Keine Unireform auf Kosten der Studierenden ...
Antrag Nr. 3 der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen zur 130. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 19.6.2002 KEINE UNIREFORM AUF KOSTEN DER STUDIERENDEN UND BESCHÄFTIGTEN ! Die Hauptversammlung spricht sich erneut für zukunftsweisende Gesetzesreformen im Hochschulbereich aus, um eine erhöhte Bildungsbeteiligung, mehr AbsolventInnen, eine Verkürzung der realen Studienzeiten und mehr Studiengänge für Berufstätige auf Basis eines gesamtösterreichischen Hochschulentwicklungskonzepts und befristeter Pilotprojekte mit mehrjährigen Globalbudgets und Leistungsvereinbarungen zu erreichen. Der vom Bildungsministerium vorgelegte Entwurf für ein Universitätsgesetz wird abgelehnt. Die Ausgliederung der Universitäten soll trotz fehlender Erfahrungswerte, vielen offenen Fragen und Problemen, z.B. im Bereich der Finanzierung der hohen Zusatzkosten sowie des Personals, völlig überhastet beschlossen werden. Vorgesehen ist, die Macht der Universitätsspitze und des Ministeriums bzw. der Bundesregierung auf Kosten der Mitbestimmungsrechte von Studierenden und Beschäftigten sowie der parlamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten auszuweiten. Eine derartige Vorgangsweise wird aus demokratiepolitischen Gründen strikt abgelehnt. Insbesondere gilt dies für den gänzlichen Entfall der Mitwirkungsmöglichkeiten von Arbeitnehmerinstitutionen, z.B. in Form von Begutachtungsrechten bei den Studienplänen und Universitätslehrgängen, sowie die Nichtberücksichtigung von inner- und außeruniversitären Arbeitnehmervertretungen in den zentralen Universitätsräten. Die HV spricht sich auch neuerlich gegen Studiengebühren aus. Das Bildungsministerium hat Anfang März einen Gesetzesentwurf für ein Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) mit nur 6 Wochen Frist zur Begutachtung ausgeschickt. Das neue Gesetz soll die bestehenden Organisationsgesetze für Universitäten und Universitäten der Künste, das Universitäts-Studiengesetz und das Hochschul-Taxengesetz ersetzen sowie die Grundlagen für ein neues Personalrecht in Form eines Angestelltengesetzes festlegen. Das "Ausgliederungsgesetz" soll trotz schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken - noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden, am 1.10.2002 in Kraft treten und ab 1.1.2004 voll wirksam werden. Die Einwände und Vorschläge aus Arbeitnehmersicht, die bereits mehrfach, z.B. im Rahmen eines gemeinsamen AK/ÖGB-Papiers zur Hochschulpolitik, einer aus-führlichen Stellungnahme zum sogenannten "Gestaltungsvorschlag" des BMBWK sowie bei zwei parlamentarischen Enqueten eingebracht wurden, fanden bei der Erarbeitung des Ge-setzesentwurfes keine Berücksichtigung. Die BAK hat im April neuerlich eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet. Die "erweiterte Autonomie" bei den öffentlich finanzierten Universitäten gilt nur für die Universitätsspitze, dh. den Rektor und den Universitätsrat, der mit "Außenstehenden", zum Teil aber auf Vorschlag der Bundesregierung, besetzt wird. Die parlamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten werden im wesentlichen auf die Budgetzuweisung und die - konsequenzlose - Diskussion von Berichten reduziert. Ein Großteil der bisherigen Regelungen für inner- und außeruniversitäre Mitbestimmungsmöglichkeiten, z.B. bei der Studienplangestaltung und dem Angebot von Universitätslehrgängen, bei der die Arbeitnehmerorganisationen stets Stellungnahmen hinsichtlich der Arbeitsmarktrelevanz, die Ver-einbarkeit von Studium und Beruf etc. abgegeben haben, sollen entfallen. Bei der Besetzung der Universitätsräte, der Studienplangestaltung etc. ist aufgrund der für die Finanzierung benötigten Beschaffung von "Drittmitteln" mit verstärktem Einfluß der Arbeitgeberseite zu rechnen. Die Beschäftigten haben - trotz Aufsichtsratskonstruktion - keine Mitsprache-, sondern nur Anhörungsrechte. Der vorgelegte "Finanzierungsplan" ist mangel- und lückenhaft und beinhaltet keine Folgekostenberechnung, nur die Studiengebühren sind klar geregelt. Angesichts des propagierten Nulldefizits muß daher nach Beschlußfassung dieses Gesetzes auf Sicht gesehen mit einer Anhebung der Studiengebühren, Zugangsbeschränkungen, höheren Verwaltungskosten zu Lasten von Lehre und Forschung sowie stärkerer Abhängigkeit von der Wirtschaft, z.B. durch verstärkte Auftragsforschung, und negativen Auswirkungen für die Beschäftigten gerechnet werden. ________________ Bericht über die Erledigung der Anträge der 130. HV Antrag Nr 3 der FSG Keine "Unireform" auf Kosten der Studierenden und Beschäftigten! Die im Antrag formulierten inhaltlichen Positionen entsprechen im wesentlichen der Einschätzung der BAK sowie der Stellungnahme von Mitte April d.J. Die Bundesarbeitskammer hat sich bis zur Beschlussfassung des neuen Universitätsgesetzes 2002 im Juli diesen Jahres durch die Regierungsparteien bemüht, im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit (Presseaussendungen etc) und Gesprächen mit UniversitätsvertreterInnen auf die gravierenden Problempunkte dieses "Ausgliederungsvorhabens" (zB Abbau der inner- und außeruniversitären Mitbestimmung, erhöhte Kosten und ungesicherte Finanzierung, keine Verbesserung der Studienbedingungen, mehr Wirtschaftseinfluss) hinzuweisen und Alternativvorschläge zu unterbreiten. Die Regierungsvorlage, die am 21. Mai präsentiert wurde, enthielt zwar etliche Änderungen im Sinne der BAK-Forderungen, allerdings ging es dabei primär um die Herstellung des Status quo, zB Wiederaufnahme des alle 3 Jahre zu erstellenden Universitätsberichts oder Anspruch auf 3 Prüfungstermine/Semester für Studierende. In zentralen Punkten sind bedauerlicherweise keine Änderungen erfolgt. Gemeinsam mit ÖGB, GÖD, BUKO und ÖH wurde ein Schreiben inklusive Forderungsprogramm zur Regierungsvorlage an alle Abgeordneten des Nationalrats gerichtet. Die Forderungen bezogen sich auf 8 Punkte: 1.Vorlage eines österreichweiten universitäts- und forschungspolitischen Konzepts und Schaffung eines Organs zur gesamtösterreichischen Koordination 2.Erprobung eines neuen Modells zuerst in Pilotprojekten mit mehrjährigen Globalbudgets und Leistungsvereinbarungen 3.Vorlage einer vollständigen Folgekostenabschätzung und verbindliche Zusagen zur Finanzierung 4.Mehr Mitbestimmungsrechte für Studierende und Beschäftigte 5.Motivierende Arbeitsbedingungen für alle Universitätsbediensteten 6.Abschaffung der Studiengebühren 7.Echte Studienreform zur Verbesserung der konkreten Studienbedingungen und Sicherung des „offenen“ Hochschulzugangs 8.Aktive Frauenförderung Im Zuge der parlamentarischen Beratungen kam es noch zu umfangreichen Änderungen, die jedoch kaum Ar-beitnehmerforderungen betrafen. Kleinere positive Änderungen betrafen zB die explizite Nennung von "Angeboten für berufstätige Studierende" als Beispiel für gesellschaftliche Zielsetzungen bei den Leistungsvereinbarun-gen. Neu verankert wurde beispielsweise, dass das UG 2002 für alle 21 Universitäten (inklusive der neuen medi-zinischen Universitäten) und Universitäten der Künste gleichzeitig in Kraft tritt (für die Kunstuniversitäten war der Termin ursprünglich 1 Jahr später) sowie die Schaffung eines 12-köpfigen "Wissenschaftsrates" zur Beratung der Ministerin/des Ministers. Der Implementierungszeitplan sieht vor, dass im Herbst 2002 an den Universitäten die sogenannten "Gründungskonvente" zu bilden sind und bereits im Frühjahr/Sommer nächsten Jahres zahlreiche strategische Positionen (Universitätsräte pro Universität 5 - 9 Mitglieder, RektorInnen, Wissenschaftsrat) neu besetzt sein müssen. Zur Verhinderungen von Boykottmaßnahmen der Gründungskonvente durch den in den Mitspracherechten stark eingeschränkten akademischen "Mittelbau" oder die Studierendenvertretung wurden entsprechende legistische Maßnahmen gesetzt. Es ist mit einem verstärkten Einfluss von WirtschaftsvertreterInnen, nicht aber mit einer Einbindung von Arbeit-nehmervertreterInnen bei den Universitätsräten und dem Wissenschaftsrat zu rechnen. Mit Ende 2003 enden auch die bis dato üblichen Begutachtungsverfahren für Studienpläne, Universitätslehrgänge etc, dh die Mitwirkungsmöglichkeiten im besonderen Interesse von berufstätigen Studierenden und Kindern aus Arbeitnehmerfamilien wurden durch diesen Gesetzesbeschluss de facto aufgehoben.Ergebnis: M ang mehrheitlich angenommenKontakt
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