Antrag; Bildung als Beitrag zur Beschäftigung

BILDUNG ALS BEITRAG ZUR BESCHÄFTIGUNG Die Hauptversammlung der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte fordert angesichts der technologischen Entwicklung, der wachsenden Produktivität und der damit verbundenen Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt konsequente und rasch zu realisierende Maßnahmen, um den Qualifikationsstandard der österreichischen ArbeitnehmerInnen weiter zu verbessern: Transferleistungen wie die Familienbeihilfe und andere Unterstützungen sind so zu gestalten, daß Bildungszugang und Bildungsbeteiligung auf allen Ebenen unabhängig von den Einkommensverhältnissen möglich sind. Die Schule ist so zu organisieren, daß eine möglichst große Zahl der SchülerInnen das angestrebte Bildungsziel erreichen kann. Dazu gehört auch, daß ein Nichtgenügend in einem Gegenstand kein Hindernis für das Aufsteigen in die nächste Klasse sein darf. Dazu gehört aber auch, daß die Aufnahmeprüfung als Voraussetzung für den Zugang zu den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen angesichts ihrer mangelhaften Aussagekraft abgeschafft wird. Die berufliche Bildung ist so zu gestalten, daß sie * auch Lehrlingen und FachschülerInnen gemeinsam mit der beruflichen Erstausbildung durch die Einführung einer Berufsmatura die Chance auf zusätzliche Qualifizierung eröffnet; * in der Erstausbildung jene Grund- und Schlüsselqualifikationen vermittelt, die es den ArbeitnehmerInnen ermöglichen, den sich im Beruf und am Arbeitsmarkt ständig verändernden Spezialisierungsanforderungen durch Weiterbildung zu entsprechen. Der Unterricht im gesamten Bereich der Grund- und Erstausbildung ist so zu gestalten, daß er inhaltlich und motivierend auf eine lebensbegleitende Bildung vorbereitet. Darüber hinaus ist eine qualifizierte Bildungsberatung bis hin zur Erwachsenenbildung dringend erforderlich. Um diese Ziele zu erreichen * ist das von den Sozialpartnern ausgearbeitete Konzept zur Berufs- und Bildungswegorientierung von der 5. bis zur 8. Schulstufe raschest umzusetzen; * ist das öffentliche kostenlose Angebot an Bildungsberatung über den Schulbereich hinaus auszubauen und zu vernetzen, um eine umfassende, motivierende und vor allem auch konsumentenbezogene Information über Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine intensivierte Berufsforschung Die berufliche Weiterbildung ist so zu gestalten und zu fördern, daß sie unter Berücksichtigung von Zeit, Kosten und Lernorganisation allen ArbeitnehmerInnen die Teilnahme möglich macht. Dies gilt sowohl für die Weiterbildungsangebote als auch für die Voraussetzungen im Betrieb, um die Qualifizierungsangebote neben der Berufstätigkeit in Anspruch nehmen zu können. Folgenden Maßnahmen muß deshalb Priorität zukommen: Maßnahmen, die allen ArbeitnehmerInnen ausreichend Zeit für Weiterbildung zur Verfügung stellen: * ein gesetzlich verankerter Anspruch aller ArbeitnehmerInnen auf Bildungszeit im Rahmen der bezahlten Arbeitszeit im Ausmaß von fünf Arbeitstagen pro Jahr, um den Besuch von Kursen und Lehrgängen flexibel und begleitend zur Berufstätigkeit zu ermöglichen; * darüber hinausgehend die Möglichkeit, bei umfassenden Ausbildungen entsprechend mehr Bildungszeit in Anspruch nehmen zu können, zB durch eine karenzvertretende Beschäftigung von Arbeitslosen. Maßnahmen zur finanziellen Absicherung der Weiterbildung Der massiven und anhaltenden Steigerung der Preise für Weiterbildungskurse ist unter Einsatz von Budgetmitteln und Ressourcen der Gebietskörperschaften entgegenzusteuern, und zwar durch finanzielle Hilfestellung für ArbeitnehmerInnen, um Bildungsangebote in Anspruch nehmen zu können, insbesondere auch durch Förderungsmöglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts während längerer und umfassender Qualifizierungsmaßnahmen; durch gezielte finanzielle Unterstützung der gemeinnützungen Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie durch die Gewährleistung, daß diese Einrichtungen bzw die Sozialpartner Weiterbildunsgveranstaltungen in Schulräumen unter Bedingungen anbieten können, die Teilnahmegebühren ermöglichen, die für alle erschwinglich sind. Maßnahmen, um erworbene Qualifikationen am Arbeitsmarkt und für weitere Bildungsschritte nutzbar zu machen: Öffentlich anerkannte Zertifikate und Anrechnung für das Erwerben von formellen Bildungsabschlüssen; Organisation und Gestaltung von Bildungsangeboten nach dem Baukastensystem (Modularisierung) als Voraussetzung für die Anrechenbarkeit von Teilabschlüssen. Die Hochschulausbildung ist so zu gestalten, daß der Zugang zu ihr offen bleibt und ein größerer Teil der Studierenden aus Arbeitnehmerfamilien als bisher den Hochschulabschluß auch tatsächlich erreichen kann. Die Voraussetzung dafür ist eine möglichst kurze Studiendauer, um die finanzielle Belastung für die Studierenden und die betroffenen Arbeitnehmerfamilien so gering wie möglich zu halten. Zugangsbarrieren in Form von Studiengebühren werden abgelehnt. Die Rahmenbedingungen für ein Studium im zweiten Bildungsweg sind zu verbessern. Dazu ist es vor allem auch notwendig, die für die Stipendienvergabe eingeführte Atersgrenze des Studienbeginns mit höchstens 30 Jahren raschest wieder zu beseitigen, da sie Studierende im Zweiten Bildungsweg und insbesondere Frauen diskriminiert; die Hilfestellungen für nebenberuflich tätige StipendienbezieherInnen zu verbessern; auf den Nachweis eines bestimmten Notendurchschnitts als Voraussetzung der Stipendienvergabe für Studierende an Fachhochschulen und Akademien zu verzichten; die Vorbereitung auf die Fachhochschule umfassend zu fördern. Begründung: Im Bereich der Erstausbildung und der kontinuierlichen lebensbegleitenden Weiterbildung sind umfassende und wirksame Maßnahmen zur Anhebung des Qualifikationsniveaus der österreichischen ArbeitnehmerInnen auf internationalen Standard unumgänglich, um den Wirtschaftsstandort Österreich abzusichern und auszubauen. In Österreich wurden während des letzten Vierteljahrhunderts einer zunehmend größeren Zahl von ArbeitnehmerInnen Qualifizierungschancen eröffnet; insbesondere verfügen wir über ein berufliches Erstausbildungssystem, das international beispielhaft ist. Um den Trend zur erhöhten Bildungsteilnahme zu verstärken, ist es im Zusammenhang mit den eingeleiteten bzw. zur Diskussion stehenden Strukturreformen unabdingbar, Maßnahmen zu setzen, die zum weiteren Abbau regionaler, schicht- und geschlechtsspezifischer Bildungshindernisse beitragen. Dazu zählen Maßnahmen, die den Zugang zu qualifizierten Bildungsangeboten öffnen, Maßnahmen, die es sicherstellen, daß das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann (Verringerung der Zahl der jungen Menschen, die ihre Ausbildung abbrechen) und Maßnahmen, die die Durchschlässigkeit im Bildungssystem erhöhen, also "Bildungssackgassen" und "Bildungseinbahnen" beseitigen. Weiterbildung kann nur dann einen volkswirtschaftlich relevanten Beitrag zur Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherung leisten, wenn genügend viele Arbeiter und Angestellte auch tatsächlich teilnehmen können. Die Beseitigung von Zugangsdiskriminierungen einzelner ArbeitnehmerInnengruppen und die Schaffung entsprechender Rahmenregelungen ist daher vordringlich. Entgegen den in letzter Zeit vorgebrachten Behauptungen liegt der Anteil an AkademikerInnen unter Österreichs Berufstätigen weit unter dem internationalen Durchschnitt der OECD-Länder. Dadurch fehlt der österreichischen Wirtschaft eine ausreichende Zahl kompetenter Spitzenkräfte, die sie angesichts der aktuellen Herausforderungen benötigt, um ihren Standard konkurrenzfähig zu erhalten und damit die Beschäftigung zu sichern. Zu einer chancenreichen beruflichen Qualifikation zählen nicht nur die fachlichen und fachbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern auch die Ausbildung in den sogenannten "Kulturtechniken" wie Lesen, Schreiben, Rechnen und heute außerdem der Umgang mit den elektronischen Medien. Darüber hinaus muß sie Kommunikations-, Team- und Entscheidungsfähigkeit und die Fähigkeit zu selbständigem und überlegtem Aneignen von Informationen und Wissen umfassen. Die Vermittlung einer so verstandenen Qualifikation stellt gleichzeitig einen unverzichtbaren demokratiepolitischen Beitrag dar. ===> mehrheitliche Annahme

Ergebnis: Angenommen angenommen

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