Für eine Offensive Hochschulpolitik
ANTRAG NR. 3 der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen zur 129. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. 11. 2001 FÜR EINE OFFENSIVE HOCHSCHULPOLITIK " GEGEN EINE "UNI-AUSGLIEDERUNG" UND EINEN DEMOKRATIEABBAU ZU LASTEN DER STUDIERENDEN UND BESCHÄFTIGTEN! Die Hauptversammlung spricht sich für eine offensive Weiterführung der Re-formen im Hochschulbereich aus, um eine Erhöhung der Bildungsbeteiligung und der Abschlußquoten sowie kürzere Studienzeiten und mehr Studiengänge für Berufstätige zu erreichen. Nötig ist auch ein gesamtösterreichischer Hochschulentwicklungsplan zur besseren Abstimmung des Studienangebots. Im Sinne einer organisatorischen und demokratiepolitisch verträglichen Weiterentwicklung sollen unter Einbeziehung aller Betroffenen vorerst befristete Pilotprojekte mit mehrjährigen Globalbudgets und Leistungsvereinbarungen erprobt und bewertet werden. Der vom Bildungsministerium vorgelegte Gestaltungsvorschlag für eine Total-reform der Universitätsorganisation kann nicht befürwortet werden, da dieser keine Lösungsansätze für die genannten Ziele bietet, sondern primär eine Machtverschiebung zugunsten der Universitätsspitze und des Ministeriums auf Kosten der Mitbestimmungsrechte von Studierenden und Beschäftigten bedeu-tet. Auch die Reduktion der Einflußmöglichkeiten des Parlaments und der Mitwirkungsmöglichkeiten von Arbeitnehmerinstitutionen, z.B. in Form von Be-gutachtungsrechten, die Beibehaltung von Studiengebühren und eine Zersplitterung des Studienrechts werden abgelehnt. Begründung: Die bereits im Rahmen eines gemeinsamen AK/ÖGB-Papiers zur Hochschulpolitik der Regierung geäußerten grundlegenden Bedenken vom Frühjahr d.J. werden durch den Gestaltungsvorschlag keineswegs entkräftet. Die erweiterte Autonomie bei den öffentlich finanzierten Universitäten kommt primär der Universitätsspitze, dh. dem Rektor und dem Universitätsrat, der mit "Außenstehenden" besetzt wird, zugute. Die parlamentarischen Rechte werden im wesentlichen auf die Budgetzuweisung reduziert, inner- und außeruniversitäre Mitbestimmungsmöglichkeiten, z.B. bei der Studienplangestaltung, werden ebenfalls eingeschränkt. Bei der Besetzung der Uni-versitätsbeiräte, der Studienplangestaltung etc. ist mit verstärktem Einfluß der Arbeitgeberseite zu rechnen. Zur Finanzierungsfrage und der Höhe der Studiengebüh-ren und dem künftigen Angestelltenrecht gibt es keine genauen Angaben. Ange-sichts des angestrebten Nulldefizits muß daher mit höheren Studiengebühren, mehr Verwaltungskosten zu Lasten von Lehre und Forschung sowie größerer Abhängig-keit von der Wirtschaft, z.B. durch verstärkte Auftragsforschung, und negativen Aus-wirkungen für die Beschäftigten gerechnet werden. Zudem wird eine geringe "Regelungsdichte" angepeilt, dh. zum Beispiel, daß jede Universität das Studienrecht (Studienplanerstellung, Rechte und Pflichten der Stu-dierenden etc.) individuell regelt. _________________________________ Bericht über die Erledigung der Anträge Antrag Nr 3 der FSG Für eine Offensive Hochschulpolitik - gegen eine "Uni-Ausgliederung" und einen Demokratieabbau zu Lasten der Studierenden und Beschäftigten! Das Bildungsministerium hat nach dem "Gestaltungsvorschlag" vom Vorjahr im März 2002 einen Entwurf für ein "Universitätsgesetz 2002" mit nur 6 Wochen Frist zur Begutachtung ausgeschickt. Das neue Gesetz soll - wie der Gestaltungsvorschlag - die bestehenden Organisationsgesetze für Universitäten und Universitäten der Künste, das Universitäts-Studiengesetz und das Hochschul-Taxengesetz ersetzen sowie die Grundlagen für ein neues Personalrecht in Form des Angestelltengesetzes festlegen. Die Einwände und Vorschläge aus Arbeitnehmersicht fanden bei der Erarbeitung des Geset-zesentwurfes keine Berücksichtigung. Seitens der BAK wurde erneut eine umfangreiche ablehnende Stellungnahme erarbeitet. Die wichtigsten Kritikpunkte sind: Mitbestimmung und Entscheidungsbefugnisse nur für wenige 1.Starke Eingriffsrechte für die Regierung und mehr Wirtschaftseinfluss 2.Kaum Mitsprache für ArbeitnehmerInstitutionen und Belegschaftsvertretung 3.Keine Verbesserung der Studienbedingungen 4.Neue Medizinuniversitäten mit vielen Nachteilen 5.Erhöhte Kosten und ungesicherte Finanzierung Die BAK-Position wurde auch im Rahmen von Presseaussendungen oder der Rede von Präsident Tumpel anlässlich der Körner-Preis-Verleihung dargelegt. Die Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf waren zum Großteil negativ, positive Äußerungen gab es nur sehr vereinzelt (zB Industriellenvereinigung). Zu Verhandlungen wurde von Arbeitnehmerseite lediglich die GÖD zu zwei Sitzungen eingeladen, die jedoch keinerlei Er-gebnisse brachten. Seit geraumer Zeit gibt es diverse Protestaktionen von Studierenden und Beschäftigten an den Universitäten, von der GÖD wurde am 24. April ein Warnstreik durchgeführt. Dessen ungeachtet plant die Regierung, die "Ausgliederung" der Universitäten noch vor dem Sommer im Parlament zu beschließen. Nach Ende der Begutachtungsfrist Mitte April wurde eine Regierungsvorlage am 21.5. vom Ministerrat verabschiedet. Die parlamentarischen Beratungen finden Ende Juni im Wissenschaftsausschuss bzw in den Unterausschüssen am 25. und 27.6. statt. Nach erster Durchsicht enthält die Regierungsvorlage nunmehr zahlreiche Änderungen, die aus Sicht der BAK jedoch beim Gesetzesentwurf vom Frühjahr gezielt als "Verhandlungsmasse" eingebaut wurden. In etlichen Punkten wurden daher keine Verbesserungen im ei-gentlichen Sinne erzielt, sondern nur der Status quo wiederhergestellt (zB Wiederaufnahme des alle drei Jahre zu erstellenden Universitätsberichts ans Parlament (§ 11) oder Klarstel-lungen vorgenommen (zB Leistungsverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge). In für die BAK gravierenden Punkten sind bedauerlicherweise keine Änderungen erfolgt. Mehr Wirtschaftseinfluss und kaum Mitsprache für Arbeitnehmerinstitutionen und Uni-Belegschaft Die Adaptierungen bei der künftigen Leitung (zB größerer Uni-Rat möglich, Wahl der 5. Per-son bei Nichteinigung durch Senat aus Dreier-Vorschlag der Akademie der Wissenschaften, Unirat nur mehr mit Genehmigungs- und Stellungnahmerechten, entscheidungsbefugte Kol-legialorgane unterhalb des Senats für Habilitations- Berufungsverfahren und Studienangele-genheiten, bei letzterem Genehmigungsvorbehalt des Senats) ändern nichts daran, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertretungen (zB beim Studienangebot, Gestaltung von Studienplänen) künftig kaum mehr gegeben sein werden. Die Außenwelt soll weiterhin nur durch die Uni-Räte repräsentiert werden. Es ist nach wie vor damit zu rechnen, dass in der Realität primär VertreterInnen von Großbetrieben als potentielle Auftraggeber für den Drittmittelbereich zum Zug kommen werden. Auch die Belegschaftsvertretung hat im Uni-Rat künftig nur ein Anhörungsrecht. Geltendes Studienrecht im Sinne der Studierenden übernommen, aber Entfall der Begutach-tungsrechte für die BAK und keine substantiellen Verbesserungen für Berufstätige Gemäß den BAK-Forderungen wurden ua folgende Änderungen vorgenommen: Verbesserungen beim Studienrecht durch Aufnahme von Bestimmungen des derzeitigen UniStG (zB drei Prüfungstermine, Beurlaubungsgründe näher definiert, keine generelle Um-stellung auf das Bakkalaureats-/Mastersystem, Berücksichtigung von berufstätigen Studie-renden bei der terminlichen Gestaltung der Curricula durch Recht auf Bedarfsmeldung (§ 59 Abs 4), Beibehaltung des Notensystems und der akademischen Titel, mehr Prüfungswieder-holungen). Allerdings wurden die bisher üblichen Begutachtungsverfahren unter Einbeziehung der Ar-beitnehmervertretungen bzw des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen bei der Arbeits-marktrelevanz von Bakkalaureatsstudien nicht wieder aufgenommen, dh. der Senat erlässt Studienpläne und Universitätslehrgänge. Die "Außenwelt" wird künftig nur mehr durch den wirtschaftsdominierten Universitätsrat, der das Recht zur Stellungnahme hat, vertreten. "Berufstätige Studierende" werden zwar mehrfach erwähnt, konkrete Maßnahmen sind aber - abgesehen von der bereits jetzt vorhandenen, aber konsequenzlosen "Meldemöglichkeit" - Verhandlungsgegenstand für die Leistungsvereinbarungen zwischen Universität und Ministe-rium. Finanzierungsplan vorhanden, aber Kalkulation nicht nachvollziehbar Die beigeschlossene Kalkulation ist aber - wie bereits beim Gestaltungsvorschlag nicht nachvollziehbar. Für die Jahre 2004 - 06 gibt es ein dem Stand 2002 entsprechendes Globalbudget (€ 1,5 Mrd für die wissenschaftlichen Universitäten, € 166 Mio für die Universitäten der Künste). Für zusätzliche Kosten (Aufbau Rechnungswesen, Professionalisierung Mana-gement etc) sollen sie laut Presseaussendung € 11 Mio und für den jährlichen Betrieb € 4 Mio erhalten. Die Bedeckung anderer zusätzlicher Übergangs- und langfristiger Kosten (Pensionskassen, Umsetzung Arbeitnehmerschutzbestimmungen) ist offen. Zur Regierungsvorlage wurde eine BAK-Presseaussendung verfasst.Ergebnis: M ang mehrheitlich angenommenKontakt
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