Verbesserung für berufstätige Studierende

Antrag Nr. 1 der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen an die 132. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. 6. 2003 VERBESSERUNGEN FÜR BERUFSTÄTIGE STUDIERENDE Die Hauptversammlung verlangt ein Maßnahmenbündel zur besseren Vereinbarkeit von Studi-um und Beruf für all jene ArbeitnehmerInnen, die sich an einer Universität oder Fachhochschu-le weiterbilden möchten. Durch die Einführung von Studiengebühren ist es zu einem weiteren Anstieg der Berufstätigkeit von Studierenden gekommen. Mittlerweile sind über zwei Drittel aller Studierenden erwerbstätig. Die Studienbedingungen insbesondere für berufstätige Stu-dierende haben sich aber nicht verbessert. Durch die Pauschalgebühr werden zudem Berufstä-tige besonders benachteiligt, da sie aufgrund längerer Studienzeiten insgesamt weit höhere Gebühren bezahlen müssen. Seitens des Bildungsministeriums müssen daher – unter Bereitstellung entsprechender Budgetmittel - gemeinsam mit den Universitäten und Fachhochschulen verstärkt Initiativen gesetzt werden, die auch Berufstätigen ein von organisatorischen Barrieren freies und zügiges Studium erlauben. Notwendig dafür sind: • Mehr auf Berufstätige bezogene Orientierungshilfen beim Studienbeginn, • ein eigens für Berufstätige konzipiertes universitäres Studienangebot in Studienrichtungen mit einem hohen Erwerbstätigenanteil, • mehr Abend- und Blockveranstaltungen sowie bedarfsgerechte Öffnungszeiten von Bibliothe-ken und Instituten, • Entwicklung eines Konzepts zur Einrichtung von „Teilzeitstudien“, • bevorzugte Mittelzuteilung im Fachhochschulbereich für berufsbegleitende Studiengänge, • Verbesserung der finanziellen Unterstützungen, z.B. Sicherung und Ausbau der bis August 2003 befristeten Studienabschluss-Stipendien und Einbeziehung des Fachhochschulbereichs, Anhebung der Altersgrenzen, Indexanpassung. • Verbesserung der steuerlichen Absetzmöglichkeiten von Fachliteratur. • Abschaffung der Studiengebühren. Im Fall der Beibehaltung von Studiengebühren müssen die-se und anderweitige Studienaufwendungen (z.B. Fahrtkosten) auch im Universitätsbereich un-abhängig von der „Facheinschlägigkeit“ der gewählten Studienrichtung in voller Höhe steuerlich absetzbar sein. Da von der Absetzbarkeit nur besserverdienende Studierende profitieren, müs-sen für die große Gruppe der berufstätigen Studierenden mit niedrigem Einkommen entspre-chende Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden. ______________________________ Bericht über die Erledigung der von der 132 HV beschlossenen Anträge Antrag 1 – FSG Verbesserungen für berufstätige Studierende Seitens der BAK wurde in Kontaktgesprächen mit UniversitätsvertreterInnen, in Stellungnahmen und bei Veranstaltungen immer wieder auf die Probleme von berufstätigen Studierenden aufmerksam gemacht. In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der ÖH am 15.5.2003 hat Präs Tumpel auf die vielfältigen Probleme von berufstätigen Studierenden hingewiesen. Ein Schreiben der BAK an BM Gehrer betreffend Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studi-um und Beruf blieb bedauerlicherweise unbeantwortet. Seitens des Ministeriums fehlen Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Berufstätigkeit. Hinsichtlich der Detailforderungen wurden in einzelnen Bereichen Erfolge erzielt: Bei einer Novelle zum Studienförderungsgesetz konnten Verschlechterungen, insbesondere durch Verschärfung der Leistungsnachweise, für berufstätige Studierende verhindert und eine unbefristete Fortsetzung der Studienabschluss-Stipendien mit gleichzeitiger Anhebung der Altersgrenze von 38 auf 41 Jahre erreicht werden. Bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Studiengebühren im Universitätsbereich ab 2004 konnte eine Abhängigkeit von der „Facheinschlägigkeit“ verhindert werden.

Ergebnis: Angenommen angenommen

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