400 Stunden Mehrarbeit wurden nicht bezahlt
Vesna J. beschreibt ihre letzte Arbeitsstelle als Fußpflegerin folgendermaßen: „Ich war nur geringfügig beschäftigt – aber mit geringfügig mehr Arbeit als vereinbart“, wie sie mit einem bemühten Lächeln hinzufügt. In den eineinhalb Jahren ihrer Beschäftigung häuften sich bei Vesna, die eigentlich nur eine Fünf-Stunden-Woche vereinbart hatte, in Summe rund 400 Mehrarbeitsstunden an. Keine einzige dieser 400 Stunden wurde bezahlt!
Davon hatte Vesna schließlich endgültig genug und kündigte per Monatsende. Ihre Ansprüche machte sie kurz danach per E-Mail bei ihrer ehemaligen Arbeitgeberin geltend. Diese sicherte ihr zwar umgehend zu, dass alles bezahlt würde – aber das war eine leere Versprechung.
Wie wir Vesna helfen konnten:
Als das ausständige Entgelt auch nach weiteren Aufforderungen nicht eintraf, wandte sich die Fußpflegerin an die Arbeiterkammer. Doch selbst die Interventionen der ArbeitsrechtlerInnen blieben vorerst ohne Erfolg.
Erst durch eine Klage konnte die ehemalige Arbeitgeberin dazu bewegt werden, den noch offenen Betrag zu zahlen. 3.740 Euro erhielt Vesna J. zu guter Letzt. Der Fall ist also noch einmal gut ausgegangen – aber nur, weil Vesna J. ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hatte. Denn in dieser Branche verfallen Mehrstunden schon drei Monate ab der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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