Studienförderung verbessern

Antrag Nr. 3 der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen zur 139. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2006 STUDIENFÖRDERUNG VERBESSERN! Die Hauptversammlung fordert eine umfassende Reform der Studienförderung für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien. Notwendig ist eine Anhebung der Stipendienhöhen und eine Anpassung des Einkommensbe-rechnungsschemas entsprechend der Lohn- und Preisentwicklung, eine bessere Abstimmung mit der dreigliedrigen Studienstruktur Bachelor – Master - Doktorat, ein Hinaufsetzen der Al-tersgrenze für den Stipendienbezug sowie eine Reform der Einkommensberechnung im Sinne der Gleichbehandlung von Kindern aus Arbeiter- und Angestelltenfamilien gegenüber Kindern von Selbstständigen und Landwirten. Darüber hinaus wird eine transparente und umfassende Darstellung der Stipendienentwicklung seit der letzten „großen“ Novelle 1999 insbesondere im Hinblick auf die verschiedenen Bezie-herInnengruppen verlangt. Im Studienjahr 2005/06 haben über 48.000 Studierende an Universitäten, Fachhochschulen, Pädago-gischen Hochschulen und Akademien gemäß dem Studienförderungsgesetz eine Beihilfe und/oder einen Ersatz der Studiengebühren erhalten. Allerdings wurde bei der Novelle des Studienförderungsgesetzes 1999 letztmalig eine Indexanpas-sung vorgenommen. Zudem kommt es aufgrund der sukzessiven Umstellung der „alten“ Diplomstudien auf das neue drei-gliedrige Studiensystem immer wieder zu Problemfällen. Gleiches gilt für die Förderbestimmungen bezüglich des Übertritts vom Bachelor- zum Magisterstudium. Hinzu kommt, dass es für Stipendien-bezieherInnen an Universitäten zum Teil nicht möglich ist, aufgrund der schlechten Studienbedingun-gen den geforderten Leistungsnachweis fristgerecht zu erbringen. Es ist zwar seit längerem von der zunehmenden Bedeutung lebenslangen Lernens die Rede und die Pensionsreform bewirkt, dass die Menschen länger erwerbstätig sein müssen, die Altersgrenzen von 30 (bzw 35 Jahren für SelbsterhalterInnen) bei Studienbeginn blieben jedoch unverändert. Nach den letzten verfügbaren Daten aufgrund einer parlamentarischen Anfragebeantwortung betrug im Studienjahr 2003/04 die durchschnittliche Studienbeihilfe für ein Arbeiterkind € 3.454,--. Im Ver-gleich dazu erhielten Kinder von Selbstständigen € 3.815,-- und Kinder von Landwirten € 4.564,--(durchschnittliche Studienförderung bei Universitäten und Fachhochschulen nach Vaterberuf). Die öffentlich zugängliche Datenlage im Hinblick auf die Struktur der StipendienbezieherInnen ist un-zureichend. Genauere Angaben zur BezieherInnenstruktur (zB nach Beruf des Vaters) etc fehlen bzw es werden nur ausgewählte Vergleichsdaten publiziert.

Ergebnis: Angenommen angenommen

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