sie vor einer Reise nach, an welche Bedingungen der Versicherungsschutz geknüpft ist, etwa Bezahlen der Reise mit der Karte.

  • Deckungslimits: Beachten Sie die einzelnen Deckungslimits in den einzelnen Bausteinen.

  • Schadensfall: Dokumentieren Sie den Schadensfall mit Rechnungen, Dokumenten, Fotos und melden Sie der Versicherung das Schadensereignis.

Tipp

Die gesamte Analyse finden Sie hier.

Das könnte Sie auch interessieren

Reisestornos

Achtung, im Kleingedruckten von Reiseversicherungen lauern oft Fallen.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz