Kosten für Kartensperre nach Überfall
Matteo S. wartete bei der Busstation, als plötzlich ein Mann auf ihn zugelaufen kam und ihm die Tasche aus der Hand riss. Er versuchte noch, dem Täter nachzulaufen. Matteo hatte aber keine Chance, ihn einzuholen. In der gestohlenen Aktentasche befand sich neben seinem Handy und persönlichen Dingen auch seine Geldbörse mit Bankomatkarte. Bei der nächsten Polizeiinspektion erstattete Matteo sofort Anzeige.
Er ließ auch die Maestro-Karte bei seiner Bank sperren. Wie sich später herausstellte, hatte der Dieb kein Geld von seinem Konto abgehoben. Trotzdem verrechnete die Bank Matteo S. für das Sperren der Bankomatkarte eine Gebühr von rund 36 Euro. Verwundert wandte sich Matteo an die AK, da er die Verrechnung der Sperrgebühr nicht nachvollziehen konnte.
Wie wir Matteo helfen konnten:
Die AK klärte ihn im Beratungsgespräch auf, dass die Bank keine Sperrgebühr hätte verlangen dürfen. Zwar ist die Verrechnung einer Sperrgebühr in den Kundenrichtlinien für das Service angeführt, diese widersprechen allerdings dem Zahlungsdienste-Gesetz. Demnach dürfen keine Entgelte für Nebenleistungen verrechnet werden.
Die AK riet Matteo, die Ombudsstelle der Bank zu kontaktieren, um die Rückbuchung der Sperrgebühr zu veranlassen. Er bekam daraufhin die zu Unrecht verrechnete Gebühr auf sein Konto gutgeschrieben.
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Die AK
- Wie die AK die Interessen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt: 100 Jahre Arbeiterkammer (3,0 MB)
- The Chamber of Labour - Info in English. (1,6 MB)
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