Wenn Amors Pfeil nur das Geldbörsel trifft!
Frau P. schloss bei der Online-Datingbörse Parship eine Premium-Mitgliedschaft ab. Weil es nicht so lief, wie sie es sich vorstellte, trat sie innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist vom Vertrag zurück. Frau P. war sehr überrascht, als ihr Parship nicht den gesamten Mitgliedsbeitrag zurückzahlte, sondern einen Großteil des bezahlten Geldes als „Wertersatz“ einbehielt. Frau P. wandte sich an die AK – mit Erfolg. Sie bekam den restlichen Betrag inklusive Zinsen zurück.
Frau P. trat vom Vertrag mit Parship zurück
Das große Liebesglück online finden – Frau P. entschloss sich, ins Netz zu gehen und landete auf „parship.at“. Diese Internetseite wird von der deutschen PE Digital GmbH, einer Online-Partnervermittlungsagentur betrieben. Frau P. schloss eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft ab. Der Preis für die Mitgliedschaft machte 598,80 Euro aus. Nach wenigen Tagen kam Frau P. zu dem Entschluss, dass das doch nicht das Richtige für sie ist. So machte sie innerhalb der 14-tägigen gesetzlichen Rücktrittsfrist von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, indem sie das dafür vorgesehene Widerrufsformular ausfüllte.
Parship behielt einen Großteil des Geldes
Parship akzeptierte den Rücktritt bzw. Widerruf. Die Partnervermittlungsagentur teilte Frau P. aber mit, dass sie einen sogenannten Wertersatz von 449,10 Euro für die bereits von Parship erbrachten Leistungen zu bezahlen hätte. Die Höhe des Wertersatzes wurde damit begründet, dass sie bis zu ihrem Widerruf bereits einige Kontakte auf der Plattform geknüpft hatte. Nachdem Frau P. bei Vertragsabschluss den gesamten Betrag von 598,80 Euro bezahlt hatte, wurden von Parship nur 149,70 Euro auf ihr Konto zurücküberwiesen.
AK klagte erfolgreich
Frau P. wandte sich an die Konsumentenberatung der AK. „Wir haben den Differenzbetrag eingeklagt, also die von Parship als Wertersatz berechneten 449,10 Euro“, sagt AK Konsumentenschützer Martin Goger. „Wie bereits in vielen ähnlich gelagerten Fällen hat sich Parship auch hier nicht in das Gerichtsverfahren eingelassen. Es wurde ein Versäumungsurteil erlassen, aufgrund dessen Parship schließlich den vollständigen Betrag mit Zinsen bezahlt hat. Parship überwies ihr insgesamt 462,49 Euro und zahlte auch die Gerichts- und unsere Rechtsanwaltskosten “, so Goger.
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