Existenzsicherung während einer Ausbildung im 2. Bildungsweg
Antrag Nr. 4 der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen an die 136. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 16.6.2005 EXISTENZSICHERUNG WÄHREND EINER AUSBILDUNG IM 2. BILDUNGSWEG Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, bei SelbsterhalterInnen die Schülerbeihilfe bei schulischen Ausbildungen mit öffentlicher Anerkennung - in Anlehnung und vor allem in Höhe des SelbsterhalterInnenstipendiums - auf eine existenzsichernde Höhe anzuheben. Berufstätige, die eine schulische Ausbildung (Kolleg, Abendschule etc) besuchen, können eine staatliche Schulbeihilfe in der Höhe von jährlich € 2000,-- erhalten, wenn sie sich durch eigene Einkünfte zumindest vier Jahre selbst erhalten haben. Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Akademien können unter gleichen Bedingungen jährlich eine staatliche Studienförderung in der Höhe von max. € 7.272,-- erhalten. Gerade schulische Kollegs und auch andere öffentlich anerkannte schulische Ausbildungen bieten vielen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit einer arbeitsmarktorientierten Aus- oder Weiterbildung. Viele dieser Ausbildungen sind nebenberuflich kaum oder gar nicht möglich, da sie nur tagsüber angeboten werden (zB Kolleg für Kindergartenpädagogik, Krankenpflegeschule; Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst). Die AK-Bildungsberatung ist häufig damit konfrontiert, dass ArbeitnehmerInnen anerkannte Ausbildungen, die in einem sinnvollen Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit und dem Arbeitsmarkt stehen, nicht besuchen können, da sie ihren Lebensunterhalt durch die derzeitige Höhe der Schülerbeihilfe nicht decken können. Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, für Selbst¬erhalterInnen, die ein Tageskolleg oder eine Krankenpflegeschule oder eine Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst besuchen, die Schülerbeihilfe analog der Studienbeihilfe für SelbsterhalterInnen zu erhöhen. ___________________________ Bericht über die Erledigung der Anträge der 136 HV der BAK vom 16.6.2005 Antrag 4 – FSG Existenzsicherung während einer Ausbildung im 2. Bildungsweg Die BAK hat zur Entwicklung eines konkreten Förderungsmodells eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet. TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe sind MitarbeiterInnen aus konzeptiv/politischen Abteilungen, und MitarbeiterInnen, die in der Bildungsberatung tätig sind. Ziel ist es, die Grundlagen und die genauen Details für ein staatliches Förderungsmodell zu entwickeln (Arbeitstitel: „Qualifizierungsstipendium“), das ArbeitnehmerInnen den zweiten Bildungsweg für öffentlich anerkannte Ausbildungen ermöglicht. Zahlreiche Bildungsvorhaben für auf dem Arbeitsmarkt gut nachgefragte Ausbildungen – etwa KrankenpflegerIn – sind für Erwachsene derzeit kaum realisierbar, da es zumeist an der Sicherung des Lebensunterhaltes mangelt: Für diese Ausbildungen gibt es kein Stipendium, und es gibt sie nicht berufsbegleitend. Das Interesse an Aus- und Weiterbildung ist jedenfalls vorhanden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden länderübergreifend beraten und schließlich öffentlich präsentiert.Ergebnis: Angenommen angenommenKontakt
Kontakt
Beratung in Ihrem Bundesland
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien