Junger Mann in Arbeitskleidung streckt Daumen in die Höhe © Wellnhofer Designs, stock.adobe.com
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10.5.2023

AK für Verbesserungen für die Vielen in allen Lebensbereichen

Die Fraktionen haben in der heutigen 174. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer insgesamt 52 Anträge und 10 Resolutionen behandelt.

Klimakrise abwenden, Leben der Arbeitenden verbessern!

Angesichts der vielfältigen Problemlagen waren auch die Themen der Anträge breit gefächert: Ein gemeinsamer Antrag betrifft die Klimakrise, deren Bewältigung aus Sicht der Kammerrät:innen nur in enger Verknüpfung mit sozialen Aspekten gelingen kann. Dazu fand zu Beginn der Hauptversammlung eine Podiumsdiskussion statt.

Die Hauptversammlung nahm 30 Jahre EU-Binnenmarkt zum Anlass für umfassende Forderungen an die Bundesregierung, die österreichischen EU-Abgeordneten und die Europäische Kommission zu richten. In der Resolution geht es vor allem um eine Neuausrichtung des Binnenmarktes, in dessen Mittelpunkt die Interessen der breiten Bevölkerung, der Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen stehen muss. Im Bereich der Digitalisierung fordert die Hauptversammlung die Beschleunigung des digitalen Ausbaus vor allem im ländlichen Raum, denn Digitalisierung ist wesentlich für Arbeitsplatzsicherung im ländlichen Raum.

Verbesserungen in Arbeitswelt, Ausbildung, Gesundheitswesen

Viele Arbeitnehmer:innen sind weiterhin auf das Auto angewiesen, was für sie auch mit hohen Kosten verbunden ist. Die Hauptversammlung tritt für eine Umgestaltung des Pendlerpauschales in einen kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag mit Ökobonus ein. Weitere Anträge behandelten Verbesserungen im Gesundheitssystem, in der Arbeitswelt zum Beispiel für Leiharbeiter:innen, kostenloses Mittagessen für Berufsschüler:innen, Umsetzung der ILO-Norm 190 zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung oder sichere Anstellungsverhältnisse an Universitäten.

Die Hauptversammlung – das Arbeitnehmer:innen-Parlament

Die Hauptversammlung ist das höchste Gremium der Bundesarbeitskammer – der Dachorganisation der neun Arbeiterkammern. Die Hauptversammlung besteht aus den neun AK Präsident:innen und weiteren 58 Kammerrät:innen aus allen Bundesländern. Die Hauptversammlung bestimmt den interessenpolitischen Kurs der Bundesarbeitskammer.

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