Für offenen und gebührenfreien Hochschulzugang
ANTRAG NR. 7 der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen zur 128. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. 6. 2001 FÜR EINEN OFFENEN UND GEBÜHRENFREIEN HOCHSCHULZUGANG! Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, daß alle Personen, die über eine Hochschulberechtigung verfügen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine universitäre Bildung absolvieren können. Dafür sind auch die entsprechenden staatlichen Budgetmittel zur Verfügung zu stellen. Neue Barrieren, wie die Einführung von Studiengebühren ab dem kommenden Wintersemester, werden entschieden abgelehnt. Auch die angekündigte soziale "Abfederung" durch Stipendien ist ungenügend, weil diese aufgrund der strengen Bezugskriterien für viele Studierende aus einkommensschwächeren Schichten nicht in Frage kommen. Außerdem sind Berufstätige von der Pau-schalgebühr besonders negativ betroffen. Die BAK verlangt daher eine Rücknahme dieses Vorhabens und spricht sich in diesem Zusammenhang auch gegen die geplante "Ausgliederung" der Universitäten aus. Diese würde das definitive Ende des "offenen" Hochschulzugangs bedeuten, da dann die Universitäten die Gebühren selbst festlegen können und damit zu rechnen ist, daß es aufgrund der hohen Kosten der "Ausgliederung" rasch zu Gebührenerhöhungen und anderen Zugangsbeschränkungen kommen wird. Begründung: Von den Regierungsparteien wurde beschlossen, daß Studierende an österreichi-schen Universitäten und Fachhochschulen ab dem Wintersemester 2001 Studiengebühren in der Höhe von ATS 5.000,--/Semester zahlen müssen. Befreiungen und Rückerstattungen gibt es nur in Ausnahmefällen. Darüber hinaus hat das Bildungsministerium im Sinne des Regierungsübereinkommens im Dezember 2000 erste Eckpunkte zu einer weitergehenden Autonomie des Universitätsbereichs in Form einer "Ausgliederung der Universitäten" vorgelegt. Demnach sollen die Gebühreneinnahmen künftig den Universitäten zur Verfügung stehen, und diese können die Höhe innerhalb einer gesetzlichen Bandbreite selbst festlegen. Wenngleich derzeit noch immer keine Kostenschätzung vorliegt, ist bei einer "Ausgliederung" jedenfalls mit beträchtlichen Zusatzkosten (z.B. Vorsorge für Abfertigungen, Haftungen, Risiko etc.) zu rechnen. Somit besteht die Gefahr eines unausgegorenen Experiments zu Lasten von Studierenden und Beschäftigten. _______________________________ Bericht über die Erledigung der Anträge der 128 HV Antrag Nr 7 der FSG Für einen offenen und gebührenfreien Hochschulzugang Die im Herbst 2000 beschlossenen Studiengebühren ab dem Wintersemester 2001/02 waren ein Schwerpunkt der Aktivitäten im Hochschulbereich. Neben den Begutachtungen von Folgeverordnungen, wie z.B. der Studienbeitragsverordnung, wurden zahlreiche Kontakt- und Beratungsgespräche geführt und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Info-Falter-Verteilung an Wiener Universitäten) mit Hinweis auf die ablehnende Position der AK geleistet. Nach Schätzungen der AK wird es zu einem deutlichen Rückgang der Studierendenzahlen kommen, der keineswegs nur auf "Karteileichen", sondern auch auf die abschreckende Wirkung der Pauschalgebühr von ATS 10.000,--/Jahr auf berufstätige Studierende und Studierende aus einkommensschwächeren Haushalten ohne Stipendienanspruch zurückzuführen ist. Zudem wird seitens des BMBWK das Vorhaben einer "Vollrechtsfähigkeit" bzw. "Ausgliederung" der Universitäten weiter betrieben. Anfang September wurde ein "Gestaltungsvorschlag" zur Begutachtung ausgeschickt, in der Folge soll Ende des Jahres ein Gesetzesentwurf in Begutachtung gehen, damit ein Inkrafttreten im Herbst 2002 bereits möglich ist. Der Entwurf trifft trotz des Umfangs von 85 Seiten keine konkrete Aussage zum Thema Gebühren, es ist nur davon die Rede, daß der Gesetzgeber diese vorgibt, die Ausgestaltung der gesetzlichen Festlegung (z.B. Bandbreite etc.) ist völlig unklar. Auch wurden weder eine Kostenschätzung noch ein Finanzierungsplan beigeschlossen. Die Bedenken und die ablehnende Haltung der BAK werden durch diese Vorgangsweise nur bestätigt und sowohl bei den Stellungnahmen als auch der Öffentlichkeitsarbeit entsprechend eingebracht werden.Ergebnis: M ang mehrheitlich angenommenKontakt
Kontakt
Beratung in Ihrem Bundesland
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien