5.4.2019

Überstunden: Angestellte bekam mit­hilfe der AK 6.300 Euro nachbezahlt

Als Frau P. (32) im September 2017 frisch als Assistentin der Geschäfts­führung bei einer internationalen Event­agentur in der Wiener Nieder­lassung anfing, war sie voller Taten­drang. Sie sperrte zwischen 7 und 7.45 Uhr das Büro auf und arbeitete oft regelmäßig mehr als 10 Stunden pro Tag, teilweise sogar mehr als 12 Stunden und bis Mitter­nacht. Anders war das Arbeits­pensum nicht zu schaffen. Ihre Zustimmung zur 12-Stunden-Arbeit wurde nie eingeholt. Mithilfe der AK forderte sie 193 offene Überstunden ein. Erst nach Einleitung eines Gerichts­verfahrens durch die AK beglich der Arbeit­geber seine Schuld und zahlte knapp 6.300 Euro.

Anderl: „Das 12-Stunden-Tag-Gesetz muss weg“

AK Präsidentin Renate Anderl sagt: „Für manche Arbeitgeber ist es einfach ein Geschäfts­modell, ihren Arbeit­nehmer­Innen überlange Arbeitszeiten aufzuhalsen und Leistung einzufordern, ohne zu zahlen. Ich fordere: Weg mit dem 12-Stunden-Tag-Gesetz, keine Verfalls­fristen bei Über­stunden mehr und ein Über­stunden-Duplum: Wer vorsätzlich und wiederholt Über­stunden­entgelt nicht bezahlt, soll künftig das Doppelte zahlen müssen!“ 

Frau P. arbeitete 10 Stunden und mehr am Tag

Frau P. arbeitete nicht nur regelmäßig 10 Stunden und mehr am Tag. Nach Dienst­ende oder wenn sie frei hatte wurde sie auch ständig am Firmen­handy angerufen. „Ich habe ein paar Mal gesagt, dass ich das nicht mehr schaffe“, erzählt sie. Obwohl eine monatliche Über­stunden­pauschale von 20 Stunden vereinbart war, reichte diese nicht aus, um die geleisteten Über­stunden abzudecken. Frau P. forderte die offenen Über­stunden mehrmals ein, jedoch: „Es hat immer geheißen, dass es im Sommer, wenn weniger zu tun ist, Zeit­aus­gleich gibt.“ 

Nach gut einem Jahr reichte es der Angestellten

Aber statt­dessen gab es nur noch mehr Arbeit: In einem Monat im Sommer leistete Frau P. 95 Über­stunden. Im Urlaub wurde sie erst täglich angerufen, dann musste sie den Urlaub abbrechen. Das war der Moment, als es Frau P. einfach gereicht hat: Nach gut einem Jahr beendete Frau P. das Arbeits­verhältnis und forderte den Arbeit­geber erst drei Mal schriftlich auf, die offenen Über­stunden aus­zu­bezahlen – keine Reaktion. Im Dezember wandte sie sich an die AK Wien, die den Arbeit­geber noch einmal schriftlich zur Zahlung der offenen Über­stunden aufforderte. Auch dieses Schreiben blieb unbeantwortet. 

AK Erfolg: Arbeit­geber bezahlte 6.300 Euro

Die Arbeit­nehmerin beschritt mithilfe der AK den Rechtsweg und klagte den offenen Betrag beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Einen Tag vor dem Gerichts­termin ging der Arbeit­geber dann doch auf das Vergleichs­angebot ein und bezahlte 6.300 Euro an offenen Über­stunden.

Tipp

Im Streitfall sind regelmäßige, aktuelle und minuten­genaue Arbeits­zeit­auf­zeichnungen vor Gericht wichtig, wenn es um das Einfordern unbezahlter Über­stunden geht. Dass der Arbeitgeber sie abzeichnet, ist nicht zwingend notwendig. 

  • www.ak-zeitspeicher.at oder integriert in die AK App „Frag uns!“ im AppStore oder auf Google Play. Alle Daten bleiben selbst­ver­ständlich anonym! 

  • Arbeits­zeit­kalender bestellen unter +43 1 501 65 1401.

Kontakt

  • © 2023 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz