Antrag; Konkrete Maßnahmen zum Abbau von Weiterbil
FORDERUNGEN AN DIE NEUE BUNDESREGIERUNG ZUR WEITERBILDUNG KONKRETE MASSNAHMEN ZUM ABBAU VON WEITERBILDUNGSPRIVILEGIEN Das Arbeitsübereinkommen der Koalitionsregierung widmet dem Bereich der Erwachsenenbildung nur sehr vage Zielvorstellungen und läßt weder deren steigende Bedeutung noch Bereitschaft für eine zunehmende Verantwortung der Öffentlichen Hand erkennen. Durch mangelnde Weiterbildungschancen werden unzureichend qualifizierte oder finanziell schwächere ArbeitnehmerInnen am Arbeitsmarkt benachteiligt und durch eine bedrohte oder schon eingetretene Arbeitslosigkeit noch zusätzlich belastet. Bildung muß daher als lebensbegleitender Prozeß verstanden werden, der ein Bildungssystem erfordert, das Schule, Hochschule und Erwachsenenbildung zu aufeinander abgestimmten und einander ergänzenden Einrichtungen macht. Die Bundesarbeitskammer fordert daher von der neuen Regierung eine gesetzliche, organisatorische und finanzielle Integration der Weiterbildung in ein österreichisches Gesamtbildungssystem, das sich unter Einschluß der nichtstaatlichen Erwachsenenbildung dem Prinzip des lebensbegleitenden Lernens verpflichtet fühlt. Dazu sind folgende Maßnahmen mit Priorität zu setzen: Die Einrichtung eines Weiterbildungskuratoriums als Koordinationseinrichtung zwischen allen mit Erwachsenenbildung befaßten Bereichen (einschließlich der Gebietskörperschaften). Aufgabe: strukturelle Probleme der Erwachsenenbildung zu analysieren und gesetzliche und organisatorische Maßnahmen vorzubereiten. Ein zwischen Bund und Ländern akkordiertes Förderungssystem, das allen ArbeitnehmerInnen unabhängig von ihrer sozialen Lage und ihrem Wohnort die Teilnahme an anerkannten Bildungsangeboten ermöglicht. Ein Zertifizierungssystem, das das Weiterbildungsangebot nach festzulegenden Qualitätskriterien bewertet, im Interesse einer zielgerichteten Förderung und des Konsumentenschutzes für ArbeitnehmerInnen. Dazu gehört auch die Einrichtung einer staatlichen Prüfstelle für alle auf dem Markt angebotenen Fernkurse und computergestützten Lehrprogramme. Den gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Weiterbildungszeit unter Entgeltfortzahlung für alle ArbeitnehmerInnen im Ausmaß von mindestens 5 Arbeitstagen pro Jahr, die mit Rücksicht auf betriebliche Erfordernisse zeitlich abgestimmt werden kann. Den gesetzlichen Anspruch auf eine auch längerfristige Karenzierung aller ArbeitnehmerInnen von maximal einem Jahr für besondere Höherqualifizierungsmaßnahmen. Eine Verbesserung des Zuganges zum Zweiten Bildungsweg durch den Ausbau des Angebots an Schulen für Berufstätige sowie die Einrichtung von Angeboten für Berufstätige im Universitäts- und Hochschulbereich, insbesondere von Fachhochschulen für Berufstätige, beides in Kombination mit Fernkurselementen. Auf die Arbeitsmarktsituation abgestimmte Ausbildungsangebote, die mit der Lehrabschlußprüfung abschließen. Staatliche Fernkurse zur Vorbereitung auf das Nachholen von Bildungsabschlüssen und auf Studienberechtigungsprüfungen mit sozial gestaffelten Teilnehmergebühren. Den weiteren Ausbau der Bildungsberatung und Bildungsinformation, um in dieser Richtung ein leicht zugängliches, qualifiziertes und flächendeckendes Instrument zu schaffen, damit eine optimale Inanspruchnahme des österreichischen Weiterbildungsangebotes und eine verstärkte Transparenz des Bildungsmarktes unter Berücksichtigung des Konsumentenschutzes bewirkt werden kann. Im Rahmen von Schul- und Hochschulbauten soll den anerkannten gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtungen grundsätzlich die Nutzung der Schulräume und technischen Ressourcen nach Kriterien möglich sein, die sozial verträgliche Teilnehmergebühren sichern. Damit soll die Grundlage für die Einrichtung von allgemein zugänglichen, ganztägig und ganzjährig geöffneten multifunktionalen regionalen Bildungszentren geschaffen werden. Die Vernetzung des schulischen Weiterbildungsbereiches und der Erwachsenenbildung durch die Möglichkeit der Anrechnung von in der Erwachsenenbildung erworbenen Kenntnissen. Die öffentliche Anerkennung von Berufsqualifikationen, die durch Teilnahme an Kursen der Erwachsenenbildung erworben werden. Den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, um einer wachsenden Gruppe von ArbeitnehmerInnen die Teilnahmemöglichkeit an Weiterbildungsmaßnahmen zu sichern. Ein ausreichendes Budget für die aktive Arbeitsmarktpolitik, um allen von Arbeitslosigkeit Betroffenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die die berufliche Qualifikation absichern oder eine berufliche Neuorientierung erlauben, anbieten zu können. Eine systematische Forschung auf dem Gebiet der Bildungsökonomie, um die Inhalte und Methoden sowie die strukturellen Rahmenbedingungen des Bildungssystems auf ihre Effizienz hin zu überprüfen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen eine objektive Grundlage für bildungspolitische Entscheidungen bieten. Verbesserte Rahmenbedingungen für die Arbeit der öffentlichen Bibliotheken (inklusive der Betriebsbüchereien) vor allem auch im Hinblick auf die steigende Bedeutung der modernen Informationstechnologien.Ergebnis: E ang einstimmig angenommenKontakt
Kontakt
Beratung in Ihrem Bundesland
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien