Kaputtes Handy – eigentlich ein Fall für die Gewährleistung!
Ein Jahr nach dem Kauf streikte plötzlich das teure iPhone X – nichts ging mehr. Herr H.x) reklamierte im A1-Shop. A1 schickte das Handy an seinen Servicepartner. Dieser vermutete, dass „es sich bei dem Fehler um eine Alterung des Bauteils handelt“. Die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung wurde aber abgelehnt. Herr H. sollte auf den Reparaturkosten von 310 Euro sitzen bleiben. Er wandte sich an die AK: Es handelte sich um einen Mangel, der bereits beim Kauf vorlag. Die AK klagte erfolgreich – der Händler übernahm letztlich die Kosten.
Herr H. reklamierte den Schaden
Grünes Display und ein defektes Handy – nichts war mehr möglich. Herr H. reklamierte den Schaden im August 2019 im A1-Shop im burgenländischen Oberwart. Er hatte das Handy dort ein Jahr zuvor von der Aurus GmbH, die den A1-Shop betreibt, um 729 Euro gekauft. A1 schickte das Handy an seinen Servicepartner – Mobiletouch Austria GmbH.
Konsument wurde bei Reparaturkosten vom Händler abgeschasselt
Obwohl Mobiletouch vermutete, dass es sich bei dem Fehler um eine Bauteilalterung handelt, wollte der Händler die Reparaturkosten im Rahmen der Gewährleistung nicht übernehmen. Herr H. wandte sich schließlich auch direkt an Apple in Wien. Auch dort wurde ihm bestätigt, dass es sich bei dem Fehler um einen „Hardwarefehler ohne äußere Einwirkung“ handelt. Der Händler blieb aber stur: Er wollte die Handy-Reparaturkosten in Höhe von 310 Euro nicht übernehmen. Der Konsument sollte selbst dafür aufkommen.
Herr H. suchte Hilfe in der AK Konsumentenberatung
„Da ein Handydisplay bei ordentlicher Nutzung nicht bereits nach 13 Monaten defekt sein sollte, ist von einem Mangel auszugehen, der schon beim Kauf vorhanden war“, erklärt AK Konsumentenschützer Martin Goger. „Der Händler hätte die Reparaturkosten im Rahmen der Gewährleistung übernehmen müssen. Immer wieder landen Fälle bei uns in der Konsumentenberatung, in denen sich Händler vor der Gewährleistung drücken.“
AK Erfolg
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