3.6.2019

Pflegegeld für krankes Mädchen erkämpft

Die kleine Emma war erst ein paar Wochen alt, als ihren Eltern von den Ärzten mit­ge­teilt wurde, dass ihre Tochter an einer chro­nischen, un­heil­baren Stoff­wechsel­er­krankung leidet. Bei dieser Stoff­wechsel­er­krankung muss vor allem penibel darauf geachtet werden, dass das Klein­kind nicht mit weiteren Krank­heits­erregern in Be­rührung kommt. Damit sich Emma trotz ihrer Er­krankung gut ent­wickeln kann, braucht es viel Zeit, Geduld, Therapien, Geld und in­ten­sive Be­treu­ung durch Familie und Ärzte.

PVA lehnte Antrag ab - AK klagte

Der Antrag auf Pflege­geld wurde von der Pen­sions­ver­sicherungs­anstalt (PVA) abgelehnt. Die Eltern wandten sich an die Expert­Innen der AK Wien, diese haben gegen die Ent­schei­dung der PVA beim Arbeits- und Sozial­gericht geklagt. Dabei wurde statt der Stufe „null“ eine deutlich bessere Ein­stufung erreicht. Die Familie erhält nun monatlich 451,80 Euro.

Die PVA lehnte den Antrag auf Pflege­geld mit der Begründung ab, dass ein Pflegeaufwand von 63 Stunden vorliegen würde. Anspruch auf Pflege­geld der Stufe 1 – so die Ent­schei­dung der PVA – bestehe aber erst bei einem Pflege­bedarf von mehr als 65 Stunden im Monat. Eine für die Eltern und die Expert­Innen der AK Wien völlig unverständliche Ent­schei­dung, der Weg zu Gericht die logische Konsequenz.

Der vom Gericht bestellte Gutachter kam im Zuge des Verfahrens auf einen fast doppelt so hohen Pflege­auf­wand für Emma, als von der PVA ursprünglich angenommen. Alleine die Einnahme der verschiedenen Me­di­ka­mente be­an­sprucht durch­schnittlich 35 Stunden, die Zu­bereitung von Spezial­nahrung für das Kind rund 30 Stunden pro Monat. Insgesamt kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass ein monatlicher Pfle­ge­auf­wand für Emma von 124 Stunden besteht, sodass im Verfahren schluss­endlich ein Vergleich über Pflege­geld der Stufe 3 in Höhe von monatlich 451,80 Euro geschlossen werden konnte.

Neues Angebot: AK Pflege­geld­beratung

AK Präsidentin Renate Anderl weiß, dass das kein Einzelfall ist: „Viele nehmen unser neues Angebot der Pflege­geld­beratung in Anspruch und immer wieder stoßen unsere Expert­Innen dabei auf falsche Einstufungen.“ Grund dafür ist ein dringend zu über­arbeitender Kriterien­katalog und die damit verbundenen Stunden­werte. Daher fordert die AK auch eine Überarbeitung der Pflege­geld­ein­stufung, da sie den wahren Bedarf nicht abbildet und mittlerweile mehrere Leistungen an diese Stufen anknüpfen wie etwa das Pflege­karenz­geld oder die Förderung der 24-Stunden-Betreuung.

Im Jahres­durch­schnitt bezogen 2017 über 456.000 Personen Bundes­pflege­geld. Über zwei Drittel davon befinden sich in den Stufen 1 bis 3. Seit Ein­führung des Pflege­geldes (1993) hat dieses rund 30 Prozent an Kauf­kraft verloren. Anderl: „Die Menschen brauchen diese Unter­stützung wie den sprich­wört­lichen Bissen Brot. Es ist höch­ste Zeit für eine Erhöhung sowie den Ausbau von Sach­leistungen. Und zwar für alle Stufen.“

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