Antrag; Bildungs- und Ausbildungsreformen im Interesse der ArbeitnehmerInnen

BILDUNGS- UND AUSBILDUNGSREFORMEN IM INTERESSE DER ARBEITNEHMER/INNEN In einer Zeit, in der der rasche technische Fortschritt und sich öffnende Grenzen zu einer Neuordnung der sozialen und ökonomischen Bedingungen führen, muß auch das Bildungssystem entsprechend fortentwickelt werden. Die Bundesarbeitskammer sieht die Hauptaufgabe eines modernen Bildungssystems darin, den ArbeitnehmerInnen Österreichs neben einer fundierten beruflichen Qualifikation auch die Chance zur Stärkung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit zukommen zu lassen. Die Hauptversammlung fordert eine erhöhte Durchlässigkeit im Bildungssystem durch eine Neuordnung des österreichischen Schulwesens: - die Einordnung von Hauptschule und AHS-Unterstufe in die Sekundarstufe 1 (Schulen der 10-14jährigen) - die Zuordnung von Polytechnischem Lehrgang und Berufsschule zur Oberstufe - die Einreihung von Kollegs in die Akademiestufe Bei der neuen Einteilung des österreichischen Schulwesens muß das Prinzip der Durchlässigkeit als oberstes Kriterium gelten, um die Chancengerechtigkeit bei der Erlangung von allgemeinbildenden und beruflichen Qualifikationen für alle Jugendliche in Österreich zu gewährleisten. Dazu gehört die Einordnung von Hauptschule und AHS-Unterstufe in die Sekundarstufe 1. Weiters muß die beabsichtigte Zuordnung von Polytechnischem Lehrgang und Berufsschule zur Oberstufe über den formalen Aspekt hinaus auch mit inhaltlichen Reformen verbunden werden, nicht zuletzt im Hinblick auf die Erlangung der "Berufsreife" in der Berufsschule (ua Zugang zu Kollegs, Akademien, Fachhochschulen). In diesem Sinne ist die Abhaltung von Spezial- und Vorbereitungslehrgängen an den Berufsschulen zu ermöglichen. Um die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im EU-Bereich zu sichern, sind die Kollegs in die Akademiestufe einzureiben. Diese Maßnahme entspricht dem internationalen Standard und unterstützt die Mobilität der Absolvent/innen des österreichischen Schulsystems. Die Hauptversammlung unterstreicht die besondere Bedeutung der Berufsbildenden höheren Schulen in Österreich und fordert ihren weiteren Ausbau, sowie ihre ständige Anpassung an neue wirtschaftliche und technische Entwicklungen. Der Ausbildungsweg über berufsbildende höhere Schulen wird im steigenden Ausmaß von Kindern aus Arbeitnehmerfamilien gewählt, da sie damit sowohl den allgemeinen Hochschulzugang als auch eine anerkannte berufliche Qualifikation - z.T. einschließlich Meisterprüfung - erhalten. Der hohe Stellenwert dieses bewährten Teils des österreichischen Bildungssystems muß daher auch bei geänderten Rahmenbedingungen und im *europäischen Einklang aufrechterhalten bleiben. *(Änderung eingefügt) Die Hauptversammlung fordert den Bundesrninister für wirtschaftliche Angelegenheiten auf, Maßnahmen zu setzen, die eine mögliche Benachteiligung der österreichischen HTL-Ingenieure im internationalen Wirtschatfsieben hintanhalten. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Angehörigen dieser Berufsgruppe und damit der österreichischen Betriebe soll auf diesem Weg unterstützt werden. Darüber hinaus wird das Wissenschaftsministerium und das Unterrichtsministerium aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zur Nachqualifizierung auf Fachhochschulebene einzuleiten. Die Hauptversammlung fordert die Errichtung von Fachhochschul-Studiengängen für Berufstätige. Die berufliche Weiterqualifizierung von Absolventlnnen der berufsbildenden höheren Schulen stellt einen notwendigen Beitrag zur Erhöhung des Ausbildungsniveaus in Österreich dar. Aus diesem Grund ist unter anderem die Errichtung von Fachhochschul-Studiengängen für Berufstätige erforderlich. Diese müssen in ihrer Organisation den besonderen Anforderungen der Berufstätigen entgegenkommen. Das bedeutet neben der Einführung eines Teilzeitstudiums auch den Einbau von Fernstudien- und Blockunterrichtselementen. Die Hauptversammlung verlangt eine Reform der Werkmeisterschulen, die optimal die Bedürfnisse der jeweiligen Fachrichtung und ihrer Schülerlinnen deckt. Sie fordert weitere das Unterrichtsministerium auf, den Werkmeisterschulen Unterstützung in finanzieller undloder personeller Hinsicht zukommen zu lassen. Werkmeisterschulen bieten für Arbeitnehmerlnnen mit einer gewerblich-technischen Lehre eine der wichtigsten Möglichkeiten zu einer anerkannten beruflichen Weiterbildung. Durch die immer schneller vor sich gehenden technischen Änderungen steigen auch die beruflichen Anforderungen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, müssen neue Ausbildungsinhalte angeboten werden. Die notwendigen Veränderungsschritte an den Werkmeisterschulen sollen in flexibel handhabbaren Unterrichtsmodulen verwirklicht werden. Da die Erhöhung des technologischen Qualifikationsniveaus sowie die Zusatzangebote zu einer zeitlichen Ausweitung der Werkmeisterschulen führen werden, sieht die Hauptversammlung eine entsprechende Unterstützung dieser bedeutenden Einrichtungen der Erwachsenenbildung durch das Unterrichtsministerium als dringend geboten an. Die Hauptversammlung fordert staatliche Fernlehrgänge mit Lernunterstützung zur Vorbereitung auf öffentlich anerkannte Prüfungen. Für Arbeitnehmer/innen erwachsen aus dem Fehlen von anerkannten Bildungsabschlüssen immer wieder Nachteile. Gerade auch aus diesem Grund sind bessere Zugangsmöglichkeiten zum "Zweiten Bildungsweg" erforderlich. Ergänzend zu den bestehenden Abendschulen und Lehrgängen könnte der Fernunterricht als wirtschaftlich günstiges und allgemein zugängliches Lehrsystem regionale Ungleichheiten beseitigen sowie die Teilnahme für Schichtarbeiter, Frauen in der Karenzzeit sowie Arbeitslose erleichtern. Ein solches Angebot muß auch Lernhilfen im Nahunterricht und Kontakte mit anderen Lernenden einschließen. Die Kooperation mit anerkannten Erwachsenenbildungsinstitutionen ist dabei vorzusehen. Die Hauptversammlung fordert den Ausbau eines allgemein zugänglichen flächendeckenden Angebotes an Bildungsberatung und Bildungsinformation. Das Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten ist für die einzelnen Arbeitnehmerlnnen in seiner Vielfalt unüberschaubar geworden. Um Berufstätigen und Arbeitsuchenden Hilfestellung bei der Wahl des jeweils geeignetsten Weiterbildunsgschrittes zu bieten sowie im Sinne des Konsumentenschutzes eine objektive Information zu sichern, hält die Hauptversammlung folgende Maßnahmen für notwendig: * Den Ausbau jenes Instrumentariums, dessen Einsatz eine wesentliche Voraussetzung für einen breiten Informationszugang darstellt bzw. die Entscheidungsfindung erleichtert, in Kooperation zwischen Unterrichts-, Sozial- und Wirtschaftsmini sterium. Dies umfaßt sowohl den Ausbau einer österreichweiten Weiterbildungsdatenbank als auch die Entwicklung und den Einsatz von Interessen- und Eignungstests, Berufsprognosen usw. * Die Entwicklung eines Kooperationssystems zwischen öffentlichen und gemeinnützigen privaten Serviceeinrichtungen, um ein kostenloses, qualifiziertes und flächendeckendes lnformations- und Beratungsangebot in ganz Österreich bereitzustellen. Die Hauptversammlung wiederholt neuerlich ihre Forderung nach einem Anspruch aller Arbeitnehmerlinnen auf Bildungszeit in Form einer bezahlten gesetzlich geregelten Bildungsfreistellung. Schon jetzt investieren viele Arbeitnehmerinnen Freizeit und Geld, um sich weiterzubilden. ie profitieren nicht nur persönlich davon, sondern leisten auch einen erheblichen Beitrag zur Stärkung des "Wirtschaftsstandortes Österreich" und der Betriebe, in denen sie tätig sind. Der Anspruch, einen bestimmten Teil der jährlichen Arbeitszeit für Weiterbildung nützen zu können, muß deshalb allen Arbeitnehmerinnen unabhängig von der Betriebsgröße und ihrer beruflichen Tätigkeit zugestanden werden. Viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind dem Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 140 vom 26. Juli 1974 beigetreten, das Maßnahmen zur Realisierung einer gesetzlich und sozial gesicherten Bildungszeit für Arbeitnehmer/innen vorsieht. Seine Ratifizierung auch durch Österreich würde ein positives Signal bedeuten. Die Hauptversammlung fordert eine effiziente Koordination der Weiterbildungspolitik als einen wesentlichen Bestandteil der Bildungspolitik zwischen allen mit Weiterbildungsangelegenheiten betrauten Ministerien unter Einbeziehung der Länder und der anerkannten Erwachsenenbildungsinstitutionen. Die Hauptversammlung spricht sich in diesem Zusammenhang für eine bundesgesetzliche Regelung der Erwachsenenbildung aus, um die Grundlage für eine den Anforderungen entsprechende Entwicklung des Weiterbildungssektors zu schaffen. Weiterbildung ist zu einer wirtschaftlichen und sozialen Notwendigkeit geworden. Die Möglichkeit zur Weiterbildung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Arbeitsalltag und die Berufsposition. Ober den engeren Bereich der berufsbezogenen Qualifikationssicherung und - verbesserung hinaus gehören Möglichkeit und Motivation, immer wieder zusätzliches Wissen zu erwerben und Fähigkeiten zu erweiteren, in einer hochentwickeiten modernen Gesellschaft zu den Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der Demokratie. Deshalb muß der Weiterbildungssektor als gleichberechtigter Teil unseres Bildungssystems neben Schule und Hochschule anerkannt werden; dazu sind die organisatorischen, finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu verbessern. Die Hauptversammlung fordert ein von allen anerkanntes und aufeinander abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund, Ländern und Trägerorganosationen der Weiterbildung, - sowohl hinsichtlich der Koordination und Weiterentwicklung des Angebotes als auch hinsichtlich eines gezielten und optimalen Einsatzen der finanziellen Ressourcen. Eine bundesgesetzliche Regelung der Erwachsenenbildung würde einen entscheidenden Schritt darstellen, um eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Förderung sicherzustellen sowie Standards, Kompetenzen und Aufgaben zwischen Bund und Ländern eindeutig und verbindlich festzulegen. ===> mit Änderung einstimmig angenommen

Ergebnis: E ang einstimmig angenommen

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