Waschmaschine kaputt – gesamte Kosten zurückbekommen!
Die neue Waschmaschine von Herrn B. pumpte nicht ab. Er wandte sich wegen einer Reparatur an den Händler. Der Termin mit dem Servicetechniker war knapp ein Monat später. Dieser konstatierte einen Elektronikfehler. Herr B. meldete sich wegen seiner Gewährleistungsansprüche abermals bei Saturn. Der Händler verwies ihn jedoch an den Hersteller. Herr B. suchte Hilfe in der AK Konsumentenberatung. Die AK schrieb eine E-Mail an Saturn – mit Erfolg. Saturn beauftragte die kostenlose Abholung. Herr B. bekam alle Kosten rückerstattet.
Herr B. bestellte im Dezember 2018 online bei Saturn eine Waschmaschine. Aufgrund einer Lieferverzögerung stellte Saturn die Maschine letztlich im Jänner zu und montierte sie auch. Die Waschmaschine kostete insgesamt 539,90 Euro inklusive der Installationskosten von 40 Euro. Jedoch bereits nach dem ersten Waschgang kam es zu einer Fehlermeldung. Die Waschmaschine pumpte nicht ab.
Konsument bei Gewährleistung abgespeist
Herr B. wandte sich wegen einer Reparatur an Saturn. Knapp vier Wochen später kam der Servicetechniker und stellte einen Elektronikfehler fest. Die Nachbestellung des Teils würde weitere zwei bis drei Wochen dauern. Dies war für Herrn B. unzumutbar. Er konnte nicht noch länger ohne funktionierende Waschmaschine auskommen.
Herr B. wandte sich daher erneut an Saturn wegen seiner Gewährleistungsrechte. Er verlangte einen Austausch oder eine Rückabwicklung des Vertrags. Saturn verwies an den Hersteller. „Das ist kein Einzelfall. Immer wieder beschweren sich Konsumenten in unserer Beratung, weil sich Händler bei den Gewährleistungsansprüchen ‚abputzen‘ und an den Hersteller verweisen“, sagt AK Konsumentenschützerin Anja Mayer.
AK half: Händler holte Waschmaschine kostenlos ab
Herr B. suchte Hilfe in der AK Konsumentenberatung. Die AK schickte Saturn eine E-Mail. Saturn meldete sich noch am selben Tag und bestätigte schriftlich die Rückabwicklung des Vertrags und auch, dass die Abholung durch den Spediteur kostenlos beauftragt wird. Herr B. bekam auch den gesamten Betrag von knapp 540 Euro zurück – also auch die Installationskosten.
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