Mann mit Arbeitshelm
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Wir brauchen: Sicherheit am Arbeitsplatz

Wie war es früher?

Bis ins 19. Jahrhundert gab es in Betrieben kaum Schutzbestimmungen. Lange Arbeitszeiten, schlechte Arbeitsbedingungen und erhebliche Gefahren für Gesundheit und Leben waren für viele Arbeitnehmer:innen Alltag. In der Zündholzproduktion etwa wurde zwölf bis 14 Stunden täglich gearbeitet – unter Einsatz von hochgiftigem weißem Phosphor. 

Das haben wir erreicht

Verbesserungen mussten hart erkämpft werden – etwa der 8-Stunden-Tag, die Arbeitnehmer:innenschutzverordnung, das Betriebsrätegesetz und das Arbeiterkammergesetz. Wichtige Meilensteine waren auch das Arbeitnehmerschutzgesetz 1973, das Arbeitsinspektionsgesetz 1974 und das heutige ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) von 1994. Letzteres entstand nach intensiven Sozialpartnerverhandlungen und gilt als Meilenstein des Arbeitnehmer:innenschutzes. Trotzdem sind viele Beschäftigte weiterhin körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt.

Forderungen der AK

Psychische Belastungen, Arbeitsdruck und zunehmende Arbeitsintensität stellen neue Herausforderungen dar. Der Arbeitnehmer:innenschutz muss weiterentwickelt und konsequenter umgesetzt werden. Ziel ist eine Arbeitswelt, die Sicherheit, Gesundheit und Mitbestimmung stärker in den Mittelpunkt stellt.

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