Nach 37 Jahren in der Firma: Im Krankenstand fristlos entlassen
Herbert Sch. war über 37 Jahre lang als Monteur bei ein und derselben Firma tätig – von der Lehre weg. Inzwischen war der fleißige und verlässliche Mitarbeiter bereits über 50 Jahre alt und gehörte in der Firma damit scheinbar zum „alten Eisen“.
Doch Herbert Sch. wurde krank und von einem auf den anderen Tag fristlos entlassen. Damit nicht genug, es stellte sich zusätzlich noch heraus, dass bei einem Betriebsübergang alle seine bis dahin erworbenen Abfertigungsansprüche einfach nicht anerkannt wurden. Immerhin ging es hier um ein ganzes Jahresgehalt, was die Sache noch komplizierter machte.
Wie wir Herbert helfen konnten:
Die Arbeiterkammer musste nicht nur die fristlose Entlassung bekämpfen, für die es keinen rechtmäßigen Grund gab, sondern auch den gesamten Abfertigungsanspruch für Herbert Sch. einfordern. Die Arbeiterkammer ließ aber auch in diesem Fall nicht locker, klagte vor Gericht, und konnte so insgesamt 53.047 Euro für Herbert Sch. von seinem ehemaligen Arbeitgeber einfordern.
Rechtsinfo
Wann eine fristlose Entlassung rechtens ist, können Sie hier nachlesen.
Was bei Abfertigung alt und neu gilt, finden Sie ausführlich in dieser Broschüre!
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Was bei Abfertiung alt und neu gilt, finden Sie in dieser Broschüre.
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