Arbeitsinspektion: Schutz­schild für ArbeitnehmerInnen und Polizei der Arbeitswelt

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind mit ge­setz­lich­en Regelungen am besten erreichbar.
Dies zeigt auch die jüngste europäische Unter­nehmens­er­heb­ung über neue und aufkommende Risiken (ESENER-2): Rechts­vor­schriften sind mit 87% das Hauptmotiv der öster­reich­isch­en ArbeitgeberInnen für sichere und gesunde Ar­beits­plätze zu sorgen. Der jüngste Tätigkeitsbericht der Ar­beits­in­spek­ti­on weist mit 116.481 Übertretungen im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes neuerlich einen hist­orisch­en Höchststand auf. Das zeigt deutlich: Eng­maschige Kontrollen der Arbeitsinspektion sind heute wichtiger denn je.

Kontrollen sichern die Einhaltung der - oft lebenswichtigen - Schutz­ge­setze. Kontrollen verhindern aber auch, dass sich ein­zel­ne UnternehmerInnen durch die Missachtung von Ge­setz­en bzw. schlechten/gesetzeswidrigen Ar­beits­be­ding­ung­en wettbewerbsverzerrende Vorteile verschaffen. Die staat­liche Arbeitsinspektion muss auch in Zukunft ein Schutzschild vor arbeitsbedingten Gefahren für die Beschäftigten dar­stellen. Sie muss sich aber auch schützend vor jene Betriebe stellen, die gesunde und sichere Arbeitsbedingungen im Be­trieb aktiv leben.

Daher ist es erforderlich, dass die Arbeitsinspektion ihren Fokus wieder deutlich stärker auf ihre Kernaufgabe, die Über­wach­ung und Durchsetzung von Vorschriften des Ar­beit­nehmer­Innen­schutz­es, richtet. Um ausreichend Hand­lungs­fähig­keit der Arbeitsinspektorate zu gewährleisten, müssen sich auch deren Zuständig- und Verantwortlichkeiten ver­stärkt an faktischen Gegebenheiten orientieren.  

Wir fordern: Die Kontrolle der Gesetze hat Vorrang

  • Konzentration der Arbeitsinspektion auf ihre Kernaufgaben (Kon­trolle der Einhaltung von Gesetzen und deren Über­wach­ung, zeitnahe Nachkontrollen, sowie Teilnahme an Ge­nehmig­ungs­ver­fahren mit Parteistellung) sowie die klare Ab­­grenz­ung zwischen Kontroll- und Beratungstätigkeit

  • Stärkere Schwerpunktsetzung der Kontrolle auf Un­fall­ge­fahr­en, Belastungen durch Schwerarbeit, hohen Ar­beits­druck und hohe Arbeitsmenge, sowie Gewalt am Ar­beits­platz

  • Beratungsangebot bei Einführung von Sicherheits- und Ge­sund­heits­manage­ment­systemen in Betrieben und in der Folge mehr Systemkontrollen

  • Intensivierung der Betriebskontrollen und zeitnahe Nach­kon­troll­en durch die Arbeitsinspektion (jährliche Kontrolle jedes österreichischen Betriebs)

  • Verlängerung der Verjährungsfristen in Ver­walt­ungs­straf­ver­fahr­en, die den ArbeitnehmerInnenschutz betreffen auf 3 Jahre
     
  • Aufhebung der Amtsverschwiegenheit der Ar­beits­in­spek­ti­on bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses  

Wir fordern: Verantwortlichkeit der Ar­beits­in­spek­tor­ate praxisnah gestalten

  • Schaffung der Möglichkeit von Strafen direkt vor Ort durch die Organe der Arbeitsinspektion (neben der gängigen Praxis von Strafanzeigen)

  • Schaffung der Möglichkeit von Ersatzvornahmen durch die Organe der Arbeitsinspektion (bei beharrlicher Weigerung der Einhaltung/Wiederherstellung von Ar­beit­nehmer­Innen­schutz­vor­schrift­en)

  • Mit der Aufnahme einer neuen Ziffer 7 in § 3 Abs 1 ArbIG mit dem Wortlaut „die Altersadäquatheit “ soll den Organ­en der Arbeitsinspektion ausdrücklich das Recht von Kon­troll­en der alternsgerechten Gestaltung von Ar­beit/ Ar­beits­plätz­en nach arbeitswissenschaftlichen Grundsätzen, sowie das Recht auf Sanktionen gegenüber ArbeitgeberInnen im Be­an­stand­ungs­fall zugestanden werden

  • Unverzügliche Auslösung eines Strafantrags bei der zu­ständ­ig­en Verwaltungsstrafbehörde nach Verstreichen der ge­setzt­en Frist zur Herstellung des gesetzmäßigen Zu­stands und strafrechtliche Verfolgung bei potentiellen Sicher­heits- und Gesundheitsgefährdungen der Be­schäftigt­en (In Deutschland sind zB Geldbußen bis zu 25.000€ vorgesehen. Bei beharrlich, wiederholter Weiger­ung oder vorsätzlicher Handlung gegen Leben und Ge­sund­heit eines Beschäftigten ist die/der ArbeitgeberIn sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht)

  • Deutliche Anhebung des Strafrahmens und der Min­dest­strafen zur präventiven Abschreckung im Hinblick auf Ge­setz­es­über­tret­ung­en im ArbeitnehmerInnenschutzrecht (sowie dem Ziel Wettbewerbsverzerrungen durch die Um­geh­ung von Schutzbestimmungen hintanzuhalten)

  • Einführung von Nebenstrafen (wie zB die Veröffentlichung von Urteilen, Verbot an öffentlichen Ausschreibungen teil­zu­nehm­en, die Verhängung eines befristeten Sub­ven­ti­ons­ver­bots oder die Rückzahlung gewährter Subventionen so­wie ein strikteres Vorgehen beim Entzug der Ge­werbe­be­recht­ig­ung)

  • Ausweitung bzw. Präzisierung der Aufgaben der Ar­beits­in­spek­ti­on nach § 3 Abs. 1 Z 1 ArbIG 1993 bezogen auf die Über­wachung von Kontrollmaßnahmen, welche die Menschen­würde berühren können, zum Schutz der In­tegrität und Würde des Menschen

  • Schaffung der Möglichkeit von Überprüfungen von Ar­beits­zeit­ver­ein­bar­ung­en, welche auf Kollektivverträgen oder Be­triebs­ver­ein­bar­ung­en basieren

  • Wiedereinführung der Meldepflichten für ArbeitgeberInnen be­züg­lich des Einsatzes von ArbeitsmedizinerInnen und Sicher­heits­fach­kräft­en an die Arbeitsinspektion (mit dem Ziel statistische Informationen über die praktische An­wend­ung wesentlicher Ar­beit­nehmer­Innen­schutz­vor­schrift­en zu erhalten - die Informationen sind EDV-mäßig zu erfassen und jährlich zu veröffentlichen)

  • Einrichtung des Arbeitsinspektorats als Behörde inkl der Be­fugnis nach Feststellung von Rechtsverletzungen Ver­walt­ungs­straf­ver­fahren durchzuführen und Strafbescheide zu erlassen

  • Einheitliche Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Arbeitsinspektorate österreichweit sicherstellen

  • Ersatzlose Abschaffung der Anmeldung und Vor­an­künd­ig­ung von Kontrollen durch die Arbeitsinspektion sowie Ent­fall der Möglichkeit der Wirtschaftskammern an der Durch­führ­ung von Betriebskontrollen iZm § 5 Abs 1 Z 1 und 2 Ar­beit­er­kammer­ge­setz teilzunehmen  

Wir fordern: Mehr Ressourcen für eine leistungsfähige Arbeitsinspektion

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) legt im Über­ein­kommen Nr 81, Artikel 10, fest, dass eine ausreichende An­zahl an AufsichtsbeamtInnen gewährleistet sein muss. Der Richt­wert für industrielle Marktwirtschaften ist hierbei mit einem Aufsichtsbeamten/einer Aufsichtsbeamtin für 10.000 Ar­beit­nehmer­Innen festgelegt. Dementsprechend ist für Öster­reich zumindest ein Kontrollorgan pro 10.000 Be­schäftigte erforderlich. Bereits heute befinden wir uns, be­zog­en auf die Anzahl der ArbeitsinspektorInnen in Österreich, hart an der untersten Grenze.

Um die Arbeitsinspektion zu befähigen ihrem gesetzlichen Auf­trag ordnungsgemäß nachzukommen, ist es erforderlich diese mit ausreichend finanziellen und personellen Ressourcen (inkl der erforderlichen Qualifikationen) sowie einem zeitgemäßen Arbeitsumfeld auszustatten.

  • Erhöhung des Personalstandes um mindestens 50 zu­sätz­liche Vollzeitbeschäftigungsäquivalente

  • Erhöhung der finanziellen Ressourcen der Ar­beits­in­spek­tor­ate und des Zentral-Arbeitsinspektorats

  • Verbreiterung der Fachkompetenz in den Ar­beits­in­spek­ti­on­en der Aufsichtsbezirke (zB um Fachleute für Ar­beits­sicher­heit, Arbeitshygiene, Verwendungsschutz, Ar­beits­medizin, Arbeits- und Organisationspsychologie, Rechts­ex­pert­Innen etc). Insbesondere bei Neubestellungen ist hier­auf Bedacht zu nehmen

  • Einrichtung eines arbeitspsychologischen Dienstes im Zentral-Arbeitsinspektorat zur Unterstützung der Ar­beits­in­spek­tion und Schaffung der hierfür erforderlichen Plan­stellen (nach dem Vorbild des arbeitsmedizinischen Dienst­es)

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