Kind im Umzugskarton
Kind im Umzugskarton © Andreas Koch, stock.adobe.com
20.7.2022

Dritte Mietkeule schlägt jetzt zu! 

Die Kategoriemieten werden noch schneller als befürchtet ein drittes Mal steigen, zeigt der aktuelle AK Teuerungs-Check. Nach der Erhöhung im April und Juni wird die nächste bereits durch die Juli-Inflationszahl ausgelöst und im November ins Haus stehen. 

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Kategoriemieten steigen in 7 Monaten dreimal um insgesamt 16 %

Die AK Wohnexpert:innen: „In nur sieben Monaten würden die Kategoriemieten um mehr als 16 Prozent steigen – das ist unpackbar. Die Mieter:innen werden abkassiert, die Vermieter:innen verdienen sich eine goldene Nase.“ Die AK verlangt: Einmal-Mieterhöhung im Jahr plus Deckel. Der Wohnschirm hilft nicht nur bei Miet-, sondern künftig auch bei Energie-Schulden – ein wirksamer Schutz und für viele ein überlebensnotwendiger Rettungsanker, der rasch kommen soll. 

Wenn die Inflation die Fünf-Prozent-Schwelle übersteigt, gibt es eine Erhöhung der Kategoriemieten in Altbauten. Die  Kategoriemieten wurden heuer bereits zwei Mal erhöht, im April und im Juni. Die Erhöhung im Juni war durch die Inflationszahl aus dem Februar ausgelöst worden. Für bestehende Verträge konnte die erhöhte Miete ein Monat später erstmals vorgeschrieben werden (also jetzt im Juli). Zwischen Februar und Juni sind die Verbraucherpreise bereits wieder um sage und schreibe 4,6 Prozent gestiegen. Das bedeutet: Die dritte Erhöhung wird  aller Voraussicht nach bereits durch die Inflationszahl für Juli ausgelöst werden – schlagend würde sie für Neuverträge dann ab 1. November, für bestehende ab 1. Dezember.

Die AK hat berechnet: Alle drei Kategoriemieterhöhungen kosten einen durchschnittlichen Miethaushalt (etwa 70 Quadratmeter) rund 450 Euro im Jahr mehr. Für eine Viertelmillion Mieter:innen in Österreich heißt das Mehrkosten von mehr als 65 Millionen Euro im Jahr. „Viele Mieterinnen und Mieter werden mit ihren Mietzahlungen ins Schwimmen kommen. Auch die Energiepreise sind stark  gestiegen – und wer seine Miete nicht zahlen kann, wird auch kaum seine Energierechnung begleichen können. Das wird sich im Herbst vor allem für jüngere Menschen und Familien und jene, die nicht so viel verdienen, vorne und hinten nicht ausgehen“, warnen die AK Wohnexpert:innen.

Wohnen muss leistbar sein – unsere Forderungen

  • Einmal-Mieterhöhung im Jahr plus Mietendeckel – Teuerungen zurücknehmen: Die Mieten sollen nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden und die Erhöhung muss auf zwei Prozent begrenzt werden – so lange bis die längst überfällige Mietrechtsreform kommt. Zudem sollen die Mieterhöhungen 2022 zurückgenommen werden.
     
  • Hilfsfonds soll auch bei Energiekosten-Schulden helfen: Der von AK und Mietervereinigung schon lange geforderte Wohnschirm des Sozialministeriums hilft bei Mietschulden. Wer im Zuge der Corona-Pandemie seine Miete nicht mehr zahlen kann und dem eine Delogierung droht, wird unterstützt. Der Hilfsfonds wird auch unterstützen, wenn es zu Rückständen bei der Energierechnung kommt. Das ist ein richtiger und ganz wichtiger Schritt und für viele überlebensnotwendig. Der Inhalt wird gerade ausgearbeitet und muss nach Ansicht der AK unverzüglich auf Schiene kommen. „Schließlich flattern den Menschen die Nachzahlungen für Energie und Heizen jetzt schon ins Haus!“, so Ritt. 

Hilfe bei Miet- und Energiekosten-Schulden

  • Wohnschirm hilft bei Miet- und künftig auch bei Energiekosten-Schulden: wohnschirm.at

  • Was tun bei Rückstand mit Energierechnung: Was Sie tun können, wenn Sie Ihre Energierechnung nicht mehr zahlen können: Runter mit den Energiepreisen bei Strom und Gas

  • Wohnbeihilfe ansuchen: In Wien können Sie bei der MA 50 Wohnbeihilfe beantragen, wenn Sie ein gewisses Mindesteinkommen haben: Tel.: +43 1 4000-74880, E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at. In allen anderen Bundesländern gibt dazu das jeweilige Amt der Landesregierung Auskunft.
     
  • Zu hohe private Altbaumiete: Checken Sie Ihren Mietzins mit dem Richtwertmietzinsrechner der Stadt Wien

Sie zahlen zu viel? 

Antrag bei wohnrechtlicher Schlichtungsstelle MA 50: Tel.: +43 1 4000-744 98, E-Mail: ks@ma50.wien.gv.at. In den anderen Bundesländern geben Mieterorganisationen und Bezirksgerichte Auskunft.
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