Antrag; Mehr Chancen für Arbeitnehmer durch Bildun
MEHR CHANCEN FÜR ARBEITNEHMER DURCH BILDUNGSQUALIFIKATION Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte erachtet die Sicherung und den Ausbau eines effizienten Bildungs- und Qualifikationssystems, das jedem Chancen zu einer bestmöglichen Aus- und Weiterbildung bietet, als Grundlage für die positive Weiterentwicklung der österreichischen Gesellschaft und Wirtschaft. Sie verweist auf die Tatsache, daß die Qualifikation der Arbeitnehmer in zunehmendem Maß ihre Berufs- und Arbeitsmarktchancen bestimmt. Daher fordert die Bundesarbeitskammer, verstärkt Reformen im Bildungs- und Qualiflkationsbereich durchzuführen, mit dem Ziel, das Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer insgesamt anzuheben. Insbesondere wird es notwendig sein folgende Maßnahmen rasch umzusetzen: * Speziell in städtischen Gebieten besteht ein hoher Bedarf seitens der Arbeitnehmer und ihrer Familien an ganztägigen Schulformen. Der Überführung dieser Schulveruche in das Regelschulwesen im Rahmen der nächsten Novelle zum Schulorganisationsgesetz kommt daher Priorität zu. Bund und Länder werden aufgefordert, rasch Vereinbarungen zu treffen, um diesem dringenden Anliegen der berufstätigen Eltern zu entsprechen. * Die Neuorganisation des Polytechnischen Lehrgangs (PL) als Übergangsstufe zu weiterführenden Ausbildungen - sowohl zu schulischen als insbesondere auch zur Lehrlingsausbildung - ist umgehend in Angriff zu nehmen. Dies setzt eine verpflichtende Berufs- und Bildungsweginformation ab der 6. Schulstufe in allen Schulformen voraus. Darüber hinaus sind die derzeit bestehenden Umgehungsmöglichkeiten, zB in Form einjähriger berufsbildender Schulen, einzustellen. Grundsätzlich sollte auch die Aufnahme einer Lehrlingsausbildung, an einen positiven Abschluß des 9. Schuljahres gebunden werden, um eine qualitative Anhebung zu erreichen. Für all jene, die diesen positiven Abschluß nicht nachweisen können - dies betrifft fast ausschließlich Schüler aus dem ersten Jahrgang des berufsbildenden Schulwesens - sind geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die den Zugang zur dualen Ausbildung absichern. Im Rahmen eines reformierten PL ist neben der Allgemeinbildung verstärktes Augenmerk auf die berufliche Vorbildung zu legen. Fast die Hälfte der österreichischen Jugendlichen entscheidet sich für eine Lehre. Um eine Verbesserung sowie Aufwertung der Berufsschule herbeizuführen, ist die Einbindung in die Oberstufe des berufsbildenden Schulwesens erforderlich. Erst diese Gleichstellung erleichtert für die Berufsschüler eine Zusatz- und Weiterqualifizierung sowie zB, den Zugang zu den geplanten Fachhochschul-Studiengängen. Weiters ist der Ausbau des Pflichtgegenstandes "Deutsch und Kommunikation" zügig fortzusetzen, da in diesem Fach notwendige Schlüsselqualifikationen vermittelt werden können. Für Schüler mit Lern- und Kommunikationsschwierigkeiten sollen Begleitlehrer eingesetzt bzw Zusatzunterricht angeboten werden. Die Reform der Lehrerausbildung in diesem Bereich sowie ein verstärktes Weiterbildungsangebot sind notwendige Bestandteile eines wirksamen Maßnahmenpakets. Die Reform der Universitätsorganisation muß zu einer Verbesserung des Studienbetriebs und der Studienbedingungen sowie zu einer Aufwertung der Lehrtätigkeit führen. Entsprechende Änderungen im Dienst- und Studienrecht sind dafür notwendig. Ministerverantwortlichkeit auch bei Errichtung eines Universitätskuratoriums, sowie volle Wahrung der demokratischen Mitbestimmung und Kontrolle unter Beachtung von Qualität, Effizienz und Leistungsorientierung müssen den universitären Entscheidungsstrukuren zugrunde liegen. Die Mitsprache und der Informationszugang der Arbeitnehmerinteressenvertretungen in Angelegenheiten der österreichischen Universitäten und Hochschulen muß auch in Zukunft voll gewährleistet sein, insbesondere auf Universtäts- und Kuratoriumsebene. Bedingt durch die Errichtung von Fachhochschulen kommt der Erstellung eines gesamtösterreichischen Hochschulrahmenplans Vorrang zu. Bestandteil dieser Entwicklungsplanung hat auch ein Finanzierungskonzept seitens der öffentlichen Hand zu sein. Die Einführung von Zugangsbeschränkungen, so zB auch in Form von Studiengebühren, wird für den gesamten Hochschulbereich im Hinblick auf eine vermehrte soziale Selektion abgelehnt. Angesichts der verschärften Situation am Arbeitsmarkt muß mit einem entsprechenden Ausbau der Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose und jene Arbeitnehmer reagiert werden, deren berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten am Arbeitsmarkt nicht mehr nachgefragt werden. Generell sollen Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose über kurzfristige Qualifikationsanpassungen hinaus den Teilnehmern neue berufliche Perspektiven eröffnen. Neben einer Ausweitung der Qualifizierungsprogramme sind erforderlich: - Die verstärkte Erhebung der abschätzbaren Qualifikationsnachfrage in einzelnen Branchen und Regionen. - Spezielle Schulungsmaßnahmen insbesondere für Langzeitarbeitslose, einer ständig wachsenden Problemgruppe am Arbeitsmarkt, Schulabbrecher und ältere Arbeitslose. Ausbau bewährter Schulungsmodelle wie der Facharbeiterintensivausbildung für Arbeitslose ohne Berufsausbildung. - Einbeziehung jener Beschäftigten in Schulungsmaßnahmen, die aufgrund ihres Qualifikationsniveaus unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind. - Besonderes Augenmerk ist auf die Qualifizierung für Arbeitnehmerinnen (auch Wiedereinsteigerinnen) unter Berücksichtigung ihrer Lebenssituation zu legen. Darüber hinaus müssen Initiativen zur Hebung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten gesetzt werden. Da, dies für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft eine wesentliche Voraussetzung darstellt, ist hier, neben den einzelnen Betrieben, besonders auch das für die österreichische Wirtschaft und die berufliche Qualifikation zuständige Ministerium aufgerufen, für die notwendigen Rahmenbedingungen in ausreichendem Umfang zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist die Einführung der gesetzlich anerkannten und bezahlten Bildungsfreistellung unabdingbar. ===> einstimmigErgebnis: E ang einstimmig angenommenKontakt
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