1.1.2024

Gehälter & Funktionsgebühren

Die Arbeiterkammer ist zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Offenlegung der Gehälter und Funktionsgebühren der AK Führungsspitze. 

Präsidentin (AK-Wien und BAK) € 14.491,94 brutto
Direktorin (AK-Wien und BAK)
All-in-Vertrag inkl. aller Zulagen und Überstunden
€ 20.617,15

brutto

Präsidentin
Die Präsidentin, die ihre Funktion hauptberuflich ausübt, erhält eine Funktionsgebühr in der Höhe von 140 Prozent des monatlichen Bezugs eines Nationalratsabgeordneten, weil die Funktionsgebühr der so genannten "Politikerpyramide" (nach § 1 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre) unterliegt. Die Funktionsgebühr wird 14-mal pro Jahr gezahlt. 

Die Präsidentin und die anderen gewählten Vertreter:innen der AK haben keinen Anspruch auf Abfertigung oder Pension.

Direktorin
Die Direktorin erhält ein monatliches Gesamtentgelt (All-In) auf der Grundlage des nach den dienstrechtlichen Vorschriften für Arbeitnehmer:innen der Arbeiterkammer gebührenden Gehalts zuzüglich einer Verwendungszulage für die Dauer der Tätigkeit, die auch die Ausübung der Aufgaben der BAK Direktorin und alle Überstunden abgilt. 

Kammerrät:innen 
Die Kammerrätinnen und Kammerräte arbeiten ehrenamtlich. Sie arbeiten in den zahlreichen Ausschüssen und Gremien mit. Sie erhalten lediglich einen Aufwandersatz.

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