Bildungspolitik

Leitantrag BILDUNGSPOLITIK der FSG Lebens- und Berufschancen werden in unserer Gesellschaft unter anderem durch das erreichte Bildungsniveau bestimmt. Die Jugend muß ein einlösbares Recht auf Bildung und Ausbildung erhalten. Um dieser staatlichen Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es einer finanziellen und sozialen Absicherung des Bildungssystems. Schulgeld und Studiengebühren im öffentlichen Schul- und Hochschulwesen werden abgelehnt, da sie zusätzliche Barrieren für Bildungsinteressierte insbesondere aus einkommensschwächeren Schichten schaffen. Eine Aufhebung der Deckelung der Schulbuchaktion und einen Wegfall der Selbstbehalte der Eltern bei Schulbüchern und Schülerfreifahrt ist auch aus familienpolitischer Sicht erforderlich. Die Hauptversammlung fordert eine laufende Anpassung der Bildungsbeihilfen an die steigenden Lebenshaltungskosten sowie eine Verbesserung des Systems für Kinder aus Arbeitnehmerfamilien, aber auch für berufstätige Studierende, die sich in der Studienabschlußphase befinden. In die angekündigten neuen Lehrpläne im Bereich der Mittelstufe müssen noch stärker berufsorientierende Inhalte und Themen der Arbeitswelt aufgenommen werden. Im Bereich der Mittelstufe ist ein verbindlicher und umfassender Zielkatalog anzufertigen, der unter anderem das Qualifikationsniveau für Abgänger, Umfang und Qualität der zu vermittelnden Kompetenzen in den Grundkulturtechniken inkl. EDV und (Fremd-) Sprachkompetenz enthalten soll. Aufgrund der autonomen Gestaltungs-möglichkeiten der Schulen ist eine Aufrechterhaltung der drei AHS-Typen nicht mehr begründbar. In Ballungszentren sind Kooperationsmodelle zwischen Hauptschulen und Unterstufen der AHS zu entwickeln und gesetzlich zu verankern. Die Polytechnische Schule ist sukzessive in das berufsbildende Schulwesen zu integrieren. Das Leistungsgruppenprinzip muß überprüft werden und Modelle der Kooperation zwischen Hauptschule und AHS-Unterstufe weiter ohne mengenmäßige Beschränkung erprobt werden. Um den Jugendlichen zukunftsträchtige Ausbildungsplätze zu bieten, ist es notwendig, vor allem Bereiche wie zB Informationstechnologien, Gesundheit und Soziales sowie hochqualifizierte Dienstleistungsberufe, auf allen Ebenen des Bildungssystems zu forcieren. Die Möglichkeiten der berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschulen) sollen durch Praxisorientierung sowie im Hinblick auf EDV-Qualifikationen verstärkt genützt werden. Mit einem derartig vielfältigen Bildungsangebot kann den wirtschaftlichen Entwicklungen besser entsprochen werden. In den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist nicht nur für eine ausreichende Anzahl an Plätzen zu sorgen, sondern auch für eine Erhöhung der Behaltequote. Neben dem automatischen Aufsteigen mit einem Nicht-Genügend (dies gilt für alle Schulformen), der Modularisierung des Angebots als neue Form der Lernorganisation, sodaß negativ abgeschlossene Fächer nicht zu einer Wiederholung der gesamten Klasse führen sowie gezielten Förderunterricht sollen die Jugendlichen unterstützt werden, das Bildungsziel der Oberstufenschulen zu erreichen. Dem hohen Standards der berufsbildenden höheren Schulen muß durch verpflichtende Anrechnung auf den Fachhochschulen und Universitäten (Baccalaureat) Rechnung getragen werden. Aufgrund der Strukturänderungen der österreichischen Wirtschaft geht trotz finanzieller Entlastungen und erleichterter Rahmenbedingungen für die Unternehmen die Zahl der Lehrplätze zurück. Die Hauptversammlung fordert, daß die alternativen Formen der Berufsausbildung, die mit dem Auffangnetz für Jugendliche gestartet wurden, in den Regelbestand des österreichischen Bildungswesens übernommen werden. In Weiterentwicklung der Berufslehrgänge soll eine Berufsfachschule unter Federführung der Berufsschulen eingerichtet werden, die in einer stark praxisorientierten Form den Jugendlichen einen Berufsabschluß vermittelt. Aufgrund gesellschaftspolitischer Veränderungen wird es immer wichtiger, die Jugendlichen sozialpädagogisch zu unterstützen. Weiters soll zur Förderung der Fremdsprachenkompetenz die Teilnahme von Lehrlingen und jungen FacharbeiterInnen an internationalen Programmen verstärkt werden. Für diese neuen Aufgaben, wozu auch eine gebührenfreie Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung zählt, müssen die Kompetenzen der Berufsschule erweitert werden. Die Hauptversammlung befürwortet ein Hochschulwesen unter staatlicher Verantwortung mit ausreichender finanzieller Dotierung. Abgelehnt wird die Einführung von Studiengebühren sowohl für den Bereich der Universitäten als auch für die Fachhochschulen. Gefordert wir auch eine österreichweite Rahmenplanung des postsekundären Sektors (Universitäten, Fachhochschulen, Akademien, Universitätslehrgänge), wobei eine Evaluierung, Strukturbereinigung und Schwerpunktsetzung sowie eine Behebung organisatorischer Mängel, insbesondere im Hochschulbereich, vorgenommen werden müssen. Die Hauptversammlung fordert, daß bei dem geplanten Ausbau der Fachhochschul-Studiengänge verstärkt neue Zielgruppen für eine Höherqualifizierung ansprechen werden. Maßnahmen, die Studierenden ohne Matura, Berufstätigen und Frauen den Zugang zu den FH-Studiengängen erleichtern, sind zu forcieren. Darüber hinaus ist bei den neuen FH-Studiengängen auch der Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe zu berücksichtigen und die A-Wertigkeit der FH-AbsolventInnen im öffentlichen Dienst abzusichern. Eine Neugestaltung des Studienbetriebs ist unabdingbar, damit die gesetzliche Studiendauer tatsächlich eingehalten werden kann und auch Berufstätige die Studienangebote in einer Vielzahl von Studienrichtungen wahrnehmen können. Die Universitäten müssen sich verstärkt der Aufgabe der Weiterbildung widmen, wobei ein Engagement in gebührenpflichtigen Universitätslehrgängen auf Kosten des “ordentlichen Studienangebots” hintangehalten werden muß. Bei einer Einführung des Bakkalaureats (Bachelor) muß gesetzlich sichergestellt werden, daß vor der Genehmigung durch das Wissenschaftsministerium die Arbeitsmarktakzeptanz sowie die Frage der Berufszugänge umfassend geklärt ist. Zugangsbeschränkungen zum Magisterstudium (zB durch Nachweis vorgelagerter Berufstätigkeit) werden abgelehnt. Die Hauptversammlung spricht sich ausdrücklich gegen die Verwendung von öffentlichen Budgetmitteln bei Privatuniversitäten aus. Die staatliche Anerkennung hat durch den Minister zu erfolgen. Steigende Anforderungen an die berufliche Flexibilität der ArbeitnehmerInnen erfordern einen raschen Ausbau des Weiterbildungssystems. Dabei ist die soziale, zeitliche und regionale Zugänglichkeit herzustellen. Wie die OECD heuer erst feststellte, ist in Österreich ein zusätzlicher Betrag von ATS 15 Mrd. für die Erwachsenenbildung erforderlich, um eine optimale Weiterbildungsbeteiligung zu erreichen. Die Hauptversammlung der BAK fordert daher die Entwicklung eines bundesweit geeigneten Steuerungsinstrumentes, um in Abstimmung mit den Ländern berufliche Weiterbildung unter Berücksichtigung von Zertifizierung und Qualitätskontrolle zu fördern. Ebenso ist eine Ausweitung der Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erforderlich, um eine rasche Integration am Arbeitsmarkt zu erzielen. Die Hauptversammlung fordert weiters, die Rahmenbedingungen für die Bildungskarenz so zu gestalten, daß den ArbeitnehmerInnen eine vermehrte Inanspruchnahme ermöglicht wird. Die Einrichtung eines gebührenfreien Kollegs für Berufstätige im öffentlichen Schul-bereich ist zur Erhöhung der Bildungschancen für benachteiligte Gruppen in Angriff zu nehmen. Dieses Kolleg soll vielfältige Bildungsangebote in modularer Form wie zB alle Maturaformen (inkl BRP), aber auch den Hauptschulabschluß beinhalten. Darüber hinaus ist das bereits derzeit erfolgreiche Instrument der Berufsreifeprüfung auf Grundlage der bisher gewonnenen Erfahrungen weiterzuentwickeln. __________________________________ Auszug aus dem Bericht über die Erledigung der Anträge der 124. HV Leitantrag 3 der FSG Bildungspolitik Die Forcierung von zukunftsträchtigen Ausbildungssparten wird im Bereich des berufsbildenden Schulwesens durch umfassende Adaptionen unterstützt. Neben einer Neustrukturierung sämtlicher Lehrpläne an den höheren technischen Lehranstalten (zB Einführung von Mechatronik sowie Medientechnik und Medienmanagement) wird der Entwicklung am Arbeitsmarkt auch durch die Erweiterung der Lehrpläne im kaufmännischen und wirtschaftlichen Bereich um die Gebiete Medieninformatik und Informationsmanagement bzw. –technologie entsprochen. Außerdem laufen im Schuljahr 1999/2000 erstmals Schulversuche für eine berufsbildende mittlere Schule im Bereich Datenverarbeitung mit einer stark praxisorientierten Ausrichtung. Den vorliegenden Lehrplänen für die Hauptschule und die Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen kann nicht zugestimmt werden, da sie nur ungenügend auf die Berufs- und Lebenswelt vorbereiten. Es fehlen klar definierte Ziele, welche Qualifikationen ein Abgänger einer Schule der Mittelstufe erhalten muß, um die Anforderungen der Berufs- und Lebenswelt meistern zu können. Noch problematischer ist der eingeforderte „verbindliche Kernbereich zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit“. In (fast) allen Fächern ist das Kerncurricula zu umfangreich und unverbindlich, um damit eine Sicherung der Grundqualifikationen sicherzustellen. Die Inhalte der Arbeitswelt sind in den Kernbereichen der Gegenstände nur sehr oberflächlich enthalten. Es fehlen einerseits Grundinformationen über die Existenz und Wichtigkeit einer inner- und überbetrieblichen Interessenvertretung (AK/ÖGB) und anderseits eine Auseinandersetzung mit der Geschichte der Arbeitnehmer. Darüber hinaus erfordern die Intentionen des neuen Lehrplans Novellierungen einiger Schulgesetze wie zB Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz, Leistungsbeurteilungsverordnung sowie Landeslehrer- und Bundeslehrerdienstrechtsgesetz. Die BAK lehnt die Vorgangsweise ab, eine Verordnung in Begutachtung zu geben und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen erst später nachzureichen. Die AK hat zum Thema „Automatisches Aufsteigen mit einem Nicht genügend“ sowohl am Ende des Schuljahres 1998/99 als auch zu Beginn des Schuljahres 1999/2000 mediale Aktionen gesetzt. Darüber hinaus hat der BAK-Präsident ElternvertreterInnen zu einem Gespräch eingeladen, bei dem grundsätzliche Übereinstimmung herrschte und gemeinsame Forderungen aufgestellt wurden. Die AK und die Eltern- und Familienverbände wollen nach der Regierungsbildung weitere diesbezügliche Gespräch mit dem Ministerium aufnehmen. Im tertiären Bereich werden Ausbildungsplätze in zukunftsweisenden Bereichen vor allem an den Fachhochschul-Studiengängen angeboten. Im laufenden Studienjahr werden auch die zielgruppenspezifischen FH-Studiengänge zur Höherqualifizierung von HTL-IngenieurInnen ausgebaut. Die BAK setzt sich insbesondere für die Etablierung von FH-Studiengängen im Bereich Gesundheit und Soziales ein, um auch Frauen vermehrt die Höherqualifizierung zu erleichtern. In diesem Zusammenhang fanden Gespräche mit dem Unterrichtsministerium zur Überführung der Sozialakademien in FH-Studiengänge statt. Um den Jugendlichen das Recht auf Ausbildung zu sichern, konnten die ArbeitnehmerinteressenvertreterInnen als weiteren Schritt erreichen, daß Jugendliche in Lehrgängen, die keinen betrieblichen Lehrplatz gefunden haben, auch im zweiten Lehrjahr ihre Ausbildung fortsetzen können. Außerdem wurden die Plätze für das zweite Jahr des Auffangnetzes für Jugendliche ab November 1999 abgesichert. Da das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz Ausbildungsplätze nur für die Jahre 1998 bzw. 1999 vorsieht, laufen ständig konzeptionelle Verhandlungen, um alternative Formen der Berufsausbildung zu verankern. Aufgrund der Erfahrungen mit dem ersten Jahrgang des Auffangnetzes konnte die BAK erreichen, daß die lehrstellensuchenden Jugendlichen verstärkt an Berufsorientierungsmaßnahmen teilnehmen können, bevor sie mit einer konkreten Ausbildung beginnen. Im Hinblick auf die Verbesserung des Stipendienwesens und die Ablehnung von Studiengebühren wurden weitere Gespräche mit VertreterInnen der Universitäten und des Wissenschaftsministeriums geführt. Die BAK-Position wurde unter anderem in die Arbeitsgruppe „Teilzeitstudium“ eingebracht. Bezüglich der Anrechnung von Prüfungen konnte bei der letzten Novelle des Universitäts-Studiengesetzes (UniStG) erreicht werden, daß nunmehr die Vorsitzenden der Studienkommissionen auf Antrag der Studierenden auch Prüfungen von berufsbildenden höheren Schulen bescheidmäßig anerkennen müssen. Es ist allerdings eine Gleichwertigkeit mit den im Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen erforderlich. Die Studienkommissionen können solche Anerkennungen überdies generell durch Verordnung festlegen. Die Gespräche über das Projekt „Schwerpunktsetzung im Studienangebot“, bei dem die Sozialpartner über ein Kontaktkomitee eingebunden sind, wurden vorläufig ministeriumsintern weitergeführt. Die BAK hat weiters durchgesetzt, daß vor der Einführung bzw. Genehmigung eines dreigliedrigen Studiensystemes seitens des Wissenschaftsministeriums verpflichtend ein Gutachten des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen im Hinblick auf die Arbeitsmarktakzeptanz einzuholen ist. Darüber hinaus konnte verhindert werden, daß Zugangsbeschränkungen zum Magisterstudium legistisch verankert wurden. Bei der Novelle des UniStG konnten zudem folgende Maßnahmen für berufstätige Studierende erreicht werden: Berufstätige Studierende, Studierende mit Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten sind berechtigt zu melden, zu welchen Tageszeiten Schwerpunktmäßig ein besonderer Bedarf nach Lehr- und Prüfungsangeboten besteht. Die Universitäten haben diesen besonderen Bedarf nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist bei Bakkalaureatsstudien hinsichtlich der Gestaltung des Lehrangebotes sowie der Prüfungsordnung auf das geringere Ausmaß der für das Studium verfügbaren Zeit von berufstätigen Studierenden besonders Bedacht zu nehmen. Beim Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten wurde zwar gemäß der BAK-Forderung ein Finanzierungsverbot des Bundes normiert, allerdings ist „bei Bedarf“ eine Ausnahmeregelung für Verträge mit dem Bund „zur Ergänzung des Studienangebotes der staatlichen Universitäten“ möglich. Im Zuge der Verhandlungen über eine Stärkung der Position der Berufsschulen im Zusammenhang mit der Berufsreifeprüfung, insbesondere der Kooperation mit der gemeinnützigen Erwachsenenbildung ist ein weiterer positiver Schritt gelungen: Das Mindeststundenausmaß der Vorbereitungslehrgänge auf die Berufsreifeprüfung in Deutsch bzw. Lebende Fremdsprache kann für jene TeilnehmerInnen, die als BerufsschülerInnen den Freigegenstand Deutsch bzw. Lebende Fremdsprache auf mindestens einer Schulstufe positiv absolviert haben, unter Berücksichtigung der absolvierten Unterrichtsstunden um bis zu 60 Stunden reduziert werden. Dies wird für die TeilnehmerInnen sowohl eine deutliche Zeit– als auch Kostenersparnis bewirken. Darüber hinaus wird die Berufsschule als wesentliches Element des Systems der Vorbereitungsmöglichkeiten auf die Berufsreifeprüfung bestätigt. Die Universitäten widmen sich zunehmend auch der Weiterbildung, die Anzahl der Universitätslehrgänge steigt jährlich. Insbesondere die im Zuge der letzten Novelle zum UniStG eingeführte Möglichkeit, an die AbsolventInnen den akademischen Grad „Master of Advanced Studies“ (MAS) zu vergeben, führt zu einer fast sprunghaften Ausweitung des Angebotes. Inwieweit damit der ordentliche Studienbetrieb eingeschränkt wird, müßte Thema einer empirischen Untersuchung sein. Die Höhe der Gebühren (die sich zum Teil in sechsstelliger Höhe bewegen) schließt viele InteressentInnen von vornherein von einer Teilnahme aus. Die BAK tritt weiterhin für eine spürbare Erhöhung des Budgets für Weiterbildung ein („Weiterbildungsmilliarde“). Über eine Verdoppelung der Mittel der Länder für die Förderung der beruflichen Weiterbildung der ArbeitnehmerInnen soll nicht nur das Budget für Weiterbildung insgesamt signifikant erhöht, sondern somit auch die Länder selbst motiviert werden, sich budgetär stärker im Bereich der Weiterbildung zu engagieren. Konkrete Verhandlungen dazu werden erst mit der neuen Bundesregierung möglich sein. Dies betrifft auch die Einrichtung eines gebührenfreien „Kollegs für Berufstätige“ sowie die abschließenden Verhandlungen für eine Novelle zum Gesetz „Berufsreifeprüfung“. Niemals zuvor wurde für die aktive Arbeitsmarktpolitik ein derart hoher Betrag zur Verfügung gestellt, nämlich ATS 11,1 Mrd. (inkl. der Mittel des Europäischen Sozialfonds) für das Jahr 1999. Es wird dafür Sorge zu tragen sein, daß die Mittel, insbesondere für die Qualifizierungsmaßnahmen, für das Jahr 2000 in ähnlicher Höhe bereitgestellt werden. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Nationalrat beschlossen, die Rahmenbedingungen für die Bildungskarenz flexibler zu gestalten: In Anlehnung an die Sozialpartnereinigung wird die Mindestdauer der Inanspruchnahme von 6 Monate auf 3 Monate gesenkt. Darüber hinaus werden Zeiten der Bildungskarenz für ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre als Ersatzzeiten für die Pension angerechnet.

Ergebnis: M ang mehrheitlich angenommen

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